Dieses Seminar basiert auf dem Curriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ (Teil A, B und C) der Bundesärztekammer (2015).
Die Bayerische Landesärztekammer veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Region Bayern, das Seminar „Transplantationsbeauftragter Arzt“ (Teil A und Teil B) mit 40 Fortbildungsstunden.
Zielgruppe:
Verpflichtend für neu benannte Transplantationsbeauftragte Ärztinnen/Ärzte (TxB) ist, das 40-Std.- Curriculum (Teil A + B) innerhalb von drei Jahren zu absolvieren sowie den Nachweis einer begleitenden realen/virtuellen Organentnahme zu erbringen (Teil C).
Auch die Teilnahme von interessierten Angehörigen aus Pflegeberufen mit mehrjähriger Berufserfahrung in Anästhesie-/ Intensivpflege wird begrüßt.
Die zuletzt am 01. März 2022 geänderte gesetzliche Regelung mit Stand 01.01.2023 sieht in §9b TPG vor, dass Entnahmekrankenhäuser nach § 9a TPG mindestens einen Transplantationsbeauftragten Arzt/Ärztin bestellen, der für die Erfüllung seiner Aufgaben fachlich qualifiziert ist. Der Transplantationsbeauftragte ist in Erfüllung seiner Aufgaben unmittelbar der Ärztlichen Leitung des Entnahmekrankenhauses unterstellt. Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und unterliegt keinen Weisungen. Der TxB ist soweit freizustellen, wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Themen und Inhalte:
Der TxB hat die Aufgabe, das intensivmedizinische Personal über den gesamten Prozess einer potentiellen Organspende fachlich zu unterstützen. Er stellt eine qualitativ hochwertige Betreuung der Angehörigen und der beteiligten Teams über den gesamten Verlauf unabhängig von der Entscheidung sicher und ist ein integraler Bestandteil des ärztlichen Teams.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben müssen besondere Fertigkeiten in Medizin, Administration, Organisation, Qualitätssicherung, Kommunikation sowie zu assoziierten juristischen und ethischen Themenbereichen weiter ausgebildet werden. Ebenso ist die Vermittlung fachspezifischer, interdisziplinärer und fachübergreifender Kenntnisse wie z. B. aus der Neurologie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, der organspezifischen Evaluation und Eignungseinschätzung, wissenschaftlicher und verfahrenstechnischer Erkenntnisse, der Einübung praktischer Fähigkeiten sowie der Verbesserung von Kommunikation und Führungskompetenz notwendig. Diese sollen den TxB insbesondere zur Spenderdetektion, -evaluation und -selektion, Organisation der Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, Angehörigenbetreuung, Mitarbeiterinformation oder zur Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle qualifizieren und somit hohe Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit im Bereich der Organspende sowie letztendlich Vertrauen sichern.
Im Zentrum des Seminars stehen u. a. die Themen:
Teil A
Rechtliche Grundlagen
Gemeinschaftsaufgabe Organspende
Feststellung des Todes/ irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Statistische Daten zur Organspende
Ethische Fragestellungen
Angehörigenbegleitung
Forensische Aspekte
Teil B
Gesprächsführung/ Angehörigengespräch
Teil C
Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation
Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:
Das Seminar wird als kombiniertes E-Learning- und Präsenz-Seminar angeboten.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
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Teil A Fortbildungspunkte: 40 |
8 UE 1) | 24 UE (3 Tage) | 40 | € 650,- |
Teil B Fortbildungspunkte: 8 |
- | 8 UE (1 Tag) | 8 | € 320,- |
Teil C Fortbildungspunkte: 4 |
- | Nachweis einer realen oder virtuellen Organentnahme 2) | 4 | € 0,- |
Teilnahmegebühr inkl. Zugang zu der moderierten Lernplattform, Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
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Das E-Learning erfolgt über die Plattform der DSO. Die Bearbeitungszeit kann je nach persönlichem Kenntnisstand variieren. 4 Fortbildungspunkte bei virtueller Organentnahme.
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Die Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation ist durch einen Klinik-Nachweis oder das Absolvieren von zwei virtuellen Szenarien über die Plattform der DSO möglich.
Hinweise:
Die Bayerische Landesärztekammer akzeptiert bei Teil C sowohl den Nachweis der Klinik für die reale "Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation" wie auch die Bescheinigungen über die beiden erfolgreich absolvierten virtuellen Szenarien "Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation" über die Plattform der DSO.
Ergänzender Hinweis:
Qualifikationen entsprechend curricularen sowie weiteren Fortbildungen sind gemäß § 27 Nr. 4 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ankündbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Fragen und Antworten
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Transplantationsbeauftragter Arzt: Was ist erforderlich, um die Gesamtbescheinigung "Transplantationsbeauftragter Arzt" zu erhalten?
Transplantation Organspende Angehörigenbegleitung SeminarOrganspendeMFA Patient
Eine Gesamtbescheinigung erhalten Sie bei vollständiger Absolvierung der Teile A (Theoretische Grundlagen), Teil B (Angehörigenbegleitung) und Teil C (Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmaoperation) gemäß aktuell gültigem Curriculum Transplantationsbeauftragter Arzt.
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Transplantationsbeauftragter Arzt: Wie gelange ich auf die Plattform der DSO, um das E-Learning für die Teile A und C zu absolvieren?
Transplantation Organ Seminar Fortbildung E-Learning Plattform DSOTransplantation Organ Seminar FortbildungMFA Patient
Bitte rufen Sie dafür folgende Internetseite auf:
https://elearning.dso.de/
Über „Anmelden“ können Sie dann selbst Ihr Passwort generieren. -
Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Teilnahmegebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Teilnahmegebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Rücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Fortbildungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Fortbildung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Fortbildungen Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Fortbildungsanbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag