
Zielgruppe:
Fortbildungsmaßnahme für interessierte Kolleginnen und Kollegen, um entsprechende Kenntnisse aufzufrischen oder zu erwerben. Eine Teilnahme von Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist möglich.
Themen und Inhalte:
Im Zentrum des Seminars stehen u. a. die Themen:
- Bedeutung von Schutzimpfungen im Sinne von Prävention
- Pharmazeutische und pharmakologische Anforderungen an Impfstoffe
- Impfstoffarten, Injektionstechniken, Impfabstände, Verhalten bei unvollständigem Impfschutz, Praktische Voraussetzungen und Handling von Impfungen (Ausstattung des Kühlschrankes, Kühltemperaturkontrolle, Kühlkette, Dokumentation)
- Standardimpfungen bei Kindern und Erwachsenen: Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, HiB, Pertussis, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken
- Indikationsimpfungen: Impfungen bei chronischen Erkrankungen, Individualschutz, Schutz Dritter
- Impfungen während Gravidität; Standardimpfung gegen HPV aus gynäkologischer Sicht
- Reiseimpfungen
- Berufsbedingte Impfungen (Arbeitsmedizin)
- Öffentlich diskutierte Impfereignisse
- Finanzierung und Abrechnung von Impfleistungen
- Rechtliche Grundlagen (Rechtsfragen beim Impfen, Impfausweis, öffentlich empfohlene Impfungen, Meldungen, Haftungsfragen, Impfkomplikationen)
- Impfmanagement in der Praxis mit praktischen Beispielen
Seminarstruktur und Teilnahmegebühr:
Das Seminar wird als kombiniertes E-Learning- und Präsenz-Seminar angeboten.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
---|---|---|---|---|
Schutzimpfung Fortbildungspunkte: 16 |
4 UE *) | 8 UE (1 Tag) | 16 | € 225,- |
Teilnahmegebühr inkl. Zugang zu der moderierten Lernplattform, Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
*) nicht verpflichtend, sondern fakultativ
nächster Termin:
voraussichtlich 2021
Ergänzender Hinweis:
Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Fragen und Antworten

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Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Rücktritte von bereits gebuchten Veranstaltungen sind der Bayerischen Landesärztekammer ausschließlich schriftlich mitzuteilen.
- Bei Zugang des Rücktritts sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Seminargebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Seminargebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Seminarrücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, der die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, reduzieren sich die Stornogebühren (Punkt 1. – 4.) auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Seminaren Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Seminaranbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag