Medizinethik

seminare-und-veranstaltungen
    ethik

Zielgruppe:

Ärztinnen und Ärzte, die sich in aktuelle Debatten der Medizinethik einbringen wollen, insbesondere aus der Perspektive derjenigen, die von Berufs wegen mit medizinischen Fragen wie ärztlicher Sterbebegleitung, lebensverlängernden Maßnahmen, Präimplantationsdiagnostik u. v. m. befasst sind. Eine Seminarteilnahme von zum Beispiel Verwaltungs- oder Pflegepersonal mit mehrjähriger Berufserfahrung - vor allem in einer leitenden Position - wird begrüßt.

Themen und Inhalte:

Im Zentrum des Seminars stehen u. a. die Themen:

  • Ethik, Moral und Recht
  • Kasuistiken zu Arzt-Patienten-Beziehungen mit Reflexionen
  • Selbstbestimmung, Aufklärung, Einwilligung, rechtliche Rahmenbedingungen medizinethischer Entscheidungen
  • Ethische Fragen am Lebensanfang
  • Ethische Fragen am Lebensende: Aktive, passive, indirekte Sterbehilfe, ärztlich assistierter Suizid
  • Begrenzung lebensverlängernder Maßnahmen
  • Gesundheitliche Vorausplanung
  • Fehlbarkeit in der Medizin
  • Medizinrechtliche Reflexionen zu ausgewählten Themen des Tages
  • Ethische Fragen der Mittelallokation im Gesundheitswesen
  • Strategien zum medizinisch rationalen, ethisch vertretbaren, juristisch abgesicherten und ökonomisch sinnvollen Umgang mit der Mittelknappheit
  • Ethikberatung als Instrument des strukturierten Aufarbeitens schwieriger Fälle

Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:

Das Semi­nar wird als kombi­nier­tes E-Lear­ning- und Präsenz-Semi­nar ange­bo­ten.

Module

E-Lear­ning in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Präsenz in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Fort­bil­dungs­punkte

Teil­nah­me­ge­bühr

Medi­zi­net­hik
Fortbildungspunkte: 48
8 UE 1) 32 UE (3 Tage) 48 € 850,- 2)

Teil­nah­me­ge­bühr inkl. Zugang zu der mode­rier­ten Lern­platt­form, Semi­nar­un­ter­la­gen, Imbiss und Pausen­ge­tränke.

  1. Die Bear­bei­tungs­zeit kann dabei je nach persön­li­chem Kennt­niss­tand vari­ie­ren.
  2. Diese Veran­stal­tung wird mit einem Betrag von € 1.022,58 von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer unter­stützt.

Ergänzender Hinweis:

Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.

Teilnahmevoraussetzungen:

keine

Vielleicht ebenfalls interessant:

Fortbildung

gremium

Wegweiser

loewe-wegweiser

Weiterbildung

was-ist-weiterbildung
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-instagram icon-up