Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung - Refreshermaßnahme inklusive Wissenskontrolle

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„Vor und nach einer prädi­ka­ti­ven Unter­su­chung muss, nach einer diagno­s­ti­schen gene­ti­schen Unter­su­chung soll, die verant­wort­li­che ärzt­li­che Person der betrof­fe­nen Person eine gene­ti­sche Bera­tung durch eine ärzt­li­che Person anbie­ten, die die Quali­fi­ka­tion nach § 7 Abs. 1 und 3 GenDG GenDG in Verbin­dung mit dieser Richt­li­nie erfüllt.“ Richt­li­nie der Gendia­gno­s­tik-Kommis­sion (GEKO über die Anfor­de­run­gen an die Quali­fi­ka­tion zur und Inhalte der gene­ti­schen Bera­tung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2a und § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG (in der Fassung vom 01.07.2011, veröf­fent­licht und in Kraft getre­ten am 11.07.2011)

    gendg

Zielgruppe:

Fach­ärz­tin­nen und -ärzte, die eine fach­ge­bun­dene gene­ti­sche Bera­tung durch­füh­ren möch­ten und über mindes­tens 5 Jahre Fach­a­rzt­tä­tig­keit verfü­gen

Themen und Inhalte:

  • Basis­teil (gene­ti­sche Grund­la­gen, metho­di­sche Aspekte, Risi­koer­mitt­lung)
  • Fach­s­pe­zi­fi­scher Teil

Qualifizierung:

Alle Fach­ärzte, die mindes­tens fünf Jahre als Fach­a­rzt tätig sind und gene­tisch bera­ten möch­ten, können die Wissens­kon­trolle zur fach­ge­bun­de­nen gene­ti­schen Bera­tung able­gen. Zur Vorbe­rei­tung dient hier die Refres­her-Maßnahme. Der prak­tisch-kommu­ni­ka­tive Teil muss laut Schrei­ben des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Umwelt und Gesund­heit, Akten­zei­chen 32b-G8090.2–2011/5–94 „Umset­zung von §7 Abs. 3 GenDG – Quali­fi­zie­rung für gene­ti­sche Bera­tun­gen“ vom 29. März 2012 nicht absol­viert werden.

Die Wissens­kon­trolle besteht entspre­chend Empfeh­lun­gen der Arbeits­gruppe zur fach­ge­bun­de­nen gene­ti­schen Bera­tung gemäß GenDG aus 20 Multi­ple Choi­ce­Fra­gen, von denen fünf Fragen fach­s­pe­zi­fisch sind. Zum Beste­hen der Wissens­kon­trolle müssen mindes­tens 70 Prozent der Fragen rich­tig beant­wor­tet werden.

Seminarstruktur und Teilnahmegebühr:

Bei der Refres­her-Maßnahme stehen Ihnen drei Tage lang rund um die Uhr Unter­la­gen zum Selbst­stu­dium auf unse­rer Lern­platt­form zur Verfü­gung.
Die Wissens­kon­trolle am 4. Tag erfolgt eben­falls online und ist von 00:00 Uhr bis 23:59 verfüg­bar. Sie haben 60 Minu­ten Zeit, diese zu absol­vie­ren.

Module

E-Lear­ning in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Präsenz in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Fort­bil­dungs­punkte

Teil­nah­me­ge­bühr

Refres­her-Maßnahme und Wissens­kon­trolle
Fortbildungspunkte: 8
9 UE *) -- 8 € 200,-

Ergänzender Hinweis:

Quali­fi­ka­ti­o­nen entspre­chend curri­cu­la­ren sowie weite­ren Fort­bil­dun­gen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufs­ord­nung für die Ärzte Bayerns ankünd­bar.

Teilnahmevoraussetzungen:

Mindes­tens fünf Jahre Fach­a­rzt­tä­tig­keit

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