Arzt und Recht

  • Hier finden Sie Informationen zum ärztlichen Berufsrecht.
  • Texte und Infos zum Kammerrecht sowie für Ärzte relevante Gesetze und Verordnungen.
  • Weitere Rechtsthemen sind auch über den Wegweiser abrufbar.
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Unter Arzt und Recht finden Sie Infor­ma­ti­o­nen die – im weite­ren Sinne – die Berufs­aus­übung unter „berufs­recht­li­chen“ Aspek­ten betref­fen.

Nach § 2 Abs. 5 der Berufs­ord­nung für die Ärzte Bayerns (BO) ist der Arzt „ver­pflich­tet, die für die Berufs­aus­übung gelten­den Vorschrif­ten zu beach­ten“. Dies bedeu­tet, dass der Arzt nicht nur die jeweils gültige Berufs­ord­nung für die Ärzte Bayerns kennen muss, sondern auch dieje­ni­gen Normen, die sein ärzt­li­ches Handeln „tan­gie­ren“, wie z.B. die Weiter­bil­dungs­ord­nung, das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz, aber auch die baye­ri­schen Rege­lun­gen zur Leichen­schau.

Viele dieser Rechts­vor­schrif­ten haben wir unter Arzt und Recht/Recht­li­che Grund­la­gen einge­stellt. Etli­che Themen haben wir auch erläu­tert, z. B. unter der Rubrik Wegwei­ser sowie unter Arzt und Recht/„Fra­gen und Antwor­ten“ (FAQ zu Arzt und Recht) bzw. in eige­nen Rubri­ken wie z. B. Weiter­bil­dung/Fort­bil­dung.

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