Dieses Seminar basiert auf dem Curriculum „Patientenzentrierte Kommunikation“ (80 Fortbildungseinheiten) der Bundesärztekammer (2022).

Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021 – in der Fassung der Beschlüsse vom 15.10.2023 nach Abschnitt A, § 4 Abs. 8, ein 80 Stunden Seminar in Psychosomatischer Grundversorgung zum Erwerb der Gebietsbezeichnungen „Allgemeinmedizin“ oder „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ nachweisen müssen.
Vertragsärztinnen/-ärzte, die Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 35100 und 35110 EBM erbringen und abrechnen wollen.
Themen und Inhalte:
Im Zentrum des Seminars stehen u. a. die Themen:
- Biopsychosoziale Krankheitslehre und Diagnostik
- Ärztliche Gesprächsführung
- Bedeutung und Gestaltung der Patient-Arzt-Beziehung
- Umgang mit Patienten mit spezifischen Interaktionsmustern
- Verbale Interventionen zum Erkennen und Behandeln wesentlicher Krankheitsbilder und Problembereiche
Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:
Die Seminare werden als Präsenz-Seminare angeboten.
Modul I „Theorie“ (20 h) und Modul II „Ärztliche Gesprächsführung“ (30 h) stellen zusammen das Fortbildungscurriculum „Patientenzentrierte Kommunikation“ (50 h) dar und werden von der Bayerischen Landesärztekammer durchgeführt. Die Balint-Gruppenarbeit (30 h) ist bei anerkannten Seminarleitern extern zu vereinbaren.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
---|---|---|---|---|
Modul I: Theorie Fortbildungspunkte: 20 |
- | 20 UE (2 Tage) | 20 | € 500,- |
Modul II: Ärztliche Gesprächsführung Fortbildungspunkte: 30 |
- | 30 UE (3 Tage) | 30 | € 750,- |
Balintgruppenarbeit *) Fortbildungspunkte: 30 |
- | 30 UE | 30 |
Teilnahmegebühr inkl. Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
*) Ist bei anerkannten Seminarleitern selbst zu vereinbaren!
Hinweise:
Entsprechend des Curriculums „Patientenzentrierte Kommunikation“ (Bundesärztekammer 09/2022) sind für Modul I "Theoretische Grundlagen" 20 UE, für Modul II "Ärztliche Gesprächsführung" 30 UE und für "Balint-Gruppenarbeit" 30 UE zu absolvieren
Die Balint-Gruppenarbeit muss bei einem von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannten Seminarleiter durchgeführt werden.
Die Balint-Gruppenarbeit muss ausreichende Zeitspannen von mindestens einem halben Jahr berücksichtigen, in denen das Erlernte reflektiert und angewandt werden kann.
Unzulässig sind sogenannte "Crash-Kurse", welche die geforderten 30 h in wenigen zusammenhängenden Tagen abhandeln.
Die Voraussetzungen für die Abrechenbarkeit von Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung gemäß dem "Einheitlichen Bewertungsmaßstab" (EBM) sind zum einen die 80-stündige Fortbildung nach aktuellem Curriculum und zum anderen ein Nachweis über eine mindestens 3-jährige Erfahrung in selbstverantwortlicher ärztlicher Tätigkeit in einer psychosomatisch orientierten Krankheitslehre. Grundsätzlich ist hier die "Kassenärztliche Vereinigung" der Ansprechpartner.
Ergänzender Hinweis:
Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
Gültige Approbation oder Erlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung.
Fragen und Antworten

-
Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Teilnahmegebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Teilnahmegebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Rücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Fortbildungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Fortbildung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
-
Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Fortbildungen Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Fortbildungsanbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag