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Der 56. Bayerische Ärztetag hat am 12.10.2003 Änderungen der "Berufsordnung für die Ärzte Bayens" beschlossen. Die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ist die für den in Bayern tätigen Arzt verbindliche Rechtsgrundlage. Diese Fassung ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. |
Berufsordnung für die Ärzte Bayerns |
C. Verhaltensregeln (Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung)
D. Ergänzende Bestimmungen zu einzelnen ärztlichen Berufspflichten
III. Pflichten bei grenzüberschreitender ärztlicher Tätigkeit
Nr. 12 Zweigpraxen deutscher Ärzte in anderen EU-Mitgliedstaaten
Nr. 13 Grenzüberschreitende ärztliche Tätigkeit von Ärzten aus anderen EU-Mitgliedstaaten
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