Unter Arzt und Recht finden Sie Informationen die – im weiteren Sinne – die Berufsausübung unter „berufsrechtlichen“ Aspekten betreffen.
Nach § 2 Abs. 5 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns (BO) ist der Arzt „verpflichtet, die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften zu beachten“. Dies bedeutet, dass der Arzt nicht nur die jeweils gültige Berufsordnung für die Ärzte Bayerns kennen muss, sondern auch diejenigen Normen, die sein ärztliches Handeln „tangieren“, wie z.B. die Weiterbildungsordnung, das Betäubungsmittelgesetz, aber auch die bayerischen Regelungen zur Leichenschau.
Viele dieser Rechtsvorschriften haben wir unter Arzt und Recht/Rechtliche Grundlagen eingestellt. Etliche Themen haben wir auch erläutert, z. B. unter der Rubrik Wegweiser sowie unter Arzt und Recht/„Fragen und Antworten“ (FAQ zu Arzt und Recht) bzw. in eigenen Rubriken wie z. B. Weiterbildung/Fortbildung.