Beruf und Recht
Ethik-Kommission|
Ethik-Kommission
Die Ethik-Kommission beurteilt alle ihr vorgelegten Vorhaben klinischer Versuche am Menschen oder epidemiologische Forschung mit personenbeziehbaren Daten, deren Leiter einem ärztlichen Kreisverband als Mitglied angehört sowie nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 der Geschäfts- und Verfahrensordnung Forschungsvorhaben, an denen Ärzte im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer unter der Leitung eines nicht in Bayern tätigen Arztes mitwirken. Von der Geschäftsführung wird die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Nur vollständige Anträge werden an die Mitglieder bzw. deren Stellvertreter weitergeleitet. |
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