Zum 1. September 2025 tritt die Neufassung der Fortbildungsordnung (FBO) der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) in Kraft – eine Reform, die vom 83. Bayerischen Ärztinnen- und Ärztetag in Lindau beschlossen wurde. Doch was genau ändert sich? Welche neuen Anforderungen kommen auf Wissenschaftliche Leiter zu? Und welche Vorteile bringt die neue FBO sowohl für die BLÄK als auch für ihre Mitglieder? Auf dieser Seite finden Sie unsere Antworten auf häufige Fragen zur neuen FBO sowie Kontaktmöglichkeiten und können die neue FBO sowie Hintergrundartikel aus dem Bayerischen Ärzteblatt einsehen.
Überblicksartikel "Fortbildung im Wandel"
Was genau ändert sich mit der neuen FBO ? Welche neuen Anforderungen kommen auf wissenschaftliche Leiter zu? Und welche Vorteile bringt die neue FBO sowohl für ihre Mitglieder als auch für die Mitarbeitenden der BLÄK? Diese Fragen werden im Überblicksartikel „Fortbildung im Wandel“ der Juli-/Augustausgabe des Bayerischen Ärzteblatts beantwortet.
Sie haben weitere Fragen zur neuen FBO? Dann kontaktieren Sie ab dem 1. September 2025 unsere Hotline.
Ihr Ansprechpartner
Fortbildungsanerkennung der BLÄK
Informationshotline
Telefon: 089 4147–195
E-Mail: fobizert@blaek.de
Telefonisch erreichen Sie die BLÄK am besten montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr. Die Hotline steht ab dem 1. September 2025 zur Verfügung.