Diese Fortbildung basiert auf den „Fortbildungsinhalten zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot“ (16 Unterrichtseinheiten; 1 UE ≙ 45 Minuten) der Bundesärztekammer vom 14.06.2024 2019 sowie der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ (Richtlinie Hämotherapie), aufgestellt gem. §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut – Gesamtnovelle 2023.

Zielgruppe:
Fachärztinnen und Fachärzte, die die Qualifikation erwerben möchten, damit sie die Tätigkeit des Transfusionsverantwortlichen/Transfusionsbeauftragten/Leiter Blutdepot ausüben dürfen.
Themen und Inhalte:
Im Zentrum der Fortbildung stehen u. a. die Themen:
- Gesetzliche und regulatorische Grundlagen
- Aufgaben und Stellung des Transfusionsverantwortlichen und Transfusionsbeauftragten und des Leiters Blutdepot
- Immunhämatologische Grundlagen der Therapie mit Blutprodukten
- Transfusion, Bereitstellung kompatibler Blutprodukte
- Therapie mit Erythrozytenkonzentraten
- Therapie mit Thrombozytenkonzentraten
- Vorbereitung und Durchführung der Bluttransfusion
- Patienten-individualisierte Hämotherapie (Patient-Blood-Management)
- Notfall und Massivtransfusion
- Präoperative Diagnostik und Therapie von Hämostasestörungen
- Therapie mit gerinnungsaktiven Hämotherapeutika
- Unerwünschte Reaktionen
- Dokumentations- und Unterrichtspflichten; Hämovigilanz (unterwünschte Reaktionen und Zwischenfälle)
- Blutdepotführung und Transport von Blutprodukten
- Besonderheiten der perinatalen Transfusionsmedizin
Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:
Die Fortbildung wird Online oder in Präsenz angeboten. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem Fortbildungskalender.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
---|---|---|---|---|
Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot Fortbildungspunkte: 16 |
- | 16 UE (2 Tage) | 16 | € 380,- |
Teilnahmegebühr inkl. Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
Ergänzender Hinweis:
Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
Qualifizierungsvoraussetzungen als Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot gemäß o. a. Richtlinie: (siehe blauer Kasten unter den FAQs).
Fragen und Antworten

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Transfusionsmedizin: Kann man die zwei Wochen Hospitation auch in mehreren Teilen absolvieren?
Hospitation Transfusion Blut Seminar FortbildungBlut Hämotherapie-RichtlinieMFA Patient
Eine Unterteilung in zwei mal eine Woche ist möglich.
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Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Teilnahmegebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Teilnahmegebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Rücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Fortbildungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Fortbildung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Fortbildungen Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Fortbildungsanbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag
Nützliche Informationen

Qualifikationsvoraussetzungen
