Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung - Refreshermaßnahme inklusive Wissenskontrolle

seminare-und-veranstaltungen

8 Fortbildungspunkte

„Vor und nach einer prädi­ka­ti­ven Unter­su­chung muss, nach einer diagno­s­ti­schen gene­ti­schen Unter­su­chung soll, die verant­wort­li­che ärzt­li­che Person der betrof­fe­nen Person eine gene­ti­sche Bera­tung durch eine ärzt­li­che Person anbie­ten, die die Quali­fi­ka­tion nach § 7 Abs. 1 und 3 GenDG in Verbin­dung mit dieser Richt­li­nie erfüllt.“ Richt­li­nie der Gendia­gno­s­tik-Kommis­sion (GEKO) für die Anfor­de­run­gen an die Quali­fi­ka­tion zur und Inhalte der gene­ti­schen Bera­tung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2a und § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG (in der Fassung vom 17.11.2023 · veröf­fent­licht und in Kraft getre­ten am 06.12.2023 · ersetzt die Fassung vom 01.07.2011)

    gendg

Zielgruppe:

Fachärztinnen und -ärzte, die eine fachgebundene genetische Beratung durchführen möchten und über mindestens 5 Jahre Facharzttätigkeit verfügen

Themen und Inhalte:

  • Basisteil (genetische Grundlagen, methodische Aspekte, Risikoermittlung)
  • Fachspezifischer Teil

Qualifizierung:

Alle Fachärzte, die mindestens fünf Jahre als Facharzt tätig sind und genetisch beraten möchten, können die Wissenskontrolle zur fachgebundenen genetischen Beratung ablegen. Zur Vorbereitung dient hier die Refresher-Maßnahme. Der praktisch-kommunikative Teil muss laut Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, Aktenzeichen 32b-G8090.2-2011/5-94 „Umsetzung von §7 Abs. 3 GenDG – Qualifizierung für genetische Beratungen“ vom 29. März 2012 nicht absolviert werden.

Die Wissenskontrolle besteht entsprechend Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß GenDG aus 20 Multiple ChoiceFragen, von denen fünf Fragen fachspezifisch sind. Zum Bestehen der Wissenskontrolle müssen mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden.

Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:

Bei der Refres­her-Maßnahme stehen Ihnen fünf Tage lang rund um die Uhr Unter­la­gen zum Selbst­stu­dium auf unse­rer Lern­platt­form zur Verfü­gung.
Die Wissens­kon­trolle ist ab dem 3. Tag geöff­net und ist ganz­tags online verfüg­bar. Nach Test­an­fang haben Sie 60 Minu­ten Zeit, diesen zu absol­vie­ren.

Module

E-Lear­ning in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Präsenz in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Fort­bil­dungs­punkte

Teil­nah­me­ge­bühr

Refres­her-Maßnahme und Wissens­kon­trolle
Fortbildungspunkte: 8
8 UE *) -- 8 € 200,-

Ergänzender Hinweis:

Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.

Teilnahmevoraussetzungen:

Mindestens fünf Jahre Facharzttätigkeit

Vielleicht ebenfalls interessant:

Fortbildung

gremium

Wegweiser

loewe-wegweiser

Weiterbildung

was-ist-weiterbildung
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-instagram icon-up