Veranstalter ärztlicher Fortbildungen können die Zuerkennung von Fortbildungspunkten für Ihre Veranstaltungen webbasiert beantragen.
Zur Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten gibt es ein einheitliches Verfahren, den Elektronischer Informationsverteiler (EIV). Als Veranstalter sollten Sie bei der Durchführung dieses Verfahrens einige Punkte beachten.
Zuerkennung von Fortbildungspunkten für Fortbildungsveranstaltungen bei der Bayerischen Landesärztekammer
Neue Version der Software Interkurs BY ab Oktober 2019 verfügbar
In den vergangenen Jahren hatten sich die Anbieter von ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen eine Überarbeitung des speziell für Ärztekammern entwickelten, webbasierten Erfassungsprogramm Interkurs zur Beantragung von Fortbildungspunkten gewünscht. Ab 8. Oktober 2019 stellt die BLÄK eine verbesserte Version der Software Interkurs BY für Veranstalter bereit. Vor allem den Komfort bei der Dateneingabe und Datenpflege für Veranstalter, sowie die Reproduzierbarkeit bereits eingegebener Veranstalter-Stammdaten:
Vereinfachung der Eingabe von Daten durch Autovervollständigung und Menüführung
Bereits eingegeben Daten sind aufrufbar (Anmelder-Historie)
Kopieren von gespeicherten Veranstaltungsanträgen möglich
Zwischenspeichern des Antragsentwurfs möglich
Bearbeitungsstatus von Veranstaltungen ist einsehbar
Storno von Anträgen durch Anmelder selbst möglich
Wichtig für Veranstalter von Fortbildungen: Neues Anmeldeverfahren
Das bisherige Antragsverfahren zur Zertifizierung ändert sich zum 07.10.2019 aufgrund eines Systemwechsels: Veranstalter von Fortbildungen können das neue System künftig nur nach einmaliger Registrierung im Portal der BLÄK nutzen. Details im „Meine-BLÄK-Portal“.
Mehr Informationen zu Anerkennungskriterien wie z.B. Angaben zur wissenschaftlichen Kursleitung, Veranstaltungsdatum und-Ort, -Veranstaltungsprogramm mit bindenden Beginn- und Endzeiten sowie Pausenzeiten der Veranstaltung und gegebenenfalls finanzielle Förderung Dritter mit Angabe der Fördersumme und Verwendungszweck sind in der aktuellen Fortbildungsordnung nebst Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen aufgeführt.
Bitte beachten Sie:
Alle Ihre Angaben in den von Ihnen ausgefüllten Feldern werden ohne Korrektur übernommen, d.h. die Eingaben bei Thema, Fachgebiet, wissenschaftliche Kursleitung etc. müssen korrekt sein, da auch Teilnahmebescheinigung / Veröffentlichungstext im Internet aus diesen Angaben generiert werden.
Die Bayerische Landesärztekammer übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, für die Angaben haftet der Veranstalter.
Einheitliches Verfahren zur Elektronischen Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten
Scannen und Versand der Kopien von Fortbildungs-Teilnahme-Bescheinigungen (TNB)
Zur Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten gibt es ein einheitliches Verfahren, den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) – das sollten Sie als Veranstalter beachten
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Wenn Sie das nächste Mal diese Seite besuchen, können Sie die Liste weiter vervollständigen.
Hinweis:
Ihre elektronisch erfassten Daten werden nicht an andere Institutionen (z. B. Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhäuser o. ä.) übermittelt.
Es erfolgt ausschließlich eine elektronische Übermittlung Ihrer Daten an die Bayerische Landesärztekammer.
Aus technischen Gründen ist nach erstmaliger elektronischer Übermittlung der Veranstaltung an den EIV eine Änderung (z. B. Nachmeldung eines Teilnehmers) nur bis zu sieben Tagen möglich.
Welche Fristen sind bei der webbasierten Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?
Aktuell können Veranstaltungen bis zu sechs Monate im Voraus angemeldet werden.
