Willkommen bei der Bayerischen Landesärztekammer!
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist gemeinsam mit den acht Ärztlichen Bezirks- und den 63 Ärztlichen Kreisverbänden die gesetzliche Berufsvertretung für über 93.000 Ärztinnen und Ärzte in Bayern.
Den Artikel aus dem Ärzteblatt 9/2022 zur Novelle-Starteffekt finden Sie hier: Novelle-Starteffekt
Über die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels informieren wir auf einer eigenen Themenseite. Dort sind unter anderem Infos zu Hitzeschutzplänen und relevante Fachartikel sowie Publikationen zu finden: Link zur Themenseite
Förderinitiative Post-COVID-Syndrom 2.0 ‒ Frist für die Einreichung der Projektskizzen ist Montag, der 27. März 2023, 8.00 Uhr
Gegenstand der Förderung sind evidenzbasierte multidisziplinäre Versorgungskonzepte für Post-COVID-Patientinnen und Patienten inklusive Adaption, Umsetzung und begleitende Evaluation. Neben einem relevanten Erkenntnisgewinn, inwiefern die Funktionsfähigkeit der Betroffenen verbessert werden kann, liegt der Fokus insbesondere auf der perspektivischen Übertragung der Projekte in die Regelversorgung.
Schwerpunkte der Förderung sind unter anderem Konzepte zur möglichst effizienten und nachhaltigen Versorgung von bestimmten Personengruppen (wie zum Beispiel Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Personen mit starker Beeinträchtigung des funktionalen Gesundheitszustandes) sowie in verschiedenen Settings (wie zum Beispiel im niedergelassenen Bereich, in Krankenhäusern, in Rehabilitationseinrichtungen).
Die Förderinitiative wird über das LGL im Benehmen mit dem StMGP abgewickelt. Antragsteller können natürliche und juristische Personen sein, die rechtsfähig und geschäftsfähig sind. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt: Im ersten Schritt ist bis 27. März 2023, 08:00 Uhr eine Projektskizze beim LGL einzureichen. In dieser werden die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts vorgestellt. Die Projektskizze wird durch das LGL geprüft. Erst nach positiver Bewertung der Projektskizze kann die Einreichung eines formellen Vollantrags bis zum 5. Juni 2023, 08:00 Uhr erfolgen. Die direkte Stellung eines formellen Vollantrags ist nicht möglich. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass bereits begonnene Projekte nicht gefördert werden können. Entscheidend hierfür ist der Zeitpunkt der Bewilligung, nicht der Zeitpunkt der Einreichung am LGL.
Einstündige individuelle Einzelberatungen ‒ Sprechtage in Bayern für freiberufliche Existenzgründerinnen- und gründer
Das Institut für Freie Berufe (IFB) ist eine der führenden Forschungs- und Beratungseinrichtungen für Freie Berufe in Deutschland. Als Experten der Freien Berufe informieren wir in individuellen Einzelberatungen über die Besonderheiten der Niederlassung in einem freien Beruf, die Bestimmungen der Freiberuflichkeit und allgemeine Fragen der Gründung. Insbesondere besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und das Gründungsvorhaben zu besprechen. Die Einzelberatung beträgt 60 Minuten und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert.
Die Termine für 2023 und weitere Informationen finden Sie im beigefügten Dokument.
Staatsminister Klaus Holetschek unterstützt die „Telefon-Engel“-Hotline des Vereins Retla (Retla e. V. | Telefonengel), die einsamen Menschen ab 60 Jahren Telefonpatenschaften vermitteln und langfristig für wöchentliche Telefongespräche zur Verfügung stellt. Hierbei wird er das Anmeldetelefon der Retla Hotline am 15. März 2023 von 10.30 bis 11.30 Uhr, welches unter der Rufnummer 089 189 100 26 erreichbar ist, selbst entgegennehmen, um mit Betroffenen zu sprechen und eine geeignete Telefonpatenschaft zu vermitteln.
Über die „Telefon-Engel“
Verbunden bleiben in der Corona-Krise: Aus diesem Gedanken heraus gründete Retla während der ersten Pandemiewelle das Projekt „Telefon-Engel- Gespräche gegen die Einsamkeit im Alter“. Die physische Distanz, die Seniorinnen und Senioren halten müssen, soll durch umso mehr soziale Nähe bei Telefongesprächen ausgeglichen werden.
Älteren, einsamen Menschen werden deshalb Telefon-Partnerinnen und -Partner ‒ die „Telefon-Engel“ an die Seite gestellt. Sie treten regelmäßig mit den Senioren in Kontakt und werden zu geschätzten Gesprächs-Partnern. Seit nunmehr zwei Jahren werden erfolgreich Patenschaften vermittel. Bislang konnten deutschlandweit bei 800 Senioren für mehr Verbundenheit, Wertschätzung und Lebensfreude gesorgt werden.
Unternehmen und Selbständige können jetzt Anträge auf Energie-Härtefallhilfen stellen
Bayerische Unternehmen können seit Anfang März Anträge auf Energie-Härtefallhilfen stellen. Dies hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) auf seiner Homepage mitgeteilt. Die Härtefall-Anträge können auf der Website des StMWi über eine eigene Antragsplattform elektronisch eingereicht werden.
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen ergänzt die Entlastungspakete und den wirtschaftlichen Abwehrschirm des Bundes, um die Preissteigerungen bei Energie in Bayern abzufedern. Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden. Energie-Härtefallhilfen können gegebenenfalls auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte interessant sein. Die Antragsfrist endet am 30. September 2023.
Der Zugang zur Antragsplattform sowie weitere Informationen des StMWi zum Thema sind im Folgenden verlinkt.
Dysfunktionalität des Clinical Trials Information System schadet Europa
Berlin, 8. März 2023 – Die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln hat am 31. Januar 2023 verbindlich Geltung erlangt und verpflichtet zur Einreichung von Anträgen für die Durchführung von Arzneimittelstudien über das Clinical Trials Information System (CTIS). In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 6. März 2023 hat der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland (AKEK) unter Beteiligung der Bundesärztekammer einhellig massive Funktionsmängel der Plattform CTIS festgestellt und fordert zeitnah ein unabhängiges Audit auf EU-Ebene, um Schaden von den Patientinnen und Patienten und dem Forschungsstandort Europa abzuwenden.
Die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 ist seit dem 31. Januar 2023 für alle klinischen Prüfungen (Studien) mit Arzneimitteln geltendes Recht in Europa. Um die Prüfung der Arzneimittelstudien durch die Ethikkommissionen und zuständigen Behörden in Europa zu koordinieren, wurde ein IT-Portal entwickelt, dass laut Verordnung „auf dem jeweils neuesten Stand der Technik und benutzerfreundlich [ist], damit kein unnötiger Arbeitsaufwand entsteht.“ ((EU) Nr. 536/2014, Artikel 80).
Nach einem Jahr Erfahrung mit dem Portal CTIS ist nunmehr klar, dass die von der EU-Kommission an das Portal gestellten Anforderungen nicht erfüllt sind. Am 6. März 2023 kamen die Mitglieder des AKEK in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung unter Beteiligung der Bundesärztekammer aufgrund von weiterhin bestehenden schweren Funktionsmängeln zu dem Schluss, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Ethikkommissionen konstatierten einhellig, die ITPlattform sei unstrukturiert, benutzerunfreundlich und fehleranfällig. Die Bewertung von Studienanträgen werde mit einem erheblichen Mehraufwand für unnötige Formalien erschwert.
Der AKEK und die Bundesärztekammer sehen daher die Gefahr, dass zum einen die Einführung neuer Therapien verzögert würden – Überlastungsmeldungen aus verschiedenen Ländern der EU seien hier alarmierend. Zum anderen bestünde das Risiko, dass klinische Prüfungen ohne die nötige Sorgfalt genehmigt werden könnten. Beides schade den Patientinnen und Patienten. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus universitären Einrichtungen und der forschenden Industrie kämpften ebenso mit den Problemen von CTIS. Es besteht daher weiterhin die Gefahr, dass Forschung vermehrt außerhalb Europas durchgeführt würde und so der Forschungsstandort Europa beschädigt werde.
Der AKEK und die Bundesärztekammer stellen daher zwei Forderungen:
Noch in diesem Jahr soll eine systematische Überprüfung der IT-Plattform auf EU Ebene durch eine unabhängige Instanz und unter Berücksichtigung aller Betroffenen entscheiden, ob bei Verletzung des Artikel 80 der
EU-Verordnung eine grundsätzliche Änderung des Verfahrens notwendig sei.
Klinische Prüfungen, die noch vor dem Inkrafttreten der EU-Verordnung genehmigt wurden, müssen laut Gesetz innerhalb der nächsten drei Jahre in CTIS überführt werden. Dabei handelt es sich europaweit um tausende
Studien. Um eine unmittelbare Reduktion der Probleme zu erreichen, muss auf diese Überführung ersatzlos verzichtet werden.
Kontakt für Rückfragen:
Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Prof. Dr. med. Georg Schmidt
Vorsitzender gschmidt@tum.de
Tel +49 89 4140 7979
Cell +49 1703 269 269
03.03.2023
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) kann Positives in Sachen Ausbildungsverträge zur/zum Medizinischen… Weiterlesen
Medizinische Fachangestellte
MFA Patient
Kinder durch Werbeverbot für Junkfood schützen
02.03.2023
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) unterstützt den Gesetzentwurf von Bundesernährungsminister Cem Özdemir für ein… Weiterlesen
Süßigkeiten
MFA Patient
Wir sind Kammer – wir sind BLÄK
01.03.2023
Im Leitartikel der Märzausgabe des Bayerischen Ärzteblatts greift Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK),… Weiterlesen
Leitartikel
MFA Patient
Schöffenwahl 2023
Schöffinnen und Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und stärken unsere Demokratie. Sie beteiligen sich als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte. Die Schöffinnen und Schöffen sind dabei ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses. Sie urteilen am Prozessende mit den Berufsrichtern und -richterinnen über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.
Für die nächste Amtsperiode von 2024–2028 werden engagierte Menschen gesucht, die dieses wichtige und zugleich spannende Amt übernehmen möchten. Interessierte können sich bis zum 15. Mai 2023 für dieses Amt bewerben ‒ einige Kommunen ziehen diesen Termin vor, um rechtzeitig Beschlüsse im Stadt- oder Gemeinderat treffen zu können. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage zur Schöffenwahl 2023.
Verordnung zur Aufhebung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) vom 30. September 2022 (BayMBl. Nr. 557, BayRS 2126–1–21-G), die zuletzt durch Verordnung vom 9. Februar 2023 (BayMBl. Nr. 66) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft. Zusätzlich wurden zum 20. Januar 2023 die Handlungsempfehlungen für Besuche in Krankenhäusern vom 13. April 2022 aufgehoben.
Coronavirus SARS-CoV-2 – Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert, dass die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 15. November 2022
(AV Corona-Schutzmaßnahmen) zum 28. Februar 2023 auslaufen wird und die darin angeordneten spezifischen Schutzmaßnahmen gegenüber positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen zu diesem
Zeitpunkt enden werden.
Notarztdienstumfrage Bayern 2022
20.02.2023
Auf Initiative des Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Dr. Gerald Quitterer, wurde ein Runder Tisch zur Thematik Notarztdienst in Bayern im Jahr… Weiterlesen
Bereitschaftsdienst
MFA Patient
Breites Bündnis für mehr Hitzeschutz
17.02.2023
Am 14. Februar 2023 lud die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) zahlreiche Akteure aus dem bayerischen Gesundheitssektor zu einer Strategietagung ins… Weiterlesen
Hitzeperioden
MFA Patient
Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Im Rahmen des Zukunftsdialogs „Heimat.Bayern“ möchte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat den Einsatz von regional verwurzelten Unternehmen zur Stärkung der bayerischen Heimat mit der Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ würdigen. Ausgezeichnet werden vorbildliche Maßnahmen (Best-Practice-Beispiele), die durch bayerische Unternehmen durchgeführt oder unterstützt werden beziehungsweise wurden. Die Maßnahmen können sowohl abgeschlossene Vorhaben umfassen als auch längerfristige, gegebenenfalls noch laufende Maßnahmen.
