Einige Bürgerinnen und Bürger möchten bei schwerwiegenden Erkrankungen auf lebensverlängernde medizinische Maßnahmen verzichten und ihren Patientenwillen schriftlich darlegen. Dies vor allem für den Fall, wenn sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst für sich entscheiden zu können. Falls der Patient nicht mehr in Lage sein sollte, für sich selbst zu entscheiden, etwa weil er im Koma liegt, gilt Folgendes: Liegt eine Patientenverfügung vor und treffen die dort getroffenen Festlegungen auf die tatsächlich eingetretene Situation zu, muss der in der Patientenverfügung festgelegte Wille des Patienten zwingend beachtet werden. Liegt dagegen keine Patientenverfügung vor oder lassen sich aus dieser keine ausreichend konkreten Behandlungswünsche entnehmen, kommt es auf den mutmaßlichen Willen des Patienten an, welcher anhand konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln ist, insbesondere anhand früherer mündlicher oder schriftlicher Äußerungen.
Auch schon vor Inkrafttreten des sogenannten Patientenverfügungsgesetzes (§ 1901a BGB; seit dem 01.01.2023 § 1827 BGB) am 1. September 2009 haben viele Institutionen und Organisationen, wie Ministerien, Kirchen, Patientenberatungsstellen und verschiedene Landesärztekammern Vorlagen für Patientenverfügungen, auch Patiententestament genannt, entwickelt und diese jetzt an die neue Rechtslage angepasst, in der auch in Form einer Presseinformation auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.07.2016, Az. XII ZB 61/16, vom 08.02.2017, Az. XII ZB 604/15, bzw. vom 14.11.2018, Az. XII ZB 107/18, die sich mit den Anforderungen an die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung befasst haben, verwiesen wird.
Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts:
Einsichtsrecht für Ärztinnen und Ärzte in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) und Ehegatten-Notvertretungsrecht.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Betreuungsrecht. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Mehr erfahren. Das BMJ hat zum geänderten Betreuungsrecht auch ein Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte erstellt.
Ehegatten besitzen seit Anfang des Jahres ein sogenanntes Notvertretungsrecht. Dieses ermöglicht es, für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten für den eigenen Partner/die eigene Partnerin Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten zu treffen, wenn jene aufgrund einer akuten Krankheitsituation selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.
Unsere Rechtsabteilung hat ein Dokument erstellt, dass die häufigsten Fragen zusammenfasst.
Die nachfolgende Linkauswahl soll eine erste Orientierungshilfe leisten und erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Downloads
-
§ 1827 BGB Patientenverfügung; Behandlungswünsche oder mutmaßlicher Wille des Betreuten
Bis 31.12.2022 § 1901a BGB; seit dem 01.01.2023 § 1827 BGB
Quelle: Bundesministerium der Justiz
§ 1901 Bürgerliches GesetzbuchPatient -
Bundesgerichtshof
Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht vor allem darin, die Rechtseinheit zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das Recht fortzubilden. Er überprüft Entscheidungen der Instanzgerichte – der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte – grundsätzlich nur auf Rechtsfehler.
Quelle: BGH
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung PatientenverfügungPatient -
BGH Beschluss vom 06.07.2016, Az. XII ZB 61/16
Beschluss des Bundesgerichtshofes in der Betreuungssache
Quelle: BGH
Patientenverfügung Betreuungsverfügung VorsorgevollmachtPatient -
BGH Beschluss vom 08.02.2017, Az. XII ZB 604/15
Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes über die Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindendenden Patientenverfügung
Quelle: BGH
Patientenverfügung Vorsorgevollmacht BetreuungsverfügungPatient -
BGH Beschluss vom 14.11.2018, Az. XII ZB 107/18
Beschluss des Bundesgerichtshofes in der Betreuungssache
Quelle: BGH
Patientenverfügung VorsorgevollmachtPatient -
Drittes Betreuungsänderungsgesetz vom 29. Juli 2009
Betreuungsänderungsgesetz im Bundesgesetzblatt
Quelle: Bundesgesetzblatt
Vorsorgevollmacht Patientenverfügung BetreuungsverfügungPatient -
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Hier finden Sie Informationen und Formulare zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung.
Quelle: BMJV
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung PatientenverfügungPatient -
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Portalseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Quelle: Justiz in Bayern
Patientenverfügung Betreuungsvollmacht VorsorgevollmachtPatient -
Vorsorgevollmacht
Broschüren und Informationsmaterial unter anderem zum Thema Vorsorge und Betreuung.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz
VorsorgevollmachtMFA Patient -
Bestellportal der Bayerischen Staatsregierung
Quelle: Bayerische Staatsregierung
Vorsorgevollmacht Patientenverfügung BetreuungsvollmachtPatient -
Bayerisches Patienten- und Pflegeportal
Im Patienten- und Pflegeportal des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erfahren Sie kompetene Beratung. Der Patienten- und Pflegebeauftragte gibt Ihnen über Ihre Rechte als Patient gerne allgemein Auskunft, bietet „Hilfe zur Selbsthilfe“ oder nennt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.
Quelle: Patienten- und Pflegeportal des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
PatientenportalAdressen bayerischer Ärzte Behandlungszentren Krankenhäuser GesundheitsämterPatient -
Grundsätze und Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte – Sterben in Würde
Grundsätze und Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Sterbehilfe Sterbebegleitung Vorsorgevollmacht BetreuungsvollmachtPatient