Die Anmeldung einer Veranstaltung muss spätestens zehn Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung webbasiert bei der Kammer erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Anmeldung nicht mitzählt.
Anmeldefrist
Fortbildungsordnung Meine BLÄK-Portal Anmelden
Wie melde ich eine Veranstaltung zur Fortbildungspunkte-Zuerkennung in Bayern an?
Für welche Veranstaltungen ist eine webbasierte Zuerkennung von Fortbildungspunkten möglich?
Für Veranstaltungen mit fachlich-medizinischen Themen, einschließlich ärztlicher Qualitätssicherung, sowie für Themen, die die Grundvoraussetzungen der ärztlichen Berufsausübung betreffen.
Die Zuerkennung von Fortbildungspunkten für Veranstaltungen erfolgt ausschließlich, wenn diese sich – entsprechend angekündigt – an Ärzte sowie ärztlich geleitete Teams richten.
Für Veranstaltungen, für die eine wissenschaftliche Kursleitung als wissenschaftlich Verantwortlicher bestellt und bei der Veranstaltung anwesend ist..
Fortbildungsinhalte müssen aus den Empfehlungen der ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer (2015)
folgenden Kriterien standhalten:
Nutzen für Patienten
Verständlichkeit
Relevanz und Aktualität
wissenschaftliche Evidenz dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechend
Anwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Praxis
Nutzen für den Arbeitsablauf
Kosten-Nutzen-Verhältnis
Qualitätsmanagement
Risikomanagement und Patientensicherheit
kritische Wertung im Kontext des Themenfeldes
Unabhängigkeit von ideologischen und wirtschaftlichen Interessen
Konformität mit den Vorgaben der verfassten Ärzteschaft
Konformität mit ethischen Grundsätzen ( z. B. WHO-Deklaration)
Es gibt folgende Fortbildungskategorien:
Kategorie A: Frontalvorträge mit nachfolgender Diskussion
Kategorie B: Kongresse im In- und Ausland
Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers
Kategorie D: Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version
Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
Kategorie G: Hospitationen
Kategorie H: Curricular vermittelte Inhalte, zum Beispiel in Form von curricularen Fortbildungsmaßnahmen, Inhalte von Weiterbildungskursen, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Inhalte von Zusatzstudiengängen
Bitte beachten Sie, dass für Veranstaltungen der Kategorien D und I ein Kooperationsvertrag mit der Bayerischen Landesärztekammer abgeschlossen sein muss.
Wer darf die wissenschaftliche Kursleitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Kursleitung?
Die Veranstaltung muss von einem Arzt geleitet werden.
Die wissenschaftliche Kursleitung muss bei der Fortbildungsmaßnahme anwesend sein und trägt die wissenschaftliche Verantwortung.
Ausgenommen hiervon sind Strahlenschutz-Kurse (Strahlenschutz-Verordnung – StrlSchV). Hier sind Physiker und Medizinphysiker zulässig.
Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung Veranstalter
Fortbildungsordnung wissenschaftlicher Leiter
Welche Informationen müssen in einem Veranstaltungsprogramm ersichtlich sein?
Aus einem Veranstaltungsprogramm sollen folgende Inhalte zu erkennen sein:
Einzelne Fortbildungsinhalte
Veranstaltungsdatum
Bindende Beginn- und Endzeiten sowie Pausenzeiten der Veranstaltung
Veranstaltungsort
Wissenschaftliche Kursleitung
Der Veranstalter
Zutreffendenfalls finanzielle Förderung Dritter mit Angabe der Fördersumme mit Verwendungszweck
Ein Interessenskonflikt liegt vor, wenn wirtschaftliche Beziehungen der wissenschaftlichen Kursleitung, des Veranstalters oder auch der Referenten zu Unternehmen und deren Produkten/Verfahren bestehen, die an der Veranstaltung beteiligt sind. Aus den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung (2015):
Interessenskonflikte sind definiert als Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst werden.
Unter primärem Interesse werden das Wohlergehen der Patienten und eine Weiterentwicklung des medizinischen Wissens verstanden. Sekundäre Interessen können materieller, sozialer und intellektueller Natur sein.
Die Bayerische Landesärztekammer bittet gemäß der Fortbildungsordnung (in Kraft seit 1. Januar 2014) im § 8 Abs. 3 um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte.
Des Weiteren bitten wir Sie, im Antrag auf Fortbildungspunktezuerkennung sowie bei Ihrer Veranstaltung eventuelle Interessenskonflikte bekannt zu geben.
Zu Investor: z.B. Aktienanteile an Produkt und/oder Unternehmen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
Zu Produkt: z.B. Referent/Tutor war/ist an Produktentwicklung (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin) oder Produktvermarktung involviert.
Zu Berater: z.B. beratend tätig zur Produkt/Unternehmen (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin)
Für Fortbildungsmaßnahmen der Kategorien des § 6 Absatz 3 muss grundsätzlich ein Arzt als wissenschaftlicher Leiter bestellt und bei Präsenzfortbildungen anwesend sein.
Die bestellte wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter muss eine Selbstauskunft über mögliche Interessenkonflikte vorlegen. Interessenkonflikte des Veranstalters, der wissenschaftlichen Leitung und der Referenten müssen gegenüber den Teilnehmern an der Fortbildungsmaßnahme offengelegt werden.
Was hat der Veranstalter nach der Veranstaltung zu beachten?
Der Veranstalter kann die elektronische Übermittlung der zuerkannten Fortbildungspunkte auf die Punktekonten der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) durchführen.
Dies sollte möglichst zeitnah erfolgen, eine Frist ist hierfür nicht einzuhalten. Allerdings können Änderungen nur bis zu sieben Tage nach der Erstmeldung vorgenommen werden.
Die Teilnehmerliste bleibt beim Veranstalter.
Folgende Unterlagen muss der Veranstalter mindestens sechs Monate nach Veranstaltungsdatum aufbewahren:
Was ist der Elektronische Informationsverteiler (EIV)?
Der EIV ist ein elektronisches Verfahren der Bundesärztekammer, das dafür sorgt, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, zeitnah am Ende der Veranstaltung auf elektronischem Wege an die zuständige Ärztekammer übermittelt werden.
Die Registrierung der Teilnehmer wird dabei vom Fortbildungsveranstalter vorgenommen.
Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?
Der Antragsteller erhält eine automatisch generierte E-Mail (Remail). Diese sollte innerhalb von 24 h nach der Anmeldung eingehen und gilt als Eingangsbestätigung. Nach Bearbeitung und Freigabe der Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer, erhält der Veranstalter eine weitere E-Mail mit Bestätigung der zuerkannten Punktezahl, Teilnehmerliste, Teilnahmebescheinigung, Passwort für EIV und weitere Hinweise.
Veranstalter Fortbildungsanerkennung
Was ist eine Stammnummer?
Jede webbasierte angemeldete Fortbildungsveranstaltung erhält eine eigene sog. Stammnummer (SNR), die Sie auf der Eingangsbestätigung (Remail) der Bay. Landesärztekammer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stammnummer immer bereit.
Fortbildungsanerkennung Veranstalter
Wie lange dauert es, bis Fortbildungspunkte einer Veranstaltung zuerkannt werden?
Da eine Prüfung individuell erfolgt, kann es zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass zur Bearbeitung Ihrer Anträge unbedingt die Vollständigkeit der Unterlagen erforderlich ist (Veranstaltungsprogramm, Flyer, Einladung, ggf. Lernerfolgskontrollen).
Fortbildungsanerkennung
Bearbeitungszeit
Wo erhalte ich Barcode-Etiketten oder einen Fortbildungsausweis?
Die Barcode-Etiketten bzw. Ihren Fortbildungsausweis erhalten Sie über die:
im geschützten Mitgliederbereich Meine BLÄK-Portal unter der Rubrik Fortbildung – Etiketten / Ausweis
Die bestellten Barcode-Etiketten und der Fortbildungsausweis werden wöchentlich am Donnerstag per Post an Ihre Privatadresse, welche in unserer Datenbank hinterlegt ist, versandt.
