Notärztlich erfahrene Kolleginnen und Kollegen haben als Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) die Aufgabe und die Möglichkeit, die notfallmedizinische Versorgung der bayerischen Bevölkerung in führenden Positionen mit zu gestalten und gegebenenfalls zu verbessern.
Mit der Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes zum 1. April 2016 wurde die Struktur der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in Bayern neu gestaltet.
Die ÄLRD tragen auch künftig die Verantwortung für das medizinische Qualitätsmanagement im Rettungsdienst.
Die nun dreistufige Struktur sieht folgende Ebenen vor: Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, Ärztlicher Bezirksbeauftragter Rettungsdienst auf Ebene der Rettungsdienstbezirke und der Ärztliche Landesbeauftragte Rettungsdienst an der Spitze der ÄLRD.

Zielgruppe:
Erfahrene Notärztinnen und Notärzte, die die o.g. Voraussetzungen zur Bestellung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erfüllen sowie ebenfalls an der Thematik interessierte Ärztinnen und Ärzte.
Themen und Inhalte:
Für die geplante Übernahme von Koordinierungs- und Leitungsaufgaben in einem Rettungsdienst-Bereich wird fokussiert auf die Weiter-Entwicklung u. a. folgender Kompetenzen:
- Sachkompetenz
- Methodenkompetenz
- Aufgaben- und Ergebnisorientierung
- Kommunikationskompetenz (individuell sowie bzgl. Gremienarbeit)
- Kompetenz zu Konfliktlösung, Motivation und Menschenführung
- Kernkompetenzen zu Innovationsfähigkeit mit Optimierung persönlicher Lernkonzepte
- Selbstmanagement-Kompetenz
- Interprofessionell und interdisziplinär abgestimmtes und zielorientiertes Denken und Handeln
- Entwickeln und Verstärken der Führungskompetenz
- Gremienarbeit
Qualifizierung:
Die Bayerische Landesärztekammer setzt dieses ÄLRD-Qualifizierungskonzept im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums des Innern um.
Unabhängig von den Regelungsinhalten des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) nebst der zugehörigen Vereinbarung über den Vollzug der Art. 11 und 12 des BayRDG, jeweils in der aktuell gültigen Fassung, wird die Qualifizierung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bestehend aus 5 Modulen mit insgesamt 240 Fortbildungs-Stunden (à 45 Minuten) angeboten.
Nach Absolvierung des ÄLRD-Grundmoduls melden sich die Teilnehmer für die Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ bei der Bayerischen Landesärztekammer an.
Die erworbene Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ ist Voraussetzung zur Teilnahme am ÄLRD-Aufbau-Modul.
Kompetenzworkshops u.a. zu den Themen wirksame Führung, ausgewogen erfolgreiche Gremienarbeit, Datenschutz und Datensicherheit, Dokumentation etc. sind weitere, berufsbegleitende Qualifizierungs-Komponenten in dem abschließenden ÄLRD-Aufbau-Modul.
Modularer Aufbau:
Die Qualifizierung wird modular durchgeführt. Die einzelnen Module sind aufeinander aufgebaut und in der angegebenen Reihenfolge zu absolvieren.
Nach erfolgreich abgeschlossener Eignungsbeurteilung können grundsätzlich dem o. g. ÄLRD-Qualifizierungskonzept analoge Qualifizierungen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen als gleichwertig anerkannt werden. Für dieses Anerkennungsverfahren wird von der BLÄK eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr gemäß geltender Gebührensatzung erhoben.
Seminarstruktur und Teilnahmegebühr:
Das Seminar wird als kombiniertes E-Learning- und Präsenz-Seminar angeboten.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
---|---|---|---|---|
ÄLRD-Grundmodul : Qualitätsmanagement Modul I und II von III Fortbildungspunkte: 160 |
40 UE 1) | 80 UE (8 Tage) | 160 | € 1.750,- 2) |
ÄLRD-Grundmodul: Qualitätsmanagement Modul III von III Fortbildungspunkte: 80 |
- | 80 UE (8 Tage) | 80 | € 1.990,- 3) |
ÄLRD-Aufbaumodul: Modul I und II Fortbildungspunkte: 40 |
8 UE 1) | 34 UE (4 Tage) | 40 | € 3.450,- 2) |
1) Die Bearbeitungszeit kann dabei je nach persönlichem Kenntnisstand variieren.
2) Teilnahmegebühr inkl. Zugang zu der moderierten Lernplattform, Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
3) Teilnahmegebühr inkl. Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke sowie der Unterbringung im Tagungshotel an den letzten drei Tagen.
Nächster Termin:
folgt
Hinweise:
Informationen zur Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ entnehmen Sie bitte unserer Webseite (siehe Weiterbildung/Weiterbildungsordnung 2004/Abschnitt C).
Ergänzender Hinweis:
Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß §27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Fragen und Antworten

-
Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Rücktritte von bereits gebuchten Veranstaltungen sind der Bayerischen Landesärztekammer ausschließlich schriftlich mitzuteilen.
- Bei Zugang des Rücktritts sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Seminargebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Seminargebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Seminarrücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, der die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, reduzieren sich die Stornogebühren (Punkt 1. – 4.) auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
-
Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Seminaren Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Seminaranbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag
Nützliche Informationen
