Dieses Seminar basiert auf der strukturierten curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ der Bundesärztekammer (2014).

Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinischen fachlichen Qualifikationen ihre Kenntnisse in der Gutachtenerstellung zu erhalten und/oder zu vertiefen.
Themen und Inhalte:
Im Zentrum des Seminars stehen u. a. die Themen:
- Grundlagen der medizinischen Begutachtung
- Rechtliche Grundlagen der medizinischen Begutachtung
- Begutachtung der Leistungsfähigkeit
- Kausalitätsbezogene Begutachtung
- Pflegeversicherung, Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung
- Fachübergreifende Aspekte zur Medizinischen Begutachtung
- Fachspezifische Aspekte der Medizinischen Begutachtung
- Praktische Übungen zur medizinischen Begutachtung mit Fallbeispielen aus der Praxis (Gruppenarbeit)
Seminarstruktur und Teilnahmegebühr:
Bei dem Seminar „Medizinische Begutachtung“ handelt es sich um eine modulare Qualifizierung.
Das Seminar wird als kombiniertes E-Learning- und Präsenz-Seminar angeboten.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
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Teil I (Modul Ia, Ib, II) Fortbildungspunkte: 40 |
4 UE *) | 32 UE (3 Tage) | 40 | € 890,- |
Teil II (Modul Ic, III) Fortbildungspunkte: 28 |
- | 28 UE (3 Tage) | 28 | € 890,- |
Teilnahmegebühren inkl. Zugang zu der moderierten Lernplattform, Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
*) Die Bearbeitungszeit kann dabei je nach persönlichem Kenntnisstand variieren.
nächster Termin:
Teil I: Termin für 2021 folgt
Teil II: 11. bis 13. November 2020—> wurde auf 2021 verschoben, Termin folgt
Hinweise:
Voraussetzung für die Erlangung der Qualifikation „Medizinische Begutachtung“ ist der vollständige Nachweis aller Module (Module I-III mit 64 Unterrichtseinheiten) einschließlich des Nachweises jeweils eines Final- und eines Kausalgutachtens sowie einer erfolgreich abgeschlossenen Lernerfolgskontrolle.
Ergänzender Hinweis:
Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß §27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahme müssen eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt vorweisen.
Der Nachweis oben genannter Gebietsbezeichnung ist mittels amtlich beglaubigter Kopie (z. B. beim Ärztlichen Kreisverband) zu führen.
Fragen und Antworten

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Medizinische Begutachtung: Kann ich die Seminarteile auch in unabhängiger Reihenfolge buchen oder sind diese aufeinander aufbauend?
Medizinische Begutachtung Fortbildung SeminarBegutachtung
Die Semiarteile können unabhängig gebucht werden. Aus didaktischen Gründen empfehlen wir jedoch die Seminarteile aufbauend und, wenn möglich, in einer Sequenz zu absolvieren.
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Medizinische Begutachtung: Ich möchte als Gutachter tätig sein. Was muss ich hierfür beachten? Werden bei der Bayerischen Landesärztekammer Gutachter-Listen geführt?
Medizinische Begutachtung Fortbildung SeminarBegutachtung
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) bietet Seminare zur „Medizinischen Begutachtung“ gemäß aktuell gültigem Curriculum der Bundesärztekammer (BÄK) an. Als Teilnahmevoraussetzung ist hier lediglich die Approbation gefordert.
Um die Endbescheinigung abschließend zu erwerben ist Folgendes vorausgesetzt:
- Facharztausbildung
- Absolvierung der 64 Unterrichtseinheiten „Medizinische Begutachtung“ gemäß aktuell gültigem Curriculum der BÄK
- Erstellen jeweils eines Final- und Kausalgutachtens
- Absolvierung einer Lernerfolgskontrolle
Seitens der BLÄK wird keine Liste geführt. Es gibt jedoch eine weitere Möglichkeit:
Das Bayerische Landessozialgericht bittet darum, dass Sie dort kund tun, dass Sie das Seminar „Medizinische Begutachtung“ absolviert haben und berechtigt sind, auf Ihrem Briefbogen und auf anderen Medien darauf hinzuweisen. -
Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Rücktritte von bereits gebuchten Veranstaltungen sind der Bayerischen Landesärztekammer ausschließlich schriftlich mitzuteilen.
- Bei Zugang des Rücktritts sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Seminargebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Seminargebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Seminarrücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, der die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, reduzieren sich die Stornogebühren (Punkt 1. – 4.) auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Seminaren Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Seminaranbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag -
Medizinische Begutachtung: Wann sind die Probegutachten zu schreiben und bekommt man hierfür Feedback?
Medizinische Begutachtung Fortbildung SeminarBegutachtung
Die beiden Fälle für das Final- und Kausalgutachten werden am Ende des Seminarteils 1 ausgegeben. Im Hinblick auf den Erwerb der Abschlussbescheinigung sind diese bis zum im Seminar mitgeteilten Stichtag fristgerecht abzugeben.
Die Probegutachten werden von Experten kommentiert. Das Feedback erhalten Sie anschließend schriftlich. Weiterhin besteht beim Seminarteil 2 die Möglichkeit des mündlichen Austauschs mit den entsprechenden Experten.
Nützliche Informationen