Wie aktualisiere ich meine persönlichen Arztdaten?
Über „Meine BLÄK-Portal“ kann die Privat- oder Dienstadresse aktualisiert werden. Änderungen des Titels erfolgen über den jeweils zuständigen Ärztlichen Bezirks- und Kreisverband.
Meine BLÄK-Portal
Titeländerung Adressänderung
Wer darf die wissenschaftliche Kursleitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Kursleitung?
Die Veranstaltung muss von einem Arzt geleitet werden.
Die wissenschaftliche Kursleitung muss bei der Fortbildungsmaßnahme anwesend sein und trägt die wissenschaftliche Verantwortung.
Ausgenommen hiervon sind Strahlenschutz-Kurse (Strahlenschutz-Verordnung – StrlSchV). Hier sind Physiker und Medizinphysiker zulässig.
Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung Veranstalter
Fortbildungsordnung wissenschaftlicher Leiter
Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?
Der Antragsteller erhält eine automatisch generierte E-Mail (Remail). Diese sollte innerhalb von 24 h nach der Anmeldung eingehen und gilt als Eingangsbestätigung. Nach Bearbeitung und Freigabe der Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer, erhält der Veranstalter eine weitere E-Mail mit Bestätigung der zuerkannten Punktezahl, Teilnehmerliste, Teilnahmebescheinigung, Passwort für EIV und weitere Hinweise.
Veranstalter Fortbildungsanerkennung
Was ist eine Stammnummer?
Jede webbasierte angemeldete Fortbildungsveranstaltung erhält eine eigene sog. Stammnummer (SNR), die Sie auf der Eingangsbestätigung (Remail) der Bay. Landesärztekammer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stammnummer immer bereit.
Fortbildungsanerkennung Veranstalter
Was hat der Veranstalter nach der Veranstaltung zu beachten?
Der Veranstalter kann die elektronische Übermittlung der zuerkannten Fortbildungspunkte auf die Punktekonten der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) durchführen.
Dies sollte möglichst zeitnah erfolgen, eine Frist ist hierfür nicht einzuhalten. Allerdings können Änderungen nur bis zu sieben Tage nach der Erstmeldung vorgenommen werden.
Die Teilnehmerliste bleibt beim Veranstalter.
Folgende Unterlagen muss der Veranstalter mindestens sechs Monate nach Veranstaltungsdatum aufbewahren:
Rechtsverbindliche Grundlagen für die Anerkennung und Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) bilden die Fortbildungsordnung des Beschlusses des 72. Bayerischen Ärztetages am 13. Oktober 2013 i.d.F. der Beschlüsse vom 10. Oktober 2020, in Kraft ab 1. Januar 2021, und die jeweils aktuell gültige Richtlinie des Vorstands der BLÄK. Mit Beschluss vom 30. November 2019 wurde die Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen neu erlassen. Unter den folgenden Links finden Sie die Fortbildungsordnung sowie die dazugehörigen Richtlinien.
Die Fortbildung vermittelt unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und medizinischer Verfahren das zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz notwendige Wissen in der Medizin und der medizinischen Technologie.
Sie soll sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre und fachübergreifende Kenntnisse, die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten sowie die Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen umfassen.
Sie können Ihr elektronisches Fortbildungskonto online auf der Homepage der BLAEK im Meine BLÄK-Portal einsehen. Um online zum Fortbildungspunktekonto zu gelangen, müssen Sie sich zunächst registrieren lassen. Im Anschluss benötigen Sie für einen uneingeschränkten Zugang ins Meine-BLÄK-Portal noch einen einmalig einzugebenden Freischaltcode. Diesen erhalten Sie nach erfolgreichem Registrieren aus Sicherheitsgründen wenige Tage später mit der Post an Ihre bei der BLÄK hinterlegten Privatanschrift. Nachdem Sie erfolgreich den Freischaltcode eingegeben haben, besitzen Sie nun einen uneingeschränkten Zugang für alle Funktionen im Meine BLÄK-Portal.
Wer unterliegt der sozialrechtlichen Fortbildungspflicht?
Sozialrechtliche Fortbildungspflicht nach § 95d des SGB V / Nachweispflicht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)
Alle vertragsärztlich zugelassenen Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Ärzte mit einer Doppelzulassung als Arzt und Zahnarzt, Ärzte die ausschließlich zur Teilnahme am Notarztdienst ermächtig sind.
Sozialrechtliche Fortbildungspflicht § 136b SGB V / Nachweispflicht gegenüber der Ärztlichen Leitung
Alle Fachärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, die in einem nach § 108 SGB V zugelassenem Akut-Krankenhaus fachärztlich tätig sind.
Fortbildungspflicht nach Art. 44 Abs. 2 BayRDG ‒ Ärzte im öffentlichen Rettungsdienst / Nachweispflicht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)
Alle Ärzte im öffentlichen Rettungsdienst, die eine persönliche Berechtigung, Genehmigung, Ermächtigung oder eine Kooperationsvereinbarung zur Teilnahme am Notarztdienst in Bayern haben.
Fortbildungszertifikate werden in Bayern untergliedert in die sozialrechtlich vorgegebenen Fortbildungszertifikate nach § 95d SGB V und § 136b SGB V. Diese Fortbildungszertifikate dienen dem Nachweis, dass der Arzt die sozialrechtliche Fortbildungspflicht erfüllt hat.
Darüberhinaus gibt es für die in Bayern tätigen Ärzte das Freiwillige Fortbildungszertifikat. Dies wird auf Wunsch bei der zuständigen Ärztekammer ausgestellt, wenn in maximal drei Jahren 150 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden.
Fortbildungszertifikat
Was ist der 5-Jahressammelzeitraum und kann dieser verlängert werden?
Fortbildungspflicht nach § 95d Sozialgesetzbuch V (SGB V):
Ja, Detailfragen hierzu bitten wir, unmittelbar an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) zu richten.
Fortbildungspflicht nach § 136b SGB V:
Kann eine fortbildungsverpflichtete Person aufgrund von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Monaten ihrer fachärztlichen Tätigkeit nicht nachgehen, verschiebt sich der Zeitpunkt, zu dem sie den Fortbildungsnachweis erbringen muss, entsprechend, jedoch maximal um zwei Jahre. Gleiches gilt bei Unterschutzgesetz, von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz.
Fortbildungspflicht nach Art. 44 Abs. 2 Bayerisches Rettungdienstgesetz (BayRDG):
Ja, Detailfragen hierzu bitten wir, unmittelbar an die KVB zu richten.
Gibt es für privatärztlich tätige Ärzte eine Verpflichtung zur Fortbildung?
Ja, die Berufsordnung der Bayerischen Landesärztekammer besagt unter § 4, dass bayerische Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, verpflichtet sind, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
Der Arzt, der seinen Beruf ausübt, ist verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
(2)
Auf Verlangen muss der Arzt seine Fortbildung nach Absatz 1 gegenüber der Kammer durch ein Fortbildungszertifikat einer Ärztekammer nachweisen.
Kann ich meine überzähligen Fortbildungspunkte auf den nächsten Fortbildungssammelzeitraum anrechnen lassen?
Eine Anrechnung von überzähligen Fortbildungspunkten auf den nachfolgenden 5-Jahressammelzeitraum ist nicht möglich.
Fortbildung dient dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz zur Gewährleistung einer hochwertigen Patientenversorgung und Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung.
Fortbildungspflicht
Fortbildungspunkte 5 Jahressammelzeitraum
MFA
Gibt es eine Punktezahlbegrenzung für einzelne Fortbildungskategorien?
Für das Selbststudium von Fachliteratur (Kategorie E) und für die Ausübung einer Referententätigkeit, Veröffentlichung(en) etc. (Kategorie F) werden innerhalb von fünf Jahren maximal 50 Fortbildungspunkte anerkannt.
Wann beginnt bzw. endet mein Fortbildungszeitraum?
