Inkraftgetreten am 01.12.2007 •
Veröffentlicht in Bayerisches Ärzteblatt 12/2007 S. 732
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung
gemäß § 4 (4) der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 nach den Beschlüssen des Vorstandes der Bayerischen Landesärztekammer vom 9. Juli 2004, 2. Juli 2005, 30. Juni 2006 und 17. November 2007
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
im Vergleich zur Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns in der Neufassung vom 1. Oktober 1993 (Beschluss des 45. Bayerischen Ärztetages vom 18. Oktober 1992) wurde die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 neu gegliedert.
Sie umfasst nunmehr im Abschnitt A die „Allgemeinen Bestimmungen“, im Abschnitt B die Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen, im Abschnitt C die Zusatz-Weiterbildungen und im Abschnitt D die Regelungen zur Führbarkeit mehrerer Facharztbezeichnungen sowie zur Führung von Zusatzbezeichnungen.
Die dazugehörigen „Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung“ hat der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer am 9. Juli 2004 verabschiedet, im Wesentlichen auf der Grundlage des Beschlusses des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 30. April 2004.
Die „Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung“ stellen allgemeine Verwaltungsvorschriften nach § 4 Absatz 4 der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 dar. Sie sind damit Grundlage für die Entscheidung, ob eine gründliche und eingehende Weiterbildung erfolgt ist. Sie zeigen auf, ob die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben und nachgewiesen sind, die nach den Abschnitten B oder C der Weiterbildungsordnung gefordert werden.
Zu den Weiterbildungsinhalten gehören
• die in § 4 der „Allgemeinen Bestimmungen“ festgelegten Punkte,
• die Weiterbildungsinhalte, die in den jeweiligen Kompetenzen in Abschnitt B und C festgelegt sind und
• die Inhalte der Richtlinien.
Wie in der bisherigen Weiterbildungsordnung wird der Nachweis der absolvierten Weiterbildung (Weiterbildungszeiten, Weiterbildungsinhalte der Richtlinien) durch Zeugnisse bestätigt. Darüber hinaus muss nach der jetzt gültigen neuen Weiterbildungsordnung eine Dokumentation der Weiterbildung zwingend erfolgen. Dies wurde festgelegt, um den in Weiterbildung Befindlichen und dem Weiterbilder mindestens einmal jährlich einen kontinuierlichen Überblick über den Stand der Weiterbildung zu geben. Es kann hier auf mögliche Defizite hingewiesen werden und es können Möglichkeiten aufgezeigt werden, diese zu schließen.
Die Darstellung der Richtlinien, die über die Internet-Seite der Bayerischen Landesärztekammer (www.blaek.de) eingesehen und heruntergeladen werden können, ist im Sinne eines einfachen Weiterbildungsbuches gestaltet, sodass hier bereits die Eintragungen, die erforderlich sind, erfolgen können. Es ist auch geplant, sowohl die Weiterbildungsordnung als auch die Richtlinien ab Januar 2005 als CD-ROM zur Verfügung zu stellen.
In der Weiterbildungsordnung selbst sind bereits detaillierte Angaben über die einzelnen Weiterbildungsinhalte enthalten. Sie sind Satzungsrecht. Es waren deshalb in den Richtlinien nur dort Konkretisierungen mit Zahlen erforderlich, wo zum Erwerb der in der Weiterbildungsordnung geforderten „Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten“ auch die Erbringung einer Mindestzahl bestimmter diagnostischer und/oder therapeutischer Verfahren für erforderlich gehalten wurde.
Die Angabe „BK“ (Basiskenntnisse) in der Spalte „Richtzahl“ bedeutet, dass Grundkenntnisse und Erfahrungen hierzu erforderlich sind. Der Nachweis einer Mindestzahl von entsprechenden Untersuchungen/ Behandlungen ist hier nicht erforderlich.
Ärztinnen und Ärzte, die eine Weiterbildung absolvieren, können sich anhand der Richtlinien über die Anforderungen im Detail orientieren. Die Richtlinien sind aber auch ein ganz wesentlicher Anhalt dafür, welche (Mindest-) Weiterbildungsinhalte der Weiterbilder zu vermitteln hat. Die Weiterbilder tragen eine hohe Verantwortung sowohl hinsichtlich der Qualität der Weiterbildung, der Korrektheit der ausgestellten Zeugnisse und Dokumentationen sowie der fairen Förderung der in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte.
Neu in dieser Weiterbildungsordnung ist die klare Trennung zwischen den Inhalten eines Gebietes und den Weiterbildungsinhalten, die man erlernen muss, um eine Facharzt- und Schwerpunktkompetenz in diesem Gebiet zu erhalten. Die Weiterbildungsinhalte stellen nicht alle Inhalte eines Gebietes dar. Dies wird besonders deutlich bei den Gebieten, wo es innerhalb eines Gebietes mehrere Facharztund Schwerpunktkompetenzen gibt. Hierbei gilt der Grundsatz, es darf nur das ausgeübt werden, was auch erlernt wurde. Ausgeübt werden darf nur das, was in den Weiterbildungsinhalten der verschiedenen Kompetenzen festgelegt ist und was man erlernt hat. Eine gebietsübergreifende berufliche Tätigkeit ist nach der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns nicht gestattet.
Nachfolgend noch einige Hinweise zur praktischen Handhabung der Richtlinien: Wenn in Schwerpunkten diagnostische und/oder therapeutische Weiterbildungsinhalte gefordert werden, müssen diese zusätzlich zu den im Gebiet erbrachten Leistungen und während der Weiterbildungszeit im Schwerpunkt erbracht werden.
Beispiel: In der Facharztkompetenz sind 100 Sonographien vorgeschrieben, im Schwerpunkt ebenfalls 100; dies bedeutet, dass 200 Sonographien nachgewiesen werden müssen. Bei in der Weiterbildung vorgeschriebenen Kursen ist die inhaltliche und zeitliche Gestaltung dieser Kurse in gesonderten Empfehlungen der Bundesärztekammer festgelegt. Diese Kurse müssen diesen Empfehlungen entsprechen und von der Ärztekammer anerkannt sein. Es empfiehlt sich also, auf die Anerkennung der Kurse zu achten, da diese sonst nicht für die Weiterbildung angerechnet werden können.
Wenn die Erstellung von Gutachten in der Weiterbildung vorgeschrieben ist, können an die Stelle von Auftragsgutachten auch Lehrgutachten treten, wenn dies mit dem Ziel der Weiterbildung vereinbar ist.
Bei den sonographischen Untersuchungen muss in den einzelnen Anwendungsbereichen eine ausreichende Zahl pathologischer Befunde nachgewiesen werden. Die Teilnahme an anerkannten Ultraschallkursen wird empfohlen. In diesen werden Indikationsbereiche, Technik, Korrektur und Verbesserung der Untersuchungsergebnisse behandelt sowie praktische Übungen durchgeführt.
Wenn in Facharzt- oder Schwerpunktkompetenzen eine Weiterbildung in der Röntgendiagnostik oder Strahlentherapie vorgeschrieben wird, ist diese Weiterbildung ständig begleitend während der gesamten Weiterbildungszeit abzuleisten, und zwar unter Aufsicht des gemäß der Röntgenverordnung nach der Richtlinie Strahlenschutz verantwortlichen Arztes.
Ebenso ist die regelmäßige Teilnahme an Röntgendemonstrationen erforderlich, sofern in der Weiterbildungsordnung nichts anderes bestimmt ist. Die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen ist der Ärztekammer nachzuweisen.
Dies erfolgt beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
In einigen Gebieten ist eine Weiterbildung in der Behandlung psychosomatischer Krankheitsbilder vorgeschrieben. Hierzu werden Seminare über die Grundlagen der Erkennung und Behandlung psychosomatischer Krankheitsbilder mit den Inhalten „Theorie, Selbsterfahrung/ Balint und verbale Interventionstechnik“ angeboten. Diese Seminare müssen von der Ärztekammer anerkannt sein.
Mit der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 und den nunmehr vorgelegten Richtlinien werden die Weichen für die ärztliche Qualifikation über das Jahr 2010 hinaus gestellt. Bei der Neueinführung einer Weiterbildungsordnung verstreichen in der Regel mehrere Jahre, bis die neuen Regelungen auf breiter Basis greifen. Die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung sind ein wesentliches Instrument der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung. Sie sollen sicherstellen, dass die erworbene Qualifikation nicht in Frage gestellt werden kann.
München, 1. September 2004
Dr. med. H. Hellmut Koch
Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
Abschnitt B Gebiete, Facharzt und Schwerpunktkompetenzen
1. Anästhesiologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunktionen, davon
intensivmedizinische Behandlungen von Patienten mit Funktionsstörungen von mindestens zwei vitalen Organsystemen
100
kardiopulmonale Reanimationen
10
Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung
50
Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie der Gewinnung von Untersuchungsmaterial, davon
zentralvenöse Katheterisierungen
50
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien, enterale und parenterale Ernährung
50
Elektrokardiogramme
BK
durchgeführte Anästhesieverfahren, davon
1800
bei abdominellen Eingriffen
300
in der Geburtshilfe, davon
50
bei Kaiserschnitten
25
bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich in den Gebieten Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder Neurochirurgie
100
bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten fünften Lebensjahr
50
bei ambulanten Eingriffen
100
rückenmarksnahe Regionalanästhesien
100
periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden, davon
Mitwirkungen bei Anästhesien für intrathorakale Eingriffe
25
Mitwirkungen bei Anästhesien für intrakranielle Eingriffe
25
fiberoptische Intubationsverfahren
25
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
2. Arbeitsmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften
arbeitsmedizinische Bewertungen von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, zum Beispiel Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gefahrstoffe
50
3. Augenheilkunde
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
sonographische Untersuchungstechniken bei ophthalmologischen Erkrankungen und Verletzungen, davon
200
Untersuchungen zur Gewebedarstellung
100
Biometrien der Achsenlänge
50
Hornhautdickenmessungen
25
Optometrische Untersuchungen, davon
Brillenkorrekturen von Refraktionsfehlern
250
Kontaktlinsenanpassungen oder -kontrollen
50
Anpassungen von vergrößernden Sehhilfen
50
ophthalmologische Untersuchungstechniken, davon
Durchführungen und Befundungen von Untersuchungen weiterer Funktionen des Sehvermögens, zum Beispiel des Gesichtsfeldes, des Farbsinns (Anomaloskopie und andere Verfahren) des Lichtsinns, des Kontrast- und Dämmerungssehens bei Patienten
300
Untersuchungen und Befundungen nicht paretischer und paretischer Stellungs- und Bewegungsstörungen der Augen (Heterophorie, Heterotropie), der okulären Kopfzwangshaltungen und des Nystagmus, Untersuchung der Veränderungen bei Amblyopien sowie die Früherkennung dieser Erkrankungen bei Patienten
50
durchgeführte und dokumentierte Untersuchungen zur Diagnostik und Differenzialdiagnostik neuroophthalmologischer Krankheitsbilder ggf. einschließlich differenzierter Pupillendiagnsotik bei Patienten
100
Lokal- und Regionalanästhesien
100
ophthalmologische Eingriffe an
Lidern und Tränenwegen, zum Beispiel Korrektur von Entropium und Ektropium, Lidmuskeloperationen, Dehnung und Strikturspaltung der Tränenwege
50
Bindehaut und Hornhaut, zum Beispiel Fremdkörperentfernung, Wundnaht
50
einfache intraokulären Eingriffe, zum Beispiel Parazentese, Iridektomie, Zyklokryo-, Zyklolaserdestruktion, Kryoretinopexie
25
geraden Augenmuskeln
10
laserchirurgische Eingriffe
am Vorderabschnitt des Auges
50
an der Retina
100
Mitwirkungen bei intraokularen Eingriffen, einschließlich Netzhaut- und Glaskörperoperationen und Augenmuskeloperationen höheren Schwierigkeitsgrades, zum Beispiel Katarakt-, Glaukom-, Amotiooperationen, Vitrektomien, Enukleationen, Keratoplastiken, plastisch rekonstruktive Eingriffe
100
4. Basisweiterbildung Chirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Ultraschalluntersuchungen bei chirurgischen Erkrankungen und Verletzungen
50
Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial, davon
Legen von Drainagen
10
zentralvenöse Zugänge
25
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien, enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sondentechnik
50
Lokal- und Regionalanästhesien
50
Eingriffe aus dem Bereich der ambulanten Chirurgie
50
Erste Assistenzen bei Operationen und angeleitete Operationen
50
Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen
BK
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
4.1 Allgemeine Chirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Ultraschalluntersuchungen des Abdomens, Retroperitoneums, der Urogenitalorgane
400
Versorgungen von großen Wunden
25
Verbände, zum Beispiel Kompressions-, Stütz-, Schienen und fixierende Verbände
BK
Repositionen von Frakturen und Luxationen
50
operative Eingriffe, davon
an Kopf/Hals, zum Beispiel Schilddrüsen-Resektion, Tracheotomie
25
an Brustwand einschließlich Thorakotomien und Thoraxdrainagen
10
an Bauchwand und Bauchhöhle einschließlich Resektionen, Übernähungen, Exstirpationen und Exzisionen mittels konventioneller, endoskopischer und interventioneller Techniken, zum Beispiel Lymphknotenexstirpation, Port-Implantation, Entfernung von Weichteilgeschwülsten, explorative Laparotomie, Magen-, Dünndarm- und Dickdarm-Resektion, Notversorgung von Leber- und Milzverletzungen, Appendektomie, Anus praeter-Anlage, Hämorrhoidektomie, periproktitische Abzessspaltung, Fistel- und Fissur-Versorgung, davon
200
Cholezystektomien
25
Herniotomien
50
am Stütz- und Bewegungssystem, zum Beispiel Osteosynthesen, Implantatentfernung, Exostosenabtragung, Amputationen
100
am Gefäß- und Nervensystem, zum Beispiel Varizenoperationen, Thrombektomie, Embolektomie
25
Mitwirkungen bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade
25
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
4.2 Gefäßchirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
intraoperative angiographische Untersuchungen
50
Doppler- und Duplex-Sonographien, davon
an extremitätenversorgenden Gefäßen
300
an abdominellen und retroperitonealen Gefäßen
100
an extrakraniellen hirnzuführenden Gefäßen
100
hämodynamische Untersuchungen an Venen
50
rekonstruktive Operationen, davon
an supraaortalen Arterien
25
an aortalen, iliakalen, viszeralen und thorakalen Gefäßen
50
im femoro-poplitealen, brachialen und cruropedalen
50
endovaskuläre Eingriffe
25
Anlagen von Dialyse-Shunts, Port-Implantationen
25
Operationen am Venensystem
50
Grenzzonenamputationen, Ulkusversorgungen
25
4.3 Herzchirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Elektrokardiogramme
BK
sonographische Untersuchungen der Thoraxorgane einschließlich Doppler- und Duplex-Sonographien des Herzens und der großen Gefäße
BK
Echokardiographien
BK
intraoperative radiologische Befundkontrollen unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
BK
Anlagen, Durchführungen und Überwachungen extrakorporaler Zirkulation und Kreislaufassistenzsysteme
50
Durchführungen von diagnostischen Eingriffen, Intubationen, Anlagen zentraler Venenkatheter, arterielle Kanülierung/Punktionen, Anlagen von Thoraxdrainagen, Punktionen von Pleura, Perikard und Lunge
150
Anwendungen von Beamtungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung bei unkomplizierten Krankheitsverläufen
BK
dokumentierte Therapieregimes zur parenteralen und enteralen Ernährung
BK
Operationen mit Hilfe oder in Bereitschaft der extrakorporalen Zirkulation, davon
an Koronargefäßen
150
an der Mitralklappe einschließlich Rekonstruktion
10
an der Aortenklappe und/oder Aorta aszendenz/ Mitralklappe/Koronargefäß
25
bei angeborenen Herzfehlern
BK
Operationen ohne Einsatz der extrakorporalen Zirkulation, davon
Anastomosen und Rekonstruktionen an den thorakalen Gefäßen einschließlich Aortenaneurysmen
Operationen am Thorax in Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen zum Beispiel Brustwandresektion, Thoraxstabilisierung, Exstirpation von Fremdkörpern, Operationen bei Thoraxverletzungen
10
Operationen an der Lunge und am angrenzenden Mediastinum in Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen
10
Operationen an peripheren Gefäßen in Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen, zum Beispiel Rekonstruktion peripherer Gefäße nach Einsatz von Kreislaufassistenzsystemen und/oder der extrakorporalen Zirkulation
50
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
4.4 Kinderchirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Ultraschalluntersuchungen des Schädels, Halses, Thorax, Abdomens und Retroperitonealraumes, der Urogenitalorgane, der Weichteile und des Skelettes inkl. Doppler- und Duplex-Sonographien
500
diagnostische Endoskopien des Tracheobronchialsystems, des Thorax, Magen-Darm- und Urogenitaltraktes
50
konservative Behandlung von
Frakturen und Luxationen einschließlich Repositionen
50
Weichteil- und Organverletzungen
25
operative Eingriffe einschließlich endoskopischer, minimal-invasiver, mikrochirurgischer und Laser-Techniken, davon
an Kopf und Hals, zum Beispiel Trepanationen, ventrikuläre Liquorableitungen, Osteoplastik bei Kraniosynostose, Tracheotomien, Thyreoidektomien, Korrektur von Kiemengangsanomalien, ösophagotracheale Fisteln, Verletzungen und muskulärer Schiefhals, Tumorresektionen
25
an Brustwand und Brusthöhle, zum Beispiel Korrekturen von Fehlbildungen, Erkrankungen und Verletzungen der Brustwand, der Brusthöhle, des Mediastinums, des Tracheobronchialsystems, der Lungen und des Ösophagus, Resektion äußerer, mediastinaler und pulmonaler Tumoren
25
an Bauchwand, Bauchhöhle und Retroperitoneum, davon
offene chirurgische und laparoskopische Eingriffe, zum Beispiel bei Erkrankungen und Fehlbildungen der Bauchwand und des Abdomens, kindlichen Tumoren, im Retroperitonealraum und am Anorektum
50
am Oberbauch, zum Beispiel am Magen, Pylorus, bei gastroösophagealem Reflux, am Zwerchfell, an der Leber, extrahepatischen Gallenwegen, Milz
25
an Dünn- und Dickdarm einschließlich Rektum, davon
spezielle Operationen, zum Beispiel Atresien und anderen Fehlbildungen, entzündlichen Erkrankungen, Ileus, Anus praeter naturalis, davon
25
bei Säuglingen
10
Appendektomien
25
Hernien, davon
50
bei Säuglingen
10
am Urogenitaltrakt, davon
Korrekturen von Fehlbildungen der Nieren, ableitende Harnwege und des inneren und äußeren Genitale einschließlich Verletzungen, Tumorresektionen
50
am Gefäß-, Nerven- und Lymphsystem, zum Beispiel bei Fehlbildungen einschließlich Dysrhaphien, Verletzungen und Tumoren, Anlage von Shunts, Port-Implantationen
25
am Stütz- und Bewegungssystem
operative Versorgungen von Frakturen der langen Röhrenknochen
25
operative Versorgungen von gelenknahen Frakturen und Verletzungen großer Gelenke
25
Versorgungen ausgedehnter Weichteilverletzungen
10
weitere Eingriffe, davon
nach Verletzungen der Hand, bei Weichteil-, Knochen- und Gelenkinfektionen; Sehnen-/Nervennähte, Amputationen, Arthrotomien, Osteotomien, Spongiosaplastiken, Tumorresektionen, Osteosynthesen-Materialentfernungen
25
bei plastisch-rekonstruktiven Eingriffen, zum Beispiel bei Fehlbildungen, kongenitalen Defekten und Defektverletzungen an Kopf, Hals, Brustwand, Rumpf, Extremitäten, Zwerchfellplastiken, Haut-, Muskel-, Sehnen- und Knorpelplastiken
25
4.5 Orthopädie und Unfallchirugie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
sonographische Untersuchungen der Bewegungsorgane einschließlich Arthrosonographien, davon
300
Säuglingshüften
50
Notfallsonographien der Körperhöhlen
50
operative Eingriffe, davon
Notfalleingriffe, zum Beispiel in Körperhöhlen, Tracheotomie, Thoraxdrainagen, Thorakotomien, Laparotomien
10
an der Wirbelsäule, zum Beispiel Bandscheibenoperation, Frakturen, Dekompressionen
10
an Schulter, Oberarm und Ellbogen, davon
Weichteileingriffe, Arthroskopien, Knochen- und Gelenkeingriffe
10
Frakturen
10
an Unterarm und Hand, davon
Sehnennähte, Synovektomien, Knochen- und Gelenkeingriffe
25
Frakturen
10
am Hüftgelenk, davon
Weichteil-, Gelenkeingriffe, Osteotomien
10
Osteosynthesen, Endoprothesen bei Frakturen
10
Endoprothesen bei Koxarthrose
10
am Oberschenkel, davon
Weichteileingriffe und Osteotomien
10
Frakturen
10
am Kniegelenk, davon
Weichteileingriffe, Arthoskopien
10
Osteotomien, Endoprothesen
10
Frakturen
10
am Unterschenkel, davon
Weichteil- und Knocheneingriffe
10
Frakturen
10
am Sprunggelenk, davon
Weichteileingriffe, Arthroskopien
10
Knochen- und Gelenkeingriffe
10
Frakturen
10
am Fuß, davon
Weichteileingriffe
10
Osteotomien, Gelenkeingriffe
10
Frakturen
10
Wundversorgungen einschließlich Behandlung von thermischen und chemischen Schädigungen
50
Eingriffe an Nerven und Gefäßen
10
Eingriffe bei Infektionen an Weichteilen, Knochen und Gelenken
10
Implantat-Entfernungen
25
Erste Assistenz bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, davon
an der Wirbelsäule
10
am Becken
10
konservative Behandlungen einschließlich schmerztherapeutischer Maßnahmen, davon
bei degenerativen und entzündlichen Erkrankungen, angeborenen und erworbenen Deformitäten, davon
100
bei Hüftreifungsstörungen
10
bei Fußdeformitäten
10
bei Luxationen, Frakturen und Distorsionen
100
Indikation, Anordnung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen, davon
bei chronisch orthopädischen Erkrankungen
25
in der orthopädischen-unfallchirurgischen Frührehabilitation
25
Injektions- und Punktionstechniken an Wirbelsäule und Gelenken
100
Osteodensitometrien
50
Anordnungen, Überwachungen und Dokumentationen von Verordnungen orthopädischer Hilfsmittel
50
Mitwirkungen und Dokumentation bei Schwerverletztenbehandlung (ISS >16)
10
fachbezogene Begutachtungen für Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen und Gerichte
25
4.6 Plastische und Ästhetische Chirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
konstruktive, rekonstruktive und ästhetisch-plastischchirurgische Eingriffe einschließlich mikrochirurgischer Laser- und Ultraschall-Techniken sowie Nah- und Fernlappenplastiken mit und ohne Gefäßanschluss, davon
im Kopf-Hals-Bereich, davon
50
ästhetische Eingriffe an Nase, Ohren, Haut und Lidern
10
im Rumpf– und Brustbereich, davon
100
ästhetische Eingriffe zur Veränderung der Brustform
25
an Rumpf und Extremitäten, davon
100
ästhetische Eingriffe wie Aspirationslipektomien, Abdominoplastiken
50
an der Hand
100
im Band- und Skelettsystem, an Sehnen
25
an Haut- und subkutanen Weichteilen, einschließlich am Gefäßsystem
50
an peripheren Nerven
25
Eingriffe im Rahmen der Erstversorgung von Verbrennungen und zur Behandlung von Verbrennungsfolgen, davon
Erstversorgungen
25
Intensivmaßnahmen
25
Wiederherstellungen des Hautmantels
25
zur Korrektur von Verbrennungsfolgen
25
fachbezogene Begutachtungen für Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen und Gerichte
25
4.7 Thoraxchirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Indikationsstellungen und Befundbewertungen in der bildgebenden Diagnostik
BK
sonographische Untersuchungen der Thoraxorgane (ohne Herz)
100
diagnostische und therapeutische Endoskopien, zum Beispiel Tracheo-Bronchoskopie, Thorakoskopie, Ösophagoskopie
50
diagnostische und therapeutische Punktionen und Drainageeinlagen (Pleura- und Lungenpunktionen, Perikardpunktionen, Thoraxdrainagen)
50
operative Eingriffe einschließlich minimal-invasiver Techniken, davon
Port-Implantationen
10
an Kopf und Hals, zum Beispiel Tracheotomie, Mediastinoskopie, Lymphknotenexstirpationen
25
am Mediastinum und Ösophagus, davon
Dissektionen der mediastinalen Lymphknoten-Tumorresektion
50
Thymektomien, tracheoösophageale Fisteln, Verletzungen des Ösophagus
10
an der Thoraxwand, zum Beispiel Verletzungen, Brustwandresektion, Thorakoplastik, Korrekturplastik
10
an der Lunge, auch auf thorakoskopischem Weg und mit Laser, davon
Perikard- und Zwerchfellresektionen auch in Verbindung mit Lungenresektionen
10
plastische Operationen am Tracheobronchialbaum auch in Verbindung mit Lungenresektionen
10
Anastomosen/Plastiken an den herznahen Gefäßen auch in Verbindung mit Lungenresektionen
10
videothorakoskopische Eingriffe, zum Beispiel Pleurektomie, Keilresektion, Sympathektomie, Zystenresektionen, Biopsien von Mediastinaltumoren
50
an der Pleura, davon
Pleurektomien, Empyemektomien auch auf thorakoskopischem Weg
10
offene Dekortikationen bei Tumoren, Schwielen und Empyemen
10
bei thorakalen Verletzungen
10
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesenwerden muss.
4.8 Visceralchirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
sonographische Untersuchungen des Abdomens und Retroperitoneums einschließlich Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonealen Gefäße, davon
300
ultraschallgesteuerte diagnostische und therapeutische Eingriffe
25
Koloskopien und Ösophago-Gastro-Duodenoskopien
50
Thorakotomien in Zusammenhang mit Eingriffen an Ösophagus und Schilddrüse
25
Operationen der Brustdrüse einschließlich Axilladissektion
BK
konventionelle Eingriffe an Bauchwand und Bauchhöhle, davon
am Magen, davon
25
Resektionen
10
Antirefluxoperationen
BK
an der Leber (resezierende Eingriffe)
10
an den Gallenwegen, davon
konventionelle Cholezystektomien
25
biliodigestive Anastomosen
10
am Pankreas
10
an der Milz, einschließlich milzerhaltende Eingriffe
10
am Dünndarm
50
am Dickdarm, davon
100
Kolonresektionen
50
Anlagen und Korrektureingriffe enteraler Stomata
10
am Rektum, davon
50
anteriore Resektionen
10
abdominoperineale Rektumexstirpationen
10
transanale Eingriffe
10
Eingriffe an der Bauchwand, davon
25
Leistenhernienverschlüsse
10
Narbenhernienverschlüsse
10
Bauchwandbrüche
sonstige Eingriffe in der Bauchhöhle, davon
100
Adhäsiolysen
10
Notfalleingriffe des Bauchraums, zum Beispiel Ileus, Peritonitis, Blutung
25
Reoperationen
10
proktologische Operationen
50
Eingriffe im Retroperitoneum
BK
Eingriffe bei Abdominaltrauma
10
Eingriffe an endokrinen Organen, davon
an der Schilddrüse
10
an der Nebenschilddrüse
10
an der Nebenniere
BK
Eingriffe an Haut und Weichgeweben bei entzündlichen und Tumor-Erkrankungen
50
Katheter- und Portimplantationen zwecks Chemo-, Ernährungs- und Schmerztherapie
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
5. Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
ante- und intrapartale Kardiotokogramme
300
Leitungen von normalen Geburten auch mit Versorgung von Dammschnitten und Geburtsverletzungen
200
geburtshilfliche Operationen, zum Beispiel Sektio, Forceps, Vakuum-Extraktion, Entwicklung aus Beckenendlage
25
Erstversorgungen einschließlich Erstuntersuchung des Neugeborenen
100
Lokal- und Regionalanästhesien
50
operative Eingriffe
300
am äußeren und inneren Genitale und der Brust, zum Beispiel Abrasio, Nachkürettage, diagnostische Exstirpation, Hysteroskopie
200
vaginale und abdominelle Operationen, zum Beispiel Hysterektomien einschließlich Deszensus-Operationen, Laparoskopien
100
Kolposkopien
300
Anfertigungen von zytologischen Abstrichpräparaten
200
Ultraschalluntersuchungen einschließlich Endosonographie und Doppler-Sonographie der weiblichen Urogenitalorgane und der Brust sowie der utero-plazento-fetalen Einheit auch im Rahmen der Fehlbildungsdiagnostik
500
Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
BK
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien, enterale und parenterale Ernährung
50
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
5.1 Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Spermiogramm-Analysen und Ejakulat-Aufbereitungsmethoden und Funktionstests
50
Mitwirkungen bei größeren fertilitätschirurgischen Eingriffen einschließlich hysteroskopischer und laparoskopischer Verfahren, zum Beispiel bei Endometriose, Tuben- und Ovarchirurgie
50
5.2 Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
morphologisch-funktionelle (zum Beispiel Ultraschall, Endoskopie) und invasive (zum Beispiel Punktion, Biopsie) Verfahren der Genitalorgane und Brust
300
organerhaltende und radikale Krebsoperationen am Genitale (zum Beispiel Debulking-OP, Wertheim-OP, Vulvektomie, Lymphadenektomie inguinal, pelvin, paraaortal, Exenteration)
100
organerhaltende und radikale Krebsoperationen an der Mamma
100
rekonstruktive Eingriffe am Genitale, den Bauchdecken und der Brust im Zusammenhang mit onkologischen Behandlungen
50
hormonelle (ablative und additive) Therapien
50
zytostatische Therapiezyklen
300
supportive und palliative medikamentöse Tumortherapien
50
gynäkologische Strahlen-Kontakt-Therapien
10
psychoonkologische Betreuungen, Rehabilitationen und Begutachtungen
50
spezielle Rezidivdiagnostiken und -behandlungen
25
Tumornachsorgen
50
5.3 Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Ultraschalluntersuchungen einschließlich Dopplersonographien des Fetus und seiner Gefäße sowie fetale Echokardiographien
200
Überwachungen bei erhöhtem Risiko zur differenzierten Zustandsdiagnostik des Feten
500
Leitungen von Risikogeburten und geburtshilflichen Notfallsituationen einschließlich Notfallmaßnahmen und Wiederbelebungen beim Neugeborenen
400
invasive prä- und perinatale Eingriffe, zum Beispiel Amniozentesen, Chorionzottenbiopsien, Nabelschnurpunktionen, Punktionen aus fetalen Körperhöhlen, Amniondrainagen
200
operative Entbindungen bei Risikoschwangerschaften einschließlich Beckenendlagenentwicklung, Versorgung komplizierter Geburtsverletzungen, Re-Sektiones und Entwicklung von Mehrlingen
100
6. Basisweiterbildung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
audiologische Untersuchungen, zum Beispiel Tonschwellen-, Sprach-, Hörfeldaudiometrie, elektrische Reaktionsaudiometrie (ERA), otoakustische Emissionen, Hörtests zur Diagnostik zentraler Hörstörungen sowie zur Hörgeräteversorgung einschließlich Anpassung und Überprüfung, Hörschwellenbestimmung, Impedanzmessungen mit Stapediusreflexmessung einschließlich Neugeborenen-Hör-Screening sowie grundlegende audiologisch diagnostische Untersuchungen bei Säuglingen und Kleinkindern
200
neuro-otologische Untersuchungen, zum Beispiel experimentelle Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale und zentrale Tests
50
Sprachtests
25
Ventilationsprüfungen, zum Beispiel Rhinomanometrie, Spirometrie, Spirographie
50
Prüfungen, Riech- und Schmeckstörungen
10
mikroskopische und endoskopische Untersuchungen, zum Beispiel Rhinoskopie, Sinuskopie, Nasopharyngoskopie, Laryngoskopie, Tracheoskopie, Ösophagoskopie
500
sonographische Untersuchungen der Gesichtsund Halsweichteile sowie der Nasennebenhöhlen und Doppler- und Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße
200
Lokal- und Regionalanästhesien
50
Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
BK
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien, enterale und parenterale Ernährung
50
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
6.1 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakutaner Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes
200
Hyposensibilisierungen
25
neuro-otologische Untersuchungen, zum Beispiel experimentelle Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale und zentrale Tests und funktionelle Untersuchung des Halswirbelsäulensystems auch mit apparativer Registrierung mittels elektro- und/oder Videonystagmographie
150
operative Eingriffe einschließlich endoskopischer und mikroskopischer Techniken
an Ohr, Ohrschädel, Gehörgang, Ohrmuschel einschließlich Felsenbeinpräparationen
50
an Nasennebenhöhlen, Nase und Weichteilen des Gesichtsschädels
50
plastische Maßnahmen geringen Schwierigkeitsgrades an Nase und Ohr
50
im Pharynx
100
im Bereich des Kehlkopfes und der oberen Luftröhre einschließlich Tracheotomie
50
Tracheobronchoskopien
BK
am äußeren Hals
10
an Speicheldrüsen und -ausführungsgängen
25
Eingriffe bei Schlafapnoe
10
traumatologische Eingriffe
25
Mitwirkungen bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, zum Beispiel bei mikrochirurgischen Ohroperationen, große tumorchirurgische Operationen im Kopf-Hals-Bereich, bei endoskopischer Ethmoidektomie und Pansinusoperationen, bei neuroplastischen Eingriffen, bei Gefäßersatz und mikrovaskulären Anastomosen
100
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
6.2 Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Ableitungen akustisch und somatosensorisch evozierter Potenziale
50
elektrische Reaktionsaudiometrien (ERA) im Kindesalter
50
Messungen otoakustischer Emissionen im Kindesalter
50
Hörschwellen-Bestimmungen mit altersbezogenen reaktions-, verhaltens- und spielaudiometrischen Verfahren im Kindesalter
50
subjektive und objektive Methoden zur Diagnostik zentraler Hörstörungen im Kindesalter
25
Kindersprachtests entsprechend dem Sprachentwicklungsalter
25
entwicklungs-, neuro- und leistungspsychologische Testverfahren
25
instrumentelle Analysen des Stimm- und Sprachschalls in Frequenz-, Intensitäts- und Zeitbereich, zum Beispiel Stimmfeldmessung, Grundtonfrequenzbestimmung, Spektral- und Periodizitätsanalysen
50
Untersuchungen der Phonationsatmung mit Bestimmung statischer und dynamischer Lungenfunktionsparameter
50
Analysen der Stimmlippenschwingungen mittels Stroboskopie und Elektroglottographie
200
fachbezogene Elektromyographien und Elektroneurographien einschließlich der kortikalen Magnetstimulation
10
7. Haut- und Geschlechtskrankheiten
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
dermatologische Früherkennungsuntersuchungen
100
operative Eingriffe, davon
Exzisionen von benignen und malignen Tumoren
100
lokale und regionale Lappenplastiken, auch unter Verwendung artefizieller Hautdehnungsverfahren
BK
freie Hauttransplantationen durch autologe und andere Transplantate
25
phlebologische operative Eingriffe, zum Beispiel epifasziale Venenexhairese, Ulkusdeckung, Unterbindung insuffizienter Venae perforantes, Crossektomie, superfizielle Thrombektomie
50
ästhetisch operative Dermatologie wie Narbenkorrekturen, Konturverbesserungen, Dermabrasionen, physiko-chemische Dermablationen
50
proktologische Eingriffe wie Hämorrhoidalsklerosierung, Mariskenexzision, Fissurektomie, Entfernung analer Condylomata acuminata
50
Eingriffe mit kryotherapeutischen Verfahren
50
Eingriffe mit lasertherapeutischen Verfahren, zum Beispiel ablativ, korrektiv, selektiv-photothermolytisch
50
Mitwirkungen bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade
Sonographien der Haut und hautnahen Lymphknoten einschließlich Doppler- und Duplex-Sonographie peripherer Gefäße
200
phlebologische Funktionsuntersuchungen wie Verschlussplethysmographie, Lichtreflexrheographie
100
unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakutaner Tests sowie Erstellung eines Therapieplans (Krankheitsfälle)
200
Hyposensibilisierungen (Krankheitsfälle)
25
Photochemotherapien, Balneophototherapien und photodynamische Therapien
50
Lokal-, Tumeszenz- und Regionalanästhesien
150
Gestaltungen von dermatologischen Rehabilitationsplänen
10
Punktions- und Katheterisierungstechniken
BK
mykologische und venerologische Untersuchungen einschließlich kultureller Verfahren und Erregerbestimmung
BK
Trichogramme
BK
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
8. Humangenetik
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
klinisch-genetische Diagnostiken erblich bedingter Krankheiten angeborener Fehlbildungen und Fehlbildungssyndrome
200
Befunderhebung und Risikoabschätzung bei
monogenen und komplexen Erbgängen
100
numerischen und strukturellen Chromosomenaberrationen
50
molekulargenetischen Befunden
50
genetischen Beratungen einschließlich Erhebung der Familienanamnese in drei Generationen und Erstellung einer epikritischen Beurteilung bei 50 verschiedenen Krankheitsbildern
400
Chromosomenanalysen
pränatal, davon
200
einschließlich aller Kultivierungs- und Präparationsschritte
25
postnatal, davon
200
einschließlich aller Kultivierungs- und Präparationsschritte
25
Methoden der molekularen Zytogenetik einschließlich chromosomaler in-situ-Hybridisierung, davon
100
an Interphasekernen einschließlich aller Kultivierungs- und Präparationsschritte
25
an Metaphasechromosomen einschließlich aller Kultivierungs- und Präparationsschritte
25
prä- und postnatale molekulargenetische Analysen, davon
pränatal einschließlich aller erforderlichen Laborschritte
10
postnatal, davon
400
einschließlich aller erforderlichen Laborschritte
100
9. Hygiene und Umweltmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
hygienische Krankenhaus- und Praxisbegehungen mit mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Begutachtung sowie funktioneller baulicher Bewertung von Abteilungen für Operationen, für Intensivmedizin, für physikalische Therapie sowie der Küche, der Wäscherei, der Laboratorien, der raumlufttechnischen Einrichtungen sowie der Abfall- und Abwasserentsorgung, davon
25
Krankenhausbegehungen
20
hygienische Untersuchungen nosokomialer Infektionen unter Berücksichtigung von Ortsbegehungen und der Durchführung und Auswertung infektionsepidemiologischer Erhebungen
25
hygienische und umweltmedizinische Ortsbegehungen, Inspektionen in mindestens vier der Teilgebiete Wasserhygiene, Boden- und Abfallhygiene, Außenluft- und Innenraumlufthygiene, Lebensmittelhygiene, Gebrauchs- und Bedarfsgegenständehygiene sowie Bau- und Siedlungshygiene
100
Probennahmen, -aufbereitungen, -analysen auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter biologischer, mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Verfahren in mindestens vier der Teilgebiete Wasserhygiene, Boden- und Abfallhygiene, Außenluft- und Innenraumlufthygiene, Lebensmittelhygiene, Gebrauchs- und Bedarfsgegenständehygiene sowie Bau- und Siedlungshygiene
100
hygienische und umweltmedizinische Untersuchungen der Beeinflussung des Menschen durch belebte und unbelebte Schadfaktoren sowie im Bereich der individuellen klinisch-umweltmedizinischen Betreuung bei mindestens 25 Patienten als auch bevölkerungsbezogener Fragestellungen (mikrobiologische, ökotoxikologische, humantoxikologische einschließlich allergene Relevanz)
50
Beratungen zur Präventivmedizin einschließlich der Seuchenhygiene, Impfprophylaxe, Chemoprophylaxe, Tourismusmedizin und zum Schutz vor unbelebten Schadfaktoren
50
10. Basisweiterbildung Innere Medizin und Allgemeinmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Durchführungen und Dokumentationen von Diabetikerbehandlungen einschließlich strukturierter Schulungen
100
Elektrokardiogramme
500
Ergometrien
100
Langzeit-EKG
100
Langzeitblutdruckmessungen
50
spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion
100
Ultraschalluntersuchungen des Abdomens und Retroperitoneums einschließlich Urogenitalorgane
500
Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse
150
Doppler-Sonographien der extremitätenversorgenden und der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße
300
Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
BK
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien, enterale und parenterale Ernährung
50
Proktoskopien
BK
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
10.1 Innere und Allgemeinmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Dokumentationen von Behandlungsfällen einschließlich Beratungsanlass, Diagnostik, Beratungsergebnis, Therapie und Begründung im unausgelesenen Patientengut, davon
100
bei Kindern
25
bei geriatrischen Syndromen und Krankheitsfolgen im Alter
25
Integrationen medizinischer, psychischer und sozialer Belange im Krankheitsfall einschließlich Erkennung von psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen, psychosozialen Zusammenhängen unter Berücksichtigung der Krisenintervention sowie der Beratung und Führung Suchtkranker
25
Langzeit- und familienmedizinische Betreuungen mit Dokumentation von mindestens vier Patientenkontakten pro Jahr und Bestimmung von Behandlungszielen gemeinsam mit dem Patienten
10
Erkennungen und koordinierte Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter
10
interdisziplinäre Koordinationen einschließlich der Einbeziehung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in Behandlungs- und Betreuungskonzepte, insbesondere bei multimorbiden Patienten
25
Behandlungen von Patienten in ihrem familiären Umfeld und häuslichen Milieu, in Pflegeeinrichtungen sowie in ihrem weiteren sozialen Umfeld einschließlich der Hausbesuchstätigkeit und Einschätzung der Pflegebedürftigkeit
10
Dokumentationen von gesundheitsfördernden Maßnahmen, zum Beispiel im Rahmen gemeindenaher Projekte wie Seniorensport, Koronar- Sportgruppen, Raucherentwöhnungsgruppen, Rückengruppen einschließlich Gesundheitsberatung unter anderem diätetischer Beratung und Schulung
25
Maßnahmen der Vorsorge- und Früherkennung, davon
Impfwesen und Impfberatungen
50
Präventionen von Gesundheitsstörungen, Einleitungen und Durchführungen rehabilitativer Maßnahmen
50
Erkennungen von Suchtkrankheiten und Einleitungen von spezifischen Maßnahmen einschließlich Gewalt- und Suchtprävention
10
Behandlungen von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates unter besonderer Berücksichtigung funktioneller Störungen einschließlich Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen
10
medizinische Notfallsituationen sowie Erkennungen und Behandlungen akuter Notfälle wie Synkopen, paroxysmale Tachykardien, akute Dyspnoen, einschließlich der Behandlungsfälle im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, davon
50
lebensrettende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung
10
für die hausärztliche Versorgung erforderliche Techniken der Wundversorgung und der Wundbehandlung, der Inzision, Extraktion, Exstirpation und Probeexzision auch unter Anwendung der Lokal- und peripheren Leitungsanästhesie
50
10.2 Innere Medizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Echokardiographien sowie Doppler-/Duplex-Untersuchungen des Herzens und der herznahen Gefäße
150
Mitwirkungen bei Bronchoskopien einschließlich broncho-alveolärer Lavage
25
Ösophago-Gastro-Duodenoskopien einschließlich interventioneller Notfall-Maßnahmen und perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG)
100
untere Intestinoskopien einschließlich endoskopischer Blutstillung, davon
100
Proktoskopien
20
Therapien vital bedrohlicher Zustände, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung bedrohter Vitalfunktionen mit den Methoden der Notfall- und Intensivmedizin einschließlich Intubation, Beatmungsbehandlung sowie Entwöhnung von der Beatmung einschließlich nichtinvasiver Beatmungstechniken, hämodynamisches Monitoring, Schockbehandlung, Schaffung zentraler Zugänge, Defibrillation, Schrittmacherbehandlung
50
selbstständige Durchführungen von Punktionen, z. B. an Blase, Pleura, Bauchhöhle, Liquorraum, Leber, Knochenmark einschließlich Knochenstanzen
100
10.3 Innere Medizin und Angiologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
den invasiven und nichtinvasiven Funktionsuntersuchungen, davon
Oszillographien/Rheographien
Kapillaroskopien
50
transkutanen Sauerstoffdruckmessungen
Venenverschlussplethysmographien
50
Phlebodynamometrien
50
rheologische Untersuchungsmethoden
ergometrische Verfahren zur Gehstreckenbestimmung
300
Doppler- und Duplex-Sonographien, davon
an den extremitätenversorgenden Arterien
100
an den extremitätenversorgenden Venen
100
an den abdominellen und retroperitonealen Gefäßen
100
an den extrakraniellen hirnzuführenden Gefäßen
100
an den intrakraniellen Gefäßen
100
Sklerosierung oberflächlicher Varizen
BK
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
10.4 Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Ultraschalluntersuchungen, davon
Duplex-Sonographien an endokrinen Organen
100
Feinnadelpunktionen
50
endokrinologische Labordiagnostik
Osteodensitometrien
50
Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der besonderen Stimulations- oder Suppressionstests bei endokrinologischen Erkrankungen
des endokrinen Pankreas
100
des Hypothalamus
50
der Hypophyse
100
der Schilddrüse
200
der Nebennieren
50
der Gonaden
50
10.5 Innere Medizin und Gastroenterologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonealen Gefäße
200
Endosonographien
50
Ösophago-Gastro-Duodenoskopie, davon
300
therapeutisch
50
endoskopisch retrograde Cholangio-Pankreatikographien, davon
150
therapeutisch einschließlich Erfahrung in perkutanen Techniken (PTCD)
50
Intestinoskopie
BK
Koloskopien, davon
300
Polypektomien
50
Proktoskopien
50
interventionelle Maßnahmen im oberen und unteren Verdauungstrakt einschließlich endoskopische Blutstillung, Varizentherapie, Thermo- und Laserkoagulation, Stent- und Endoprothesenimplantation, Polypektomie
BK
Mitwirkungen bei Laparoskopien einschließlich Minilaparoskopien
25
sonographisch gesteuerte interventionelle Verfahren an gastrointestinalen Organen einschließlich Leberpunktionen
BK
manometrische Untersuchungen des oberen und unteren Verdauungstraktes
BK
Funktionsprüfungen, zum Beispiel Langzeit-pH-Metrie des Ösophagus, H2-Atemteste, C13-Atemteste, davon
pH-Metrie
25
mikroskopischer Nachweis von Protozoen (Lamblien, Amöben) oder Würmern/Wurmeiern im Stuhl oder Duodenalsaft
BK
abgeschlossene und dokumentierte zytostatische Therapien
zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen des Gebietes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesenwerden muss.
10.6 Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Behandlung von Patienten mit
Systemerkrankungen
100
soliden Tumoren
400
zytostatische, immunmodulatorische, supportive und palliative Behandlungszyklen und nachfolgende Überwachungen bei
soliden Tumorerkrankungen
1500
hämatologischen Neoplasien
500
Hochdosischemotherapien
50
Befundungen von
peripheren Blutausstrichen
500
Knochenmarkausstrichen
500
zytochemischen Färbungen
100
immunologischen Zelldifferenzierungen
100
zytologischen Präparaten anderer Körperflüssigkeiten oder Feinnadelaspirate
100
hämatologisch-onkologische Labordiagnostik
BK
sonographische Untersuchungen bei hämatologisch-onkologischen Erkrankungen
200
Knochenmarkpunktionen
50
Stanzbiopsien
50
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
10.7 Innere Medizin und Kardiologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Echokardiographien, davon
500
Stressechokardiographien
100
Echokontrastuntersuchungen
50
Doppler- und Duplex-Sonographien des Herzens, der herznahen Venen
Nierensonographien einschließlich bei Transplantatnieren bei Patienten
300
Doppler- und Duplex-Sonographien der Nierengefäße einschließlich bei Transplantatnieren
100
Nierenbiopsien sowie Einordnung des Befundes in das Krankheitsbild
25
Mikroskopien des Urins einschließlich Quantifizierung und Differenzierung der Zellen
BK
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
10.9 Innere Medizin und Pneumologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
sonographische Diagnostiken des rechten Herzens und des Lungenkreislaufes sowie transösophageale Untersuchungen des Mediastinums
100
Fiberbronchoskopien, davon
100
einschließlich broncho-alveolärer Lavage
50
Mitwirkungen bei Thorakoskopien und bei Bronchoskopien mit starrem Instrumentarium bei interventionellen Verfahren
25
Pleuradrainagen und Pleurodesen sowie Durchführung von perthorakalen Punktionen von Lunge oder pulmonalen Raumforderungen
Untersuchungen von Atempump-Funktion und Atemmechanik
100
unspezifische Hyperreagibilitätstestungen der unteren Atemweg
50
Spiro-Ergometrien
100
Untersuchungen des Lungenkreislauf einschließlich Rechtsherzkatheter
25
Sauerstofflangzeittherapien
50
Beatmungstherapien einschließlich der Heimbeatmung
25
kardiorespiratorische Polygraphien
Blutgase und Säurebasenhaushalte im arteriellen Blut
abgeschlossene und dokumentierte zytostatische Therapien
zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen des Gebietes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen
Autoantikörper bei rheumatischen Erkrankungen, zum Beispiel indirekte Immunfluoreszenztechnik, ELISA, Immunoblot
Antikörper/Erregerbestandteile bei Verdacht auf postoder parainfektiöser rheumatischer Erkrankung, zum Beispiel erregerserologische Tests
immungenetische Tests, zum Beispiel HLA-B 27- Bestimmung
Kapillarmikroskopien
50
Osteodensitometrien
50
den physikalischen, krankengymnastischen und ergotherapeutischen Behandlungsprinzipien
BK
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
11. Kinder- und Jugendmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Kinder- und Jugendlichen- Vorsorgeuntersuchungen einschließlich orientierender Hör- und Seh-Untersuchungen
200
Elektrokardiogramme einschließlich Langzeit-EKG
50
Langzeit-Blutdruckmessungen
BK
spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion
25
Ultraschalluntersuchungen
des Abdomens, des Retroperitoneums, der Urogenitalorgane (einschließlich Dopplertechniken)
