Die neue Fortbildungsordnung

  • Auf dieser Seite sind aktuelle Informationen zur neuen Fortbildungsordnung und Antworten auf häufige Fragen (FAQs) eingestellt.

Zum 1. Septem­ber 2025 tritt die Neufas­sung der Fort­bil­dungs­ord­nung (FBO) der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) in Kraft – eine Reform, die vom 83. Baye­ri­schen Ärztin­nen- und Ärzte­tag in Lindau beschlos­sen wurde. Doch was genau ändert sich? Welche neuen Anfor­de­run­gen kommen auf Wissen­schaft­li­che Leiter zu? Und welche Vorteile bringt die neue FBO sowohl für die BLÄK als auch für ihre Mitglie­der? Auf dieser Seite finden Sie unsere Antwor­ten auf häufige Fragen zur neuen FBO sowie Kontak­t­mög­­lich­kei­ten und können die neue FBO sowie Hinter­­grun­d­a­r­ti­kel aus dem Baye­ri­­schen Ärzte­­blatt einse­hen.

Überblicksartikel "Fortbildung im Wandel"

Was genau ändert sich mit der neuen FBO ? Welche neuen Anfor­de­run­gen kommen auf wissen­schaft­li­che Leiter zu? Und welche Vorteile bringt die neue FBO sowohl für ihre Mitglie­der als auch für die Mita­r­bei­ten­den der BLÄK? Diese Fragen werden im Über­blicks­ar­ti­kel „Fort­bil­dung im Wandel“ der Juli-/August­aus­gabe des Baye­ri­schen Ärzte­blatts beant­wor­tet.

Sie haben weitere Fragen zur neuen FBO? Dann kontaktieren Sie ab dem 1. September 2025 unsere Hotline.

Ihr Ansprech­part­ner

Fort­bil­dungs­an­er­ken­nung der BLÄK
Infor­ma­ti­ons­hot­line
Tele­fon: 089 4147–195
E-Mail: fobi­zer­t@blaek.de

Tele­fo­nisch errei­chen Sie die BLÄK am besten montags bis donners­tags von 9.00 bis 15.30 Uhr und frei­tags von 9.00 bis 12.00 Uhr. Die Hotline steht ab dem 1. Septem­ber 2025 zur Verfü­gung.

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