Nach § 95d SGB V
Fragen nach den Regelungen zur Fortbildungspflicht (Beginn- und Enddatum des Fortbildungssammelzeitraums) nach § 95 d SGB V fallen primär in die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Detailfragen zu dieser Thematik, wie z. B. Krankheit und/oder Elternzeit, bitten wir unmittelbar an die KVB zu richten.
Nach § 136b SGB V
Für Fachärzte, die in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Akut-Krankenhaus angestellt sind und vor dem 1. Januar 2006 bereits tätig waren, begann der Fünfjahreszeitraum zu diesem Zeitpunkt.
Bei späterer Aufnahme der Tätigkeit gilt der erste Arbeitstag als Beginn des Fortbildungszeitraumes.
Nach Art. 44 Abs.2 des BayRDG
5 Jahreszeitraum
Fortbildungspunkte Beginn Ende Fortbildungssammelszeitraum
Werden die Fortbildungspunkte von Fortbildungsveranstaltungen anderer Ärztekammern / Heilberufekammern anerkannt?
Fortbildungsveranstaltungen, die von einer anderen Ärztekammer oder einer anderen Heilberufekammer anerkannt wurden, sind anrechnungsfähig.
§ 11
Gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen und Fortbildungszertifikaten
(1)
Die von anderen Ärztekammern anerkannten Fortbildungsmaßnahmen werden für das Fortbildungszertifikat angerechnet.
(2)
Die von anderen Ärztekammern ausgestellten Fortbildungszertifikate werden anerkannt.
(3)
Fortbildungsmaßnahmen, die von einer anderen Heilberufskammer anerkannt wurden, können für das Fortbildungszertifikat der Kammer angerechnet werden.
Bekomme ich für die Teilnahme an Hospitationen Fortbildungspunkte?
Um Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Hospitationen zu erhalten ist Voraussetzung, immer im Vorfeld eine Anmeldung und Überprüfung der Hospitationen bei der zuständigen Ärztekammer des Arztes einzureichen.
Die BLÄK stellt als Service für den Hospitanten/Hospitationsgeber zu verwendende Muster-Formulare zur Verfügung:
Anmeldung einer Hospitation
Bestätigung einer Hospitation
Vereinbarung zur Verschwiegenheitsverpflichtung inkl. Merkblatt und rechtliche Bezüge
Was mache ich mit meinen noch nicht gemeldeten Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen (TNB)?
Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen können schnell und unkompliziert im Meine BLÄK-Portal hochgeladen werden. Der neue digitale Service ergänzt das papierbasierte Verfahren und trägt zur ökologischen Nachhaltigkeit bei. Den neuen Bereich zum Hochladen der Teilnahmebescheinigungen, finden Sie im Meine BLÄK-Portal / Fortbildung / Teilnahmebescheinigung einreichen. Dort können Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen selbstständig in verschiedensten Formaten hochgeladen werden. In Ausnahmefälle ist es für Ärzte weiterhin möglich, das papierbasierte Verfahren zu postalischen Einreichung über unseren Partner die „Deutsche Post E-POST Solutions GmbH“ in Mannheim, zu nutzen.
Welche Bedeutung hat die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN)?
Die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) ist eine personengebundene, lebenslang gültige (auch bei Kammerwechsel) 15-stellige Ziffernfolge, die jeder Arzt von seiner Ärztekammer erhält.
Mit der EFN registrieren Sie sich bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Die EFN steht Ihnen elektronisch auf Fortbildungsausweis und Barcode-Etiketten zur Verfügung.
im geschützten Mitgliederbereich Meine BLÄK-Portal unter der Rubrik Fortbildung – Etiketten
Die bestellten Barcode-Etiketten werden wöchentlich am Donnerstag per Post an Ihre Privatadresse, welche in unserer Datenbank hinterlegt ist, versandt.
Art. 44 Abs. 2 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) verpflichtet Ärzte im öffentlichen Rettungsdienst, regelmäßig an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen sowie die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) den Mindestumfang und die notwendigen Inhalte der Fortbildung zu regeln.