Transplantationsbeauftragter Arzt (Teil A und Teil B)

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Dieses Semi­nar basiert auf dem Curri­cu­lum „Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­trag­ter Arzt“ (Teil A, B und C) der Bunde­s­ärz­te­kam­mer (2015).

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer veran­stal­tet in Zusam­me­n­a­r­beit mit der Deut­schen Stif­tung Organ­trans­plan­ta­tion (DSO), Region Bayern, das Semi­nar „Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­trag­ter Arzt“ (Teil A und Teil B) mit 40 Fort­bil­dungs­stun­den.

    organspende

Zielgruppe:

Verpflichtend für neu benannte Transplantationsbeauftragte Ärztinnen/Ärzte (TxB) ist, das 40-Std.- Curriculum (Teil A + B) innerhalb von drei Jahren zu absolvieren sowie den Nachweis einer begleitenden realen/virtuellen Organentnahme zu erbringen (Teil C).

Auch die Teilnahme von interessierten Angehörigen aus Pflegeberufen mit mehrjähriger Berufserfahrung in Anästhesie-/ Intensivpflege wird begrüßt.

Die zuletzt am 01. März 2022 geänderte gesetzliche Regelung mit Stand 01.01.2023 sieht in §9b TPG vor, dass Entnahmekrankenhäuser nach § 9a TPG mindestens einen Transplantationsbeauftragten Arzt/Ärztin bestellen, der für die Erfüllung seiner Aufgaben fachlich qualifiziert ist. Der Transplantationsbeauftragte ist in Erfüllung seiner Aufgaben unmittelbar der Ärztlichen Leitung des Entnahmekrankenhauses unterstellt. Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und unterliegt keinen Weisungen. Der TxB ist soweit freizustellen, wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Themen und Inhalte:

Der TxB hat die Aufgabe, das intensivmedizinische Personal über den gesamten Prozess einer potentiellen Organspende fachlich zu unterstützen. Er stellt eine qualitativ hochwertige Betreuung der Angehörigen und der beteiligten Teams über den gesamten Verlauf unabhängig von der Entscheidung sicher und ist ein integraler Bestandteil des ärztlichen Teams.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben müssen besondere Fertigkeiten in Medizin, Administration, Organisation, Qualitätssicherung, Kommunikation sowie zu assoziierten juristischen und ethischen Themenbereichen weiter ausgebildet werden. Ebenso ist die Vermittlung fachspezifischer, interdisziplinärer und fachübergreifender Kenntnisse wie z. B. aus der Neurologie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, der organspezifischen Evaluation und Eignungseinschätzung, wissenschaftlicher und verfahrenstechnischer Erkenntnisse, der Einübung praktischer Fähigkeiten sowie der Verbesserung von Kommunikation und Führungskompetenz notwendig. Diese sollen den TxB insbesondere zur Spenderdetektion, -evaluation und -selektion, Organisation der Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, Angehörigenbetreuung, Mitarbeiterinformation oder zur Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle qualifizieren und somit hohe Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit im Bereich der Organspende sowie letztendlich Vertrauen sichern.

Im Zentrum des Seminars stehen u. a. die Themen:

Teil A
Rechtliche Grundlagen
Gemeinschaftsaufgabe Organspende
Feststellung des Todes/ irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Statistische Daten zur Organspende
Ethische Fragestellungen
Angehörigenbegleitung
Forensische Aspekte
Teil B
Gesprächsführung/ Angehörigengespräch
Teil C
Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation

Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:

Das Semi­nar wird als kombi­nier­tes E-Lear­ning- und Präsenz-Semi­nar ange­bo­ten.

Module

E-Lear­ning in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Präsenz in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Fort­bil­dungs­punkte

Teil­nah­me­ge­bühr

Teil A
Fortbildungspunkte: 40
8 UE 1) 24 UE (3 Tage) 40 € 650,-
Teil B
Fortbildungspunkte: 8
- 8 UE (1 Tag) 8 € 320,-
Teil C
Fortbildungspunkte: 4
- Nachweis einer realen oder virtuellen Organentnahme 2) 4 € 0,-

Teil­nah­me­ge­bühr inkl. Zugang zu der mode­rier­ten Lern­platt­form, Semi­nar­un­ter­la­gen, Imbiss und Pausen­ge­tränke.

  1. Das E-Lear­ning erfolgt über die Platt­form der DSO. Die Bear­bei­tungs­zeit kann je nach persön­li­chem Kennt­niss­tand vari­ie­ren. 4 Fort­bil­dungs­punkte bei virtu­el­ler Organ­ent­nahme.

  2. Die Beglei­tung einer Organ­spende inkl. Entnah­me­ope­ra­tion ist durch einen Klinik-Nach­weis oder das Absol­vie­ren von zwei virtu­el­len Szena­rien über die Platt­form der DSO möglich.

Hinweise:

Die Bayerische Landesärztekammer akzeptiert bei Teil C sowohl den Nachweis der Klinik für die reale "Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation" wie auch die Bescheinigungen über die beiden erfolgreich absolvierten virtuellen Szenarien "Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation" über die Plattform der DSO.

Ergänzender Hinweis:

Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.

Teilnahmevoraussetzungen:

keine

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