320 Fortbildungspunkte
Die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin umfasst die Bewertung von Art und Umfang
gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die
Teilhabe an Lebensbereichen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen
Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft sowie deren Einordnung in die
Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die diesbezügliche Beratung
der Sozialleistungsträger.
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzbezeichnung Sozialmedizin erwerben möchten und im Besitz einer gültigen Approbation sind.
Themen und Inhalte:
Die Kursinhalte orientieren sich am (Muster-)Kursbuch Sozialmedizin, 2. Auflage, Stand 17./18.02.2022, Herausgeber: Bundesärztekammer (BÄK).
Qualifizierung:
Nach Abschluss der jeweiligen Module erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Modularer Aufbau:
Modul I (Termine in 2027 noch nicht bekannt)
Grundlagen der Sozialmedizin und der Rehabilitation
Modul II (Termine in 2027 noch nicht bekannt)
Soziale Sicherungssysteme und Versorgungsstrukturen
Modul III (Termine in 2027 noch nicht bekannt)
Grundlagen und Grundsätze der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
Modul IV (Termine in 2027 noch nicht bekannt)
Leistungsarten, Leistungsformen und Organisation der Rehabilitation
Modul V (16.3. - 20.3.2026)
Arbeitsmedizinische Grundlagen
Modul VI (23.3. - 27.3.2026)
Grundlagen ärztlicher Begutachtung unter Berücksichtigung sozialmedizinisch relevanter leistungsrechtlicher Begriffe und Vorgaben
Modul VII (5.10. - 9.10.2026)
Trägerspezifische und –übergreifende Begutachtung
Modul VIII (12.10. - 16.10.2026)
Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:
Module |
Inhalt |
Umfang |
Teilnahmegebühr |
|---|---|---|---|
| I | Grundlagen der Sozialmedizin, Grundlagen des medizinischen Versorgungssystems, Sozialmedizinisch relevante Grundlagen der Epidemiologie, Medizinsoziologie und Medizinpsychologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung, Menschenrecht und UN- Behindertenrechtskonvention (UN- BRK), Sozialmedizinisch relevante Aspekte von Migration und Diversität | 40 UE | |
| II | Das gegliederte System der sozialen Sicherung in Deutschland, Strukturen, Aufgaben und Finanzierung der Träger der sozialen Sicherung, Strukturen und Aufgaben privater Versicherungen der sozialen Absicherung, Grundlagen der Gesundheitspolitik, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen | 40 UE | |
| III | Grundlagen der Rehabilitation, Grundsätze der Rehabilitation, Gesundheitsökonomische Aspekte in der Rehabilitation, Relevante Organisationen und Institutionen in der Rehabilitation, Theorie und Praxis von Gesundheitsförderung und Prävention | 40 UE | |
| IV | Leistungsarten, Leistungszugang, Leistungsformen der medizinischen Rehabilitation, Phasenmodelle in der Rehabilitation, Spezifische Rehabilitationsangebote und Verfahren, Rehabilitationseinrichtungen und ihre Aufgaben | 40 UE | |
| V | Einführung in die Grundlagen der Arbeitsmedizin, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen, Anforderungsprofile beruflicher Tätigkeiten, Gefährdungsbeurteilung, Schnittstellen in der Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialmedizin | 40 UE | |
| VI | Grundlagen und Grundsätze der ärztlichen Begutachtung, Begutachtungsrelevante sozialrechtliche Begriffe, Rechtsfragen in unterschiedlichen Rechtsgebieten, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sozialmedizinischer Gutachten | 40 UE | |
| VII | Sozialmedizinische Begutachtung für die einzelnen Sozialleistungsträger und den Öffentlichen Dienst, Beratungsaufgaben für Soziallleistungsträger, Qualitätsprüfungen und -kontrollen im Auftrag der Sozialleistungsträger, Organisation und Schnittstellen der sozialmedizinischen Dienste, Sozialmedizinische Begutachtung für private Versicherungen | 40 UE | |
| VIII | Sozialmedizinische Leistungsdiagnostik und Beurteilung der Leistungsfähigkeit, Praktische Umsetzung und Auswirkung sozialmedizinischer Begutachtung, Sozialmedizinische Aspekte bei ausgewählten Krankheitsgruppen | 40 UE |
Hinweise:
Die Kurs-Weiterbildung wird als Blended-Learning Veranstaltung sowohl in physischer Präsenz als auch im virtuellen Format sowie unter Nutzung einer E-Learning Plattform durchgeführt.
Die Module können einzeln gebucht werden. Es wird jedoch empfohlen, die Module in der angegebenen Reihenfolge zu absolvieren.
Ergänzender Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie jedes Modul einzeln buchen müssen! Es ist nicht möglich, die Kurse per E-Mail zu buchen sondern ausschließlich über den Buchungslink (Fortbildungskalender). Sollte zu einem bestimmten Modul noch kein Buchungslink auf dieser Seite zu finden sein, dann ist dieses Modul zu diesem Zeitpunkt noch nicht buchbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin:
- Facharztanerkennung
und zusätzlich - 320 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin, davon
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung in Sozialmedizin/Rehabilitationswesen
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung in Sozialmedizin
und zusätzlich - Sozialmedizin gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis
Fragen und Antworten
-
Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Teilnahmegebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Teilnahmegebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Rücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Fortbildungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Fortbildung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet.