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Die Bayerische Landesärztekammer erhebt zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Beiträge von den Mitgliedern der ärztlichen Kreisverbände.
Für gute Medizin in Bayern
Inkraftgetreten am 01.01.2025 • Veröffentlicht in Bayerisches Ärzteblatt 12/2024, S. 582