Dieses Seminar basiert auf dem Curriculum „Fortbildungsinhalte zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot“ (16 Unterrichtseinheiten; 1 UE ≙ 45 Minuten) der Bundesärztekammer vom 18.01.2019 sowie der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), aufgestellt gem. §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut – Gesamtnovelle 2017 mit Änderungen 2019.

Zielgruppe:
Fachärztinnen und Fachärzte, die die Qualifikation erwerben wollen, damit sie die Tätigkeit des Transfusionsverantwortlichen/Transfusionsbeauftragten/Leiter Blutdepot ausüben dürfen.
Themen und Inhalte:
Im Zentrum des Seminars stehen u. a. die Themen:
- Gesetzliche Grundlagen, Transfusionsgesetz, Richtlinien, Leitlinien, Aufklärungspflichten
- Gewinnung von Plasma zur Fraktionierung und Herstellung von Plasmaderivaten
- Therapie mit gerinnungsaktiven Hämotherapeutika und anderen Plasmaderivaten
- Ethische und ökonomische Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung von Blutprodukten
- Praktische Aspekte der Hämotherapie: Beschaffung, Blutdepot, Transport, Gabe, Rückgabe, Dokumentation
- Koordiniertes Meldewesen und Look-Back-Verfahren
- Patient-Blood-Management
- Qualitätsmanagement, Qualitätssicherungshandbuch, Transfusionsordnung: Notwendigkeiten hausinterner Regelungen
- Aufgaben und Stellung des Transfusionsverantwortlichen, des Transfusionsbeauftragten und des Qualitätsbeauftragten Hämotherapie
- Herstellung und Lagerung von Blutprodukten
- Infektionssicherheit in der Hämotherapie
- Vorbereitung und Durchführung der Bluttransfusion, Monitoring der Hämotherapie
- Blutgruppen von Thrombozyten, FAIT / NAIT / TRALI Transfusion von Thrombozyten Inkrement, Trigger
- Notfalltransfusion, Notfallsituation, Massivtransfusion, Blutversorgung bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Patienten aus Sicht des Versorgers / des Anwenders
- Neuartige Zelltherapeutika und vergessene Hämotherapeutika
- Besonderheiten der Diagnostik und Therapie in der Schwangerschaft und peripartal
- HLA-System – Bedeutung für Transfusionen oder Organtransplantationen
Seminarstruktur und Teilnahmegebühr:
Das Seminar wird als Präsenz-Seminar angeboten.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
---|---|---|---|---|
Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot Fortbildungspunkte: 16 |
- | 16 UE (2 Tage) | 16 | € 380,- |
Teilnahmegebühr inkl. Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
Nächste Termine:
11. und 12. März 2021, Online-Seminar
18. und 19. Juni 2021, Online-Seminar
Ergänzender Hinweis:
Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
Qualifizierungsvoraussetzungen als Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot gemäß o. a. Richtlinie: (siehe blauer Kasten unter den FAQs).
Fragen und Antworten

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Transfusionsmedizin: Kann man die zwei Wochen Hospitation auch in mehreren Teilen absolvieren?
Hospitation Transfusion Blut Seminar FortbildungBlut Hämotherapie-RichtlinieMFA Patient
Eine Unterteilung in zwei mal eine Woche ist möglich.
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Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Rücktritte von bereits gebuchten Veranstaltungen sind der Bayerischen Landesärztekammer ausschließlich schriftlich mitzuteilen.
- Bei Zugang des Rücktritts sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Seminargebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Seminargebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Seminarrücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, der die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, reduzieren sich die Stornogebühren (Punkt 1. – 4.) auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Seminaren Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Seminaranbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag
Nützliche Informationen

Qualifizierungsvoraussetzungen als Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot gemäß o. a. Richtlinie:

Nützliche Informationen: Qualifizierungsvoraussetzung Leitung immunhämatologisches Labor gemäß o. a. Richtlinie:
