Die Fortbildung vermittelt unter Berücksichtigung neuer wissenschaflicher Erkenntnisse und medizinischer Verfahren das zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der beruflichen Fähigkeiten notwendige Wissen in der Medizin und der medizinischen Technologie.
Sie soll sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre und fachübergreifende Kenntnisse, die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten sowie die Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen umfassen.
Kompetenz-Erhalt/-Entwicklung

Seminare und Anerkennung von Veranstaltungen
Neben der Konzeption, Durchführung und Evaluation eigener Fortbildungsveranstaltungen prüfen und erkennen wir beantragte Fortbildungsmaßnahmen entsprechend der gültigen Rechtsgrundlagen gemäß Fortbildungsordnung der BLÄK und Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen zur ärztlichen Fortbildung an.
Informationen zur Anmeldung einer Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie hier.
Zur Übersicht der Seminare der BLÄK kommen Sie hier.
Fortbildungspunktekonto
Wir stellen jedem Mitglied ein individuelles Fortbildungspunktekonto zur Verfügung, um dessen Fortbildungsaktivitäten übersichtlich zu registrieren und zu erfassen. Im Rahmen der berufsrechtlichen Fortbildungsverpflichtung unterstützen wir die bayerische Ärzteschaft bei der Dokumentation.
Zum Fortbildungspunktekonto kommen Sie hier.
Fortbildungsordnung Inkraftgetreten am 01.01.2021
Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen Inkraftgetreten am 12.02.2022
Satzung über den Nachweis zu erfüllender Fortbildungspflicht von Ärzten im öffentlichen Rettungsdienst, § 1: FortbildungspflichtInteressante Links

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Comité Permanent des Médecins Européens (CPME)
CPME
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Union Européenne des Médecins Specialistes (UEMS)
UEMS