Kriterien für die Verbuchung von Teilnahmebescheinigungen
- Nur anrechnungsfähig mit vollständig eingetragenem Namen und Adresse des Teilnehmers.
- Die Veranstaltung ist im Vorfeld von einer zuständigen (Landes-)Ärztekammer mit Fortbildungspunkten und Veranstaltungsnummer anzuerkennen.
- Bei ausländischen Veranstaltungen ist eine formale Anerkennung von Fortbildungspunkten der dort zuständigen Institution erforderlich