300
des Gehirns
100
der Schilddrüse, der Nasennebenhöhlen sowie der Gelenke und Weichteile
100
der Säuglingshüfte
200
Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
BK
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien, enterale und parenterale Ernährung
50
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
11.1 Schwerpunkt Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Dokumentationen der Behandlung endokriner Erkrankungen und Folgeerscheinungen einschließlich Störungen des Wachstums, der Gewichtsentwicklung sowie der Geschlechtsund der Pubertätsentwicklung
200
unterschiedliche Formen der Insulinbehandlung einschließlich Insulinpumpenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen sowie Diabetesschulung
25
Funktionsuntersuchungen
200
auxologische Methoden zur Erfassung von Wachstumsstörungen, der Bestimmung der Skelettreifung und der Knochendichte sowie der Berechnung von prospektiven Endgrößen
11.2 Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Punktionen und mikroskopische Untersuchungen eines Präparates nach differenzierender Färbung einschließlich des Ausstrichs, Tupf- und Quetschpräparates des Knochenmarks
50
Punktionen des Liquorraums mit Instillation chemotherapeutischer Medikamente
50
sonographische Untersuchungen bei hämatoonkologischen Erkrankungen
100
abgeschlossene und dokumentierte zytostatische Therapien
zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen des Gebietes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Ergometrien einschließlich Spiro-Ergometrie
50
Echokardiographien einschließlich Stressechokardiographie, Echo-Kontrastuntersuchung und fetale Echokardiographie
500
transösophageale Echokardiographien
25
Doppler- und Duplex-Sonographien des Herzens und der großen Gefäße
500
Rechtsherzkatheteruntersuchungen einschließlich Belastung und der dazugehörigen Rechtsherz- Angiokardiographien
50
Linksherzkatheteruntersuchungen einschließlich der dazugehörigen Linksherz-Angiokardiographien und Koronarangiographien
50
Langzeit-EKG
100
Langzeit-Blutdruckmessungen
50
11.4 Schwerpunkt Kinder-Nephrologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Doppler- und Duplex-Sonographien der Nierengefäße einschließlich bei Transplantatnieren
100
Peritonealdialysen
1000
Hämodialysen und verwandte Techniken wie Filtration, Adsorption und Separation
500
extrakorporale Blutreinigungsverfahren bei Intoxikationen, Stoffwechselerkrankungen, Stoffwechselkrisen
10
Vorbereitungen sowie prä- und postoperative Versorgungen von Kindern mit Nierentransplantation
10
Langzeitbetreuungen einschließlich Steuerung und Überwachung der immunsuppressiven Medikation
25
Nierenbiopsien
25
11.5 Schwerpunkt Kinder-Pneumologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Erkennungen und Behandlungen von angeborenen und erworbenen Erkrankungen der oberen Atemwege, Lunge, Bronchien, Pleura und Mediastinum höheren Schwierigkeitsgrades wie Asthma bronchiale Grad III und IV, Tuberkulose, angeborene Lungenfehlbildung, zystische Fibrose, interstitielle Lungenerkrankung, bronchopulmonale Dysplasie, schlafbezogene Atemregulationsstörung
100
pulmonal bedingte Erkrankungen des kleinen Kreislauf
50
pulmonologische Allergie-Testungen
200
Asthmaschulungen im Kindes- und Jugendalter
Sauerstofflangzeittherapien und Beatmungstherapien einschließlich der Heimbeatmung
25
spezielle physiotherapeutische Maßnahmen einschließlich autogener Drainage und Inhalationsbehandlung
sonographische Untersuchungen der Lunge und Pleura
100
Funktionsuntersuchungen der Atmungsorgane wie Ganzkörperplethysmographie einschließlich Mitwirkung bei Babybodyplethysmographie, CODiffusion, Compliance-Messung, Bestimmung der funktionellen Residualkapazität (FRC) mit einer Gasmischmethode
500
Spiro-Ergometrien
50
Mitwirkungen bei Bronchoskopien mit starrem Instrumentarium bei interventionellen Verfahren
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Kreißsaalerstversorgungen von Früh- und Neugeborenen mit vitaler Bedrohung, davon
300
mit einem Geburtsgewicht von < 1500 g
50
Behandlungen von komplizierten neonatologischen Krankheitsbildern, zum Beispiel Surfactantmangel, Sepsis, nekrotisierende Enterokolitis, intrakranielle Blutung, Hydrops fetalis, davon
100
bei untergewichtigen Frühgeborenen (< 1500 g)
50
entwicklungsneurologische Diagnostiken
50
differenzierte Beatmungstechniken und Beatmungsentwöhnungen einschließlich Surfactantbehandlung
50
11.7 Schwerpunkt Neuropädiatrie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Elektroenzephalogramme
500
Polygraphien und elektrophysiologische Untersuchungen, zum Beispiel Elektromyographie, Elektroneurographie, visuell, somatosensibel, motorisch und akustisch evozierte Potenziale
200
Ultraschalluntersuchungen des zentralen Nervensystems und der Muskulatur einschließlich Doppler- und Duplex-Sonographien
100
12. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
13. Laboratoriumsmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Mikroskopier- und Färbeverfahren
Bestimmung und Bewertung von
Enzymen und Substraten
Plasmaproteinen und Tumormarkern
Spurenelementen, toxischen Substanzen und Vitaminen
harnpflichtigen morphologischen Bestandteilen und Substanzen
Entzündungsparametern
Entzündungsmediatoren, Antigenen, Antikörpern und Autoantikörpern
Parametern der Infektionsserologie
Bestimmung und Bewertung von Parametern des
Fett-, Kohlenhydrat- und Proteinstoffwechsels
Hormon- und Knochenstoffwechsels
Wasser-, Elektrolyt- und Mineralhaushalts
Säure-Basen-Haushalts
Liquors, Urins und Punktats
Bestimmung und Bewertung von Parametern der hämatologischen, immunhämatologischen, immunologischen und hämostaseologischen Analytik
bakteriologische und virologische Untersuchung einschließlich Keimdifferenzierung und Resistenztestung, zum Beispiel aus Blut, Sputum, Eiter, Urin, Gewebe, Abstrichen
Drug-Monitoring, Drogenscreening
molekulargenetische Analytik
Radioimmunoassay
14. Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
bakteriologische und virologische Untersuchung einschließlich Keimdifferenzierung und Resistenztestung, zum Beispiel aus Blut, Sputum, Eiter, Urin, Gewebe, Abstrichen
infektionsserologischer Nachweis von Antigenen und Antikörpern
mikroskopischer Nachweis von Bakterien, Protozoen, Helminthen einschließlich deren Genom-Nachweis mittels molekularbiologischer Methoden
kulturelle Anzüchtungen
Zellkultur zum Antigennachweis von Viren
Auto-Antikörpernachweis einschließlich Lymphozytentypisierung und Nachweis von Lymphokinen
Bestimmung von Bestandteilen des Immunsystems, Immunglobulinen und Komplementfaktoren
15. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
sonographische Untersuchungen der Gesichts- und Halsweichteile sowie der Nasennebenhöhlen und Doppler- und Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße
200
Lokal- und Regionalanästhesien
50
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien, enterale und parenterale Ernährung
50
Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
BK
operative Eingriffe
in der dentoalveolären Chirurgie, zum Beispiel Wurzelspitzenresektionen, parodontalchirurgische Maßnahmen
200
in der septischen Chirurgie, zum Beispiel Kieferhöhlenoperationen, Speichelsteinentfernungen
100
in der Chirurgie bei Verletzungen, zum Beispiel operative Versorgung von kombinierten Weichteilund Knochenverletzungen
100
in der Fehlbildungschirurgie, zum Beispiel Lippen-Kiefer-Gaumenspalten-Operationen
10
in der kieferorthopädischen und Kiefergelenkschirurgie, zum Beispiel Osteotomien bei skelettalen Dysgnathien
10
in der präprothetischen Chirurgie, zum Beispiel Mundvorhofplastik, enossale Implantationen
25
in der Tumorchirurgie, zum Beispiel Probeexzisionen, Tumorresektionen
50
in der Chirurgie an peripheren Gesichtsnerven, zum Beispiel Dekompressionen, Nerven-Verlagerungen
10
in der plastischen und Wiederherstellungschirurgie, zum Beispiel Umschneidung von Fern- und Nahlappen, Überpflanzung von Haut, Knochen und Knorpel
25
sonstige Eingriffe in Zusammenhang mit Mund- Kiefer und Gesichtsoperationen, zum Beispiel Tracheotomien, mikrochirurgische Transplantationen einschließlich des Präparierens von Gefäßanschlüssen
10
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
16. Neurochirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
neurophysiologische Untersuchungen, zum Beispiel Elektroenzephalogramm einschließlich evozierten Potenzialen, Elektromyogramm
200
sonographische Untersuchungen und Doppler- und Duplex-Sonographien extrakranieller hirnversorgender und intrakranieller Gefäße
200
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien, enterale und parenterale Ernährung
50
Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial aus dem Liquorsystem
100
einfache Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung
BK
Lokal- und Regionalanästhesien
50
neurochirurgische Eingriffe einschließlich minimalinvasiver, stereotaktischer und endoskopischer Methodik, auch unter Anwendung der Neuronavigation
an peripheren und vegetativen Nerven, zum Beispiel Verlagerung, Naht, Neurolyse, Tumorentfernung
25
an der zervikalen, thorakalen und lumbalen Wirbelsäule, zum Beispiel Nervenwurzel-, Rückenmarksdekompression, Versorgung von Wirbelsäulenverletzungen
100
bei Schädel-Hirn-Verletzungen, zum Beispiel von intra- und extraduralen Hämatomen, Liquorfisteln, Impressionsfrakturen
50
bei supra- und infratentoriellen intrazerebralen Prozessen, einschließlich Tumor-Operationen
50
bei Schädel-, Hirn- und spinalen Fehlbildungen, zum Beispiel Liquorableitungen, Operationen bei Spaltmissbildungen
50
bei Schmerzsyndromen, zum Beispiel augmentative, destruierende Implantations-Verfahren
10
bei diagnostischen Eingriffen, zum Beispiel Myelographie, lumbale und ventrikuläre Liquordrainage mit und ohne Druckmessung, Biopsien
150
bei sonstigen chirurgischen Maßnahmen, zum Beispiel Eingriffe an extrakraniellen Gefäßen, Tracheotomien, Wundrevisionen
25
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
17. Neurologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Elektroenzephalographien
500
Elektromyographien
100
Elektroneurographien einschließlich der kortikalen Magnetstimulation
Funktionsanalysen bei peripheren und zentralen Bewegungsstörungen und Gleichgewichtsstörungen
50
Funktionsanalysen bei Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen
50
neuro-otologische Untersuchungen, zum Beispiel experimentelle Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale und zentrale Tests
BK
verhaltensneurologische und neuropsychologische Testverfahren
25
sonographische Untersuchungen und Doppler- und Duplex-Sonographien extrakranieller hirnversorgender Gefäße und intrakranieller Gefäße
200
neurologische Befunderhebungen bei Störungen der höheren Hirnleistungen, zum Beispiel der Selbstund Defizitwahrnehmungen, der Motivation, des Antriebs, der Kommunikation, der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, der räumlichen Fähigkeiten, des Denkens, des Handelns, der Kreativität
50
Erstellungen von Rehabilitationsplänen, Überwachung und epikritische Bewertung der Anwendung von Rehabilitationsverfahren
50
Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial aus dem Liquorsystem
100
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien, enterale und parenterale Ernährung
50
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
18. Nuklearmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Ultraschalluntersuchungen von Abdomen, Retroperitoneum und Urogenitalorganen, Schilddrüse, Gesichtsweichteilen und Weichteilen des Halses
700
nuklearmedizinische Untersuchungen einschließlich tomographischer Verfahren mittels SPECT-Technik und PET-Technik, davon
am Zentralnervensystem
150
am Skelett- und Gelenksystem
800
am kardiovaskulären System
500
am Respirationssystem
200
am Gastrointestinaltrakt
50
am Urogenitalsystem
250
an endokrinen Organen
800
am hämatopoetischen und lymphatischen System
400
nuklearmedizinische Behandlungsverfahren bei
benignen Schilddrüsenerkrankungen
200
malignen Schilddrüsenerkrankungen
50
anderen soliden oder systemischen malignen Tumoren und/oder benignen Erkrankungen
25
19. Öffentliches Gesundheitswesen
Die Anerkennung für das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen wird nach Maßgabe der entsprechenden staatlichen Vorschriften erteilt.
20. Basisweiterbildung Pathologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
20.1 Neuropathologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Obduktionen des Zentralnervensystems einschließlich histologischer Untersuchungen, epikritischer Auswertungen und Dokumentation
200
histopathologische, insbesondere neurohistologische Untersuchungen einschließlich Schnellschnittuntersuchungen und Liquorzytologie
1000
neuromorphologische Diagnostiken mittels zum Beispiel Histochemie, Elektronenmikroskopie, Gewebekultur einschließlich molekularpathologische Untersuchungen, zum Beispiel DNA- und RNA-Analysen
1000
20.2 Pathologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchungen, epikritischer Auswertung und Dokumentation
200
histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten einschließlich Dermatohistologie sowie molekularpathologische Untersuchungen, zum Beispiel DNA- und RNA-Analysen
15 000
Schnellschnittuntersuchungen
500
zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten einschließlich gynäkologischer Exfoliativzytologie
10 000
21. Basisweiterbildung Pharmakologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
21.1 Klinische Pharmakologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Teilnahme an klinischer Erprobung, Planung und Durchführung von kontrollierten klinischen Prüfungen von Arzneimitteln an Menschen in den Phasen I bis IV
in Phase I bis III
100
in Phase IV
300
pharmakokinetische Untersuchungen am Menschen einschließlich biologischer Verfügbarkeit, Metabolismus, Ausscheidung und pharmakokinetische Interaktionsstudien
10
Beurteilungen von Dosis-/Konzentrations-Wirkungsbeziehungen
25
Beurteilungen von Meldungen zur Arzneimittelsicherheit einschließlich Nutzen-Risiko-Abschätzung
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Mitwirkung an experimentellen-pharmakologischtoxikologischen Studien
pharmakologisch-toxikologische Experimente mit molekularbiologisch-biochemischen und integrativ-physiologischen Methoden
400
Arzneimittelbewertungen
25
22. Physikalische und Rehabilitative Medizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Erstellungen von Rehabilitationsplänen einschließlich deren epikritischer Bewertung
500
spezielle Verfahren der rehabilitativen Diagnostik, zum Beispiel rehabilitative Assessments, sensomotorische Tests, Leistungs-, Verhaltens- und Funktionsdiagnostiktests, neuropsychologische Tests
300
rehabilitative Interventionen, zum Beispiel Rehabilitationspflege, Dysphagietherapie, neuropsychologisches Training, Biofeedbackverfahren, Musik- und Kunsttherapie, rehabilitative Sozialpädagogik, Diätetik, Entspannungsverfahren einschließlich physikalischer Therapieverfahren, zum Beispiel Krankengymnastik, Ergotherapie, manuelle Therapie, medizinische Trainingstherapie, Elektrotherapie, Thermotherapie, Massagen, Lymphtherapie, Hydro- und Balneotherapie, Inhalationstherapie
400
funktionsbezogene apparative Messverfahren, zum Beispiel Muskelfunktionsanalyse, Stand- und Ganganalyse, Bewegungsanalyse, Algometrie, Thermometrie
500
23. Psychiatrie und Psychotherapie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
24. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
25. Radiologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Ultraschalluntersuchungen, einschließlich Doppler- und Duplex-Sonographien, an allen Organen und Organsystemen
1000
radiologische Diagnostik einschließlich Computertomographie, zum Beispiel
an Skelett und Gelenken
3000
am Schädel einschließlich Spezialaufnahmen
500
an der Wirbelsäule
500
an Thorax und Thoraxorganen
3500
an Abdomen und Abdominalorganen
1500
am Urogenitaltrakt
500
an der Mamma (alle Verfahren)
2000
an Gefäßen
300
Magnetresonanztomographien, zum Beispiel an Hirn, Rückenmark, