Leitender Notarzt

seminare-und-veranstaltungen

Die Fort­bil­dung basiert auf den Empfeh­lun­gen der Bunde­s­ärz­te­kam­mer zur „Fort­bil­dung zum Leiten­den Nota­rzt“ (40 Zeit­stun­den/53 Fort­bil­dungs­stun­den) (1988), aktu­a­li­siert in 1998/1999, 2007, 2011 und zuletzt verab­schie­det am 15.11.2024.

Das BÄK-Curri­cu­lum „Lei­ten­der Nota­rzt/Leitende Notärz­tin“ hat einen Gesam­t­um­fang von 50 UE und besteht aus einem Vorbe­rei­tungs­mo­dul, das die Teil­neh­men­den im tuto­ri­ell betreu­ten Selbst­stu­dium mit den theo­re­ti­schen Grund­la­gen für die Tätig­keit als Leiten­der Nota­rzt vertraut macht und sie für die Teil­nahme an den weite­ren in physi­sche Präsenz zu absol­vie­ren­den Modu­len vorbe­rei­tet.
Der „Lei­tende Nota­rzt“ (LNA) wird im Einsatz im Rahmen des Rettungs­diens­tes tätig. Sein Einsatz erfolgt bereits unter­halb der Schwelle zur Auslö­sung des Kata­s­tro­phe­n­a­larms und somit primär beim Masse­n­an­fall Verletz­ter, auch Erkrank­ter (MANV) bzw. Infi­zier­ter (MANI) sowie über­re­gi­o­na­lem Masse­n­an­fall Verletz­ter oder Erkrank­ter (Ü-MANV) oder bei außer­ge­wöhn­li­chen Notfäl­len und (beson­de­ren) Gefah­ren­la­gen.
Die Bezeich­nung „Lei­ten­der Nota­rzt“ darf nur ankün­di­gen, wer die entspre­chende Quali­fi­ka­tion hier­für erwor­ben hat.

    notarzt

Zielgruppe:

An notfallmedizinisch aufbauender Qualifizierung interessierte Ärztinnen und Ärzte.

Themen und Inhalte:

Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß dem oben genannten Curriculum.

Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:

Die Fort­bil­dung wird als kombi­nierte E-Lear­ning- und Präsenz-Fort­bil­dung ange­bo­ten.

Module

E-Lear­ning in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Präsenz in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Fort­bil­dungs­punkte

Teil­nah­me­ge­bühr

Leiten­der Nota­rzt
Fortbildungspunkte: 58
8 42 (4 Tage) 58 € 1.149,-
LNA-Aufbau-Fort­bil­dung
Fortbildungspunkte: 8
8 (1 Tag) 8 € 250,-

Hinweise:

Schutzkleidung ist am vorletzten Kurstag erforderlich (praktische Sichtungsübung).
Der „Leitende Notarzt“ ist keine Zusatzweiterbildung im Sinne der Weiterbildungsordnung, sondern eine curriculare Fortbildung.

Ergänzender Hinweis:

Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß §27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Nachweis der Anerkennung als Fachärztin bzw. Facharzt in einem Gebiet mit unmittelbarem Bezug zur klinischen und rettungsdienstlichen Notfall- und Intensivmedizin sowie der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
  • Nachweis einer mindestens 6-monatigen Tätigkeit in der Intensivmedizin
  • Nachweis von mindestens zwei Jahren regelmäßiger und andauernder Tätigkeit als Notärztin bzw. Notarzt, mindestens jedoch 500 eigenständig absolvierte Notarzteinsätze (primäre und sekundäre) nach Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Erfahrung in der eigenverantwortlichen Führung von Personen und in Strukturen

Vielleicht ebenfalls interessant:

Fortbildung

gremium

Wegweiser

loewe-wegweiser

Weiterbildung

was-ist-weiterbildung
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-instagram icon-up