Dieses Seminar basiert auf dem Curriculum "Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren (SBPM) einschließlich „Istanbul Protokoll“, (24 Fortbildungsstunden) der Bundesärztekammer (2022).

Zielgruppe:
Diese Fortbildung wendet sich an Ärztinnen/Ärzte, die Kenntnisse in den Grundlagen der Psychotraumatologie inkl. Differenzialdiagnostik besitzen und/oder vertiefen wollen.
Themen und Inhalte:
Im Zentrum des Seminars stehen u. a. die Themen:
Modul I:
- Allgemeine gutachterliche Kenntnisse
- Gutachterliche Methoden
- Rechtlicher Rahmen der Begutachtung
- Rechtliche Rahmenbedingungen von Flüchtlingen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren
- Traumafolgen
- Formen traumatisierender Gewalt
- Somatische Folgen von Folter (Überblick nach Istanbul-Protokoll)
- Psychische Traumafolgen und Differenzialdiagnostik
- Traumaspezifische Aspekte in der Diagnostik
Modul II:
- Transkulturelle Aspekte in der Begutachtung
- Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern in der Begutachtung
- Spezielle Aspekte in der Begutachtung in aufenthaltsrechtlichen Verfahren
- Praxistransfer
Ergänzungsmodul Traumatisierte Kinder und Jugendliche:
- Kinder traumatisierter Eltern
- Unbegleitete minderjährige Jugendliche
- Besonderheiten der Posttraumatic Stress Disorder (PTSD) Diagnostik bei Kindern (Beispiele aus der Begutachtung)
Seminarstruktur und Teilnahmegebühr:
Das Seminar wird als Präsenz-Seminar angeboten.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
---|---|---|---|---|
Module I+II Fortbildungspunkte: 24 |
- | 24 UE (3 Tage) | 24 | € 490,- |
Modul Kinder und Jugendliche Fortbildungspunkte: 6 |
- | 6,5 UE (1 Tag) | 6 | € 190,- |
Die Module I und II werden in Kooperation mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg angeboten.
Das Modul Kinder und Jugendliche wird von der Bayerischen Landesärztekammer als Ergänzung zu dieser Fortbildungsreihe angeboten.
Ergänzender Hinweis:
Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Fragen und Antworten

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Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich (oder über das Anmelde-Portal der Bayerischen Landesärztekammer) mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Seminargebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Seminargebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Seminarrücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Veranstaltungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Seminaren Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Seminaranbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag