8 Fortbildungspunkte
„Vor und nach einer prädikativen Untersuchung muss, nach einer diagnostischen genetischen Untersuchung soll, die verantwortliche ärztliche Person der betroffenen Person eine genetische Beratung durch eine ärztliche Person anbieten, die die Qualifikation nach § 7 Abs. 1 und 3 GenDG in Verbindung mit dieser Richtlinie erfüllt.“ Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Qualifikation zur und Inhalte der genetischen Beratung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2a und § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG (in der Fassung vom 17.11.2023 · veröffentlicht und in Kraft getreten am 06.12.2023 · ersetzt die Fassung vom 01.07.2011)
Zielgruppe:
Fachärztinnen und -ärzte, die eine fachgebundene genetische Beratung durchführen möchten und über mindestens 5 Jahre Facharzttätigkeit verfügen
Themen und Inhalte:
- Basisteil (genetische Grundlagen, methodische Aspekte, Risikoermittlung)
- Fachspezifischer Teil
Qualifizierung:
Alle Fachärzte, die mindestens fünf Jahre als Facharzt tätig sind und genetisch beraten möchten, können die Wissenskontrolle zur fachgebundenen genetischen Beratung ablegen. Zur Vorbereitung dient hier die Refresher-Maßnahme. Der praktisch-kommunikative Teil muss laut Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, Aktenzeichen 32b-G8090.2-2011/5-94 „Umsetzung von §7 Abs. 3 GenDG – Qualifizierung für genetische Beratungen“ vom 29. März 2012 nicht absolviert werden.
Die Wissenskontrolle besteht entsprechend Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß GenDG aus 20 Multiple ChoiceFragen, von denen fünf Fragen fachspezifisch sind. Zum Bestehen der Wissenskontrolle müssen mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden.
Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:
Bei der Refresher-Maßnahme stehen Ihnen fünf Tage lang rund um die Uhr Unterlagen zum Selbststudium auf unserer Lernplattform zur Verfügung.
Die Wissenskontrolle ist ab dem 3. Tag geöffnet und ist ganztags online verfügbar. Nach Testanfang haben Sie 60 Minuten Zeit, diesen zu absolvieren.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
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Refresher-Maßnahme und Wissenskontrolle Fortbildungspunkte: 8 |
8 UE *) | -- | 8 | € 200,- |
Ergänzender Hinweis:
Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestens fünf Jahre Facharzttätigkeit
Fragen und Antworten
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Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Fortbildungen Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Fortbildungsanbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag -
Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Teilnahmegebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Teilnahmegebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Rücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Fortbildungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Fortbildung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet.