
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte, die sich in aktuelle Debatten der Medizinethik einbringen wollen, insbesondere aus der Perspektive derjenigen, die von Berufs wegen mit medizinischen Fragen wie ärztlicher Sterbebegleitung, lebensverlängernden Maßnahmen, Präimplantationsdiagnostik u. v. m. befasst sind. Eine Seminarteilnahme von zum Beispiel Verwaltungs- oder Pflegepersonal mit mehrjähriger Berufserfahrung – vor allem in einer leitenden Position – wird begrüßt.
Themen und Inhalte:
Im Zentrum des Seminars stehen u. a. die Themen:
- Ethik, Moral und Recht
- Kasuistiken zu Arzt-Patienten-Beziehungen mit Reflexionen
- Selbstbestimmung, Aufklärung, Einwilligung, rechtliche Rahmenbedingungen medizinethischer Entscheidungen
- Ethische Fragen am Lebensanfang
- Ethische Fragen am Lebensende: Aktive, passive, indirekte Sterbehilfe, ärztlich assistierter Suizid
- Begrenzung lebensverlängernder Maßnahmen
- Gesundheitliche Vorausplanung
- Fehlbarkeit in der Medizin
- Medizinrechtliche Reflexionen zu ausgewählten Themen des Tages
- Ethische Fragen der Mittelallokation im Gesundheitswesen
- Strategien zum medizinisch rationalen, ethisch vertretbaren, juristisch abgesicherten und ökonomisch sinnvollen Umgang mit der Mittelknappheit
- Ethikberatung als Instrument des strukturierten Aufarbeitens schwieriger Fälle
Seminarstruktur und Teilnahmegebühr:
Das Seminar wird als kombiniertes E-Learning- und Präsenz-Seminar angeboten.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
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Medizinethik Fortbildungspunkte: 48 |
8 UE 1) | 32 UE (3 Tage) | 48 | € 850,- 2) |
Teilnahmegebühr inkl. Zugang zu der moderierten Lernplattform, Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
1) Die Bearbeitungszeit kann dabei je nach persönlichem Kenntnisstand variieren.
2) Diese Veranstaltung wird mit einem Betrag von € 1.022,58 von der Bayerischen Landesärztekammer unterstützt.
Ergänzender Hinweis:
Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Fragen und Antworten

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Medizinethik: Kann man die Qualifikation "Medizinethik" ankündigen?
Medizinethik Seminare FortbildungEthik
Ja, nach § 27 Abs. 4 Satz 3 Berufordnung
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Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich (oder über das Anmelde-Portal der Bayerischen Landesärztekammer) mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Seminargebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Seminargebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Seminarrücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Veranstaltungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Seminaren Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Seminaranbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag