Qualitätsbeauftragter Hämotherapie

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Zielgruppe:

Nach der Richtlinie zur Gewinnung von Blut- und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie, Gesamtnovelle 2023) muss in Einrichtungen, die Blutkomponenten und/oder Plasmaderivate anwenden, ein ärztlicher Ansprechpartner zur Überwachung des Qualitätssicherungssystems (Qualitätsbeauftragter) benannt werden (zu Einzelheiten siehe Ziffer 6.4.2 der Richtlinie).

Themen und Inhalte:

Im Zentrum des Seminars stehen u. a. die Themen:

  • Handwerkszeug für die Begutachtung und Analyse von Prozessen in der Hämotherapie mit praktischen Übungen
  • Thematisieren von Schnittstellen zum Risikomanagement
  • QM-Handbuch
  • Angewandtes QM: Qualitätsmessung und -darlegung, Schnittstellen, Vernetzung
  • Integration des „QM-Systems Hämotherapie“ in das hausübergreifende Qualitätsmanagement
  • Muster-SOP für Transfusion
  • Internes und externes Berichtswesen
  • Internes und externes Audit mit praktischen Übungen
  • Details QM-Dokumentation
  • Moderations- und Qualitätstechniken mit praktischer Anwendung
  • Besichtigung einer Einrichtung mit vorbildlicher Umsetzung in Eigenregie im Anschluss an die Fortbildung

Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:

Das Semi­nar wird als kombi­nier­tes E-Lear­ning- und Präsenz-Semi­nar ange­bo­ten.

Module

E-Lear­ning in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Präsenz in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Fort­bil­dungs­punkte

Teil­nah­me­ge­bühr

Quali­täts­be­auf­trag­ter Hämo­the­ra­pie
Fortbildungspunkte: 46
6 UE *) 34 UE (4 Tage) 46 € 990,-

Teil­nah­me­ge­bühr inkl. Zugang zu der mode­rier­ten Lern­platt­form, Semi­nar­un­ter­la­gen, Imbiss und Pausen­ge­tränke.

*) Die Bear­bei­tungs­zeit kann dabei je nach persön­li­chem Kennt­niss­tand vari­ie­ren.

Hinweise:

Zu den Qualifikationsvoraussetzungen für Qualitätsbeauftragte führt die aktuell gültige Richtlinie Hämotherapie Folgendes aus:
Voraussetzung für die Tätigkeit als Qualitätsbeauftragter im Sinne dieser Richtlinie ist die Approbation als Arzt und eine mindestens dreijährige ärztliche Tätigkeit.

Der Qualitätsbeauftragte nach diesen Richtlinien muss des Weiteren eine der folgenden Qualifikationen besitzen:

a) Erfüllung der Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ oder
b) 40 Stunden theoretische, von einer Ärztekammer anerkannte Fortbildung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“.

Ergänzender Hinweis:

Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.

Teilnahmevoraussetzungen:

keine

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