Das Seminar basiert auf den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur „Fortbildung zum Leitenden Notarzt“ (40 Zeitstunden/53 Fortbildungsstunden) (1988), aktualisiert in 1998/1999, 2007 sowie 2011.
Der „Leitende Notarzt“ (LNA) wird im Einsatz im Rahmen des Rettungsdienstes tätig. Sein Einsatz erfolgt bereits unterhalb der Schwelle zur Auslösung des Katastrophenalarms und somit primär beim Massenanfall Verletzter, auch Erkrankter (MANV) bzw. Infizierter (MANI) sowie überregionalem Massenanfall Verletzter oder Erkrankter (Ü-MANV) oder bei außergewöhnlichen Notfällen und (besonderen) Gefahrenlagen.
Die Bezeichnung „Leitender Notarzt“ darf nur ankündigen, wer die entsprechende Qualifikation hierfür erworben hat.
Zielgruppe:
An notfallmedizinisch aufbauender Qualifizierung interessierte Ärztinnen und Ärzte.
Themen und Inhalte:
Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß dem oben genannten Curriculum.
Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:
Das Seminar wird als kombiniertes E-Learning- und Präsenz-Seminar angeboten.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
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Leitender Notarzt Fortbildungspunkte: 58 |
8 | 42 (4 Tage) | 58 | € 1.149,- |
Teilnahmegebühr inkl. Zugang zu der moderierten Lernplattform, Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
*) Die Bearbeitungszeit kann dabei je nach persönlichem Kenntnisstand variieren.
Hinweise:
Schutzkleidung ist am vorletzten Kurstag erforderlich (praktische Sichtungsübung).
Der „Leitende Notarzt“ ist keine Zusatzweiterbildung im Sinne der Weiterbildungsordnung, sondern eine curriculare Fortbildung.
Ergänzender Hinweis:
Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß §27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Approbation als Ärztin oder Arzt bzw. die Vorlage der inhaltlich uneingeschränkten Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung (beinhaltend eigenverantwortliche selbstständige ärztliche Tätigkeit)
- Fachkundenachweis Rettungsdienst bzw. Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
- Facharztstatus in einem akut-medizinischen Gebiet mit Bezug zur Intensivmedizin
- Eine mindestens dreijährige kontinuierliche aktive Teilnahme am Notarztdienst
Fragen und Antworten
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Leitender Notarzt: An wen muss ich den sog. Laufzettel - Einweisung auf regionaler Basis senden?
Leitender Notarzt Seminar FortbildungLNA
Bitte senden Sie den Laufzettel mit allen Stempeln und Unterschriften per Post an folgende Adresse:
Bayerische Landesärztekammer
Fortbildung/Qualitätsmanagement
z. Hd. Frau Kuss
Mühlbaurstraße 16
81677 München -
Leitender Notarzt: Benötige ich eine abgeschlossene Facharztweiterbildung für die Teilnahme am Seminar?
Leitender Notarzt Fortbildung SeminarLNA
Eine Teilnahme am Seminar ist im Einzelfall auch ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung möglich, jedoch kommt es immer auf den persönlichen Ausbildungsstand und das Tätigkeitsfeld an. Somit ist eine Teilnahmemöglichkeit ohne Facharzt jeweils eine Einzelfallentscheidung – ohne Präjudiz für ähnlich geartete Fälle.
Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an die seminarverantwortlichen Ansprechpartner. -
Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Teilnahmegebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Teilnahmegebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Rücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Fortbildungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Fortbildung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Fortbildungen Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Fortbildungsanbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag -
Leitender Notarzt: Kann ich das LNA-Seminar auch in einem anderen Bundesland absolvieren und wird das dann in Bayern anerkannt?
Leitender Notarzt Seminar FortbildungLNA
Ein in einem anderen Bundesland absolvierter LNA-Kurs, gemäß aktuell gültigem Curriculum der Bundesärztekammer, wird von der Bayerischen Landesärztekammer äquvivalent anerkannt.
Ergänzend ist aus einsatztaktischen Gründen eine Einweisung auf regionaler Basis obligat nachzuweisen. Zur eigenen Rechtssicherheit empfiehlt die Bayerische Landesärztekammer, bei LNA-Seminaren in einem anderen Bundesland, für die eigene nachhaltige rechtsorganisatorische Kompetenz für eine LNA-Tätigkeit in Bayern Sorge zu tragen.