Vom 15. Februar 2023 bis einschließlich 24. März 2023 können Unternehmen ihre Maßnahmen und ihr Engagement zur Gestaltung von Heimat darstellen und sich beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat um die Auszeichnung als „Heimatverbundenes Unternehmen“ bewerben. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail an regionen@stmfh.bayern.de gesendet werden.
Im folgenden Anhang sind weitere Informationen zur Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ verfügbar: Der Text der Ausschreibung, der Bewerbungsbogen, die Teilnahmebedingungen sowie das Logo der Auszeichnung.
Dr. Gerald Quitterer als Präsident der
Bayerischen Landesärztekammer bestätigt
11.02.2023
Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) wählte in ihrer konstituierenden Sitzung den bisherigen… Weiterlesen
Gesundheitswesen
MFA Patient
Externe Informationen
Externe Fortbildungsangebote
Hier finden Sie externe Fortbildungsangebote
Bayerischer Hausärzteverband (BHÄV)
Für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger sind im April noch Plätze frei
Sie planen nach längerer Pause Ihren ärztlichen Wiedereinstieg? Die Bayerische Landesärztekammer bietet vom 17. bis 21.4.2023 ein fünftägiges Seminar an, das Ärztinnen und Ärzten nach einer beruflichen Auszeit die Rückkehr in Praxis, Klinik oder Institutionen der Gesundheitsvorsorge erleichtern kann.
Themen und Inhalte:
Im Zentrum des Seminars stehen u. a. die Themen:
• Allergien
• Fort- und Weiterbildung
• Geriatrie (Altersdemenz, Depressionen, chronische Krankheiten)
• Gesprächsführung (praktische Übung mit Videofeedback)
• Hausarzt: Theorie und Praxis
• Impfwesen
• Chronisch Kranke
• Pädiatrie (Notfälle, Infektionen, Präventionsmedizin)
• Palliativmedizin
• Patienten mit Migrationshintergrund
• Pharmakologie
• Beruflicher Wiedereinstieg in Klinik, Reha oder ambulante Versorgungseinrichtung
• Schmerztherapie
• Suchtmedizin
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Niederlassung – Aspekte und Überlegungen
• Diabetes – Neues zu Diagnose, Therapie, DMP
Einladung zum 22. Suchtforum in Bayern (Web-Seminar) am Mittwoch, 26. April 2023 mit dem Thema Medien und Internetabhängigkeit ‒ „Online Sucht: Flucht aus dem Real Life?“
Das 22. Suchtforum findet als Web-Seminar am Mittwoch, den 26. April 2023, von 13 bis 17 Uhr statt. Medien und Internetabhängigkeit ‒ „Online Sucht: Flucht aus dem Real Life?“
Das Programm und weitere Infos finden Sie im Flyer. Diese Veranstaltung wird von den Heilberufekammern mit 4 Punkten auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.
Die Teilnahme ist gebührenfrei und wird von den beteiligten Kooperationspartnern und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert.
Besser (be)handeln im Team - Dialogveranstaltung der Bundesärztekammer für junge Ärzte
Im Vorfeld des 127. Deutschen Ärztetages wird die Bundesärztekammer am 15. Mai 2023 in Essen ihre traditionelle Dialogveranstaltung für junge Ärztinnen und Ärzte durchführen. Im Rahmen der Zusammenkunft unter dem Motto „Besser (be)handeln im Team“ soll diskutiert werden, wie eine teamorientierte und kooperative Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsfachberufen gelingen kann, wie sich die Rolle von Ärzten in der interdisziplinären Patientenversorgung künftig ändern wird und inwieweit sich diese Veränderungen auf die ärztliche Weiterbildung auswirken.
Das Format richtet sich vorrangig an Ärzte in Weiterbildung bzw. in den ersten Jahren als Fachärztinnen und Fachärzte. Weitere Informationen zur Veranstaltung können dem Programm sowie der Veranstaltungsseite der Bundesärztekammer entnommen werden (Siehe folgende Links)
Besser (be)handeln im Team - Dialogveranstaltung der BÄK für junge Ärztinnen und Ärzte
Saal Essen in der Messe Essen - Messeplatz 1, 45131 Essen