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Der 56. Bayerische Ärztetag hat am 12.10.2003 Änderungen der "Berufsordnung für die Ärzte Bayens" beschlossen. Die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ist die für den in Bayern tätigen Arzt verbindliche Rechtsgrundlage. Diese Fassung ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. |
Berufsordnung für die Ärzte Bayerns |
II. Pflichten gegenüber Patienten
III. Besondere medizinische Verfahren und Forschung
3. Berufliche Zusammenarbeit von Ärzten
4. Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten
C. Verhaltensregeln (Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung)
D. Ergänzende Bestimmungen zu einzelnen ärztlichen Berufspflichten
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