Qualitätsbeauftragter Hämotherapie

seminare-und-veranstaltungen

Diese Fort­bil­dung basiert auf den Fort­bil­dungs­in­hal­ten zur Quali­fi­ka­tion als „Qua­li­täts­be­auf­trag­ter Hämo­the­ra­pie (QBH)“ (16 UE Trans­fu­si­ons­ver­ant­wort­li­cher/Trans­fu­si­ons­be­auf­trag­ter/Leiter Blut­de­pot + 24 UE Quali­täts­ma­na­ge­ment) der Bunde­s­ärz­te­kam­mer, Stand 14.01.2025.

    qbh

Zielgruppe:

Nach der Richtlinie zur Gewinnung von Blut- und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie, Gesamtnovelle 2023) muss in Einrichtungen, die Blutkomponenten und/oder Plasmaderivate anwenden, ein ärztlicher Ansprechpartner zur Überwachung des Qualitätssicherungssystems (Qualitätsbeauftragter) benannt werden (zu Einzelheiten siehe Ziffer 6.4.2 der Richtlinie).

Themen und Inhalte:

Modul Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot (16 UE)
Link zur Fortbildung der Bayerischen Landesärztekammer:
https://www.blaek.de/fortbildung/seminare-veranstaltungen-der-blaek/transfusionsbeauftragter-transfusionsverantwortlicher

Modul Qualitätsmanagement (24 UE)

  • Einführung Qualitätsmanagement (gesetzliche Grundlagen und Grundbegriffe, Verantwortlichkeiten, Übersicht über Qualitätsmanagement-Systeme im stationären und im Praxisbereich, Zertifizierungen)
  • Qualitätsmanagement-Konzepte, Qualitätsmessung und -darlegung, Qualitätsmanagement-Instrumente
  • Kommunikationstechniken
  • Patientensicherheit, Risk Management, Fehlermanagement, Integration in bestehende
    Systeme
  • Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Standard Operating Procedure (SOP), Checklisten, Kennzahlen,
    Dokumentenlenkung
  • Qualitätsmanagement-Handbuch
  • Anwendung des Qualitätsmanagement-Systems an praktischen Beispielen (insbesondere Richtlinie Hämotherapie der
    Bundesärztekammer bzw. Richtlinie hämatopoetische Stammzellen der Bundesärztekammer [HSZZ], Abgrenzung
    QBH/Transfusionsverantwortlicher [TV]/Transfusionsbeauftragter [TB], Inhalte der QBH-Tätigkeit, Qualitätsbericht/Zusammenarbeit mit Landesärztekammern, typische „Fehler“ in der Hämotherapie)
  • Internes und externes Audit, Audit des QBH gemäß Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer
  • Praktischer Workshop, in dem ein typisches QBH-Audit durchgespielt wird
  • Praxisbezogene Vertiefung der Fortbildungsinhalte, beispielsweise Diskussion von Beispielfällen
  • Berichte aus der Praxis/Erfahrungsaustausch

Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:

Die Fort­bil­dung Quali­täts­be­auf­trag­ter Hämo­the­ra­pie-Modul Quali­täts­ma­na­ge­ment wird als kombi­nierte E-Lear­ning- und Präsenz-Fort­bil­dung ange­bo­ten.

Module

E-Lear­ning in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Präsenz in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Fort­bil­dungs­punkte

Teil­nah­me­ge­bühr

Modul Quali­täts­ma­na­ge­ment
Fortbildungspunkte: 24
6 UE *) 18 UE (2 Tage) 24 € 550,-

Teil­nah­me­ge­bühr inkl. Zugang zu der mode­rier­ten Lern­platt­form, Semi­nar­un­ter­la­gen, Imbiss und Pausen­ge­tränke.

*) Die Bear­bei­tungs­zeit kann dabei je nach persön­li­chem Kennt­niss­tand vari­ie­ren.

Hinweise:

Nach Vorlage der Nachweise über die Absolvierung der zwei Module stellt die Bayerische Landesärztekammer eine Gesamtbescheinigung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ aus. Die Reihenfolge der Absolvierung der Module ist nicht relevant.

Zu den Qualifikationsvoraussetzungen für Qualitätsbeauftragte führt die aktuell gültige Richtlinie Hämotherapie (Gesamtnovelle 2023) Folgendes aus:

  • Voraussetzung für die Tätigkeit als Qualitätsbeauftragter im Sinne dieser Richtlinie ist die Approbation als Arzt und eine mindestens dreijährige ärztliche Tätigkeit.

  • Der Qualitätsbeauftragte nach diesen Richtlinien muss des Weiteren eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
    a) Erfüllung der Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ oder
    b) 40 Stunden theoretische, von einer Ärztekammer anerkannte Fortbildung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“.

Ergänzender Hinweis:

Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.

Teilnahmevoraussetzungen:

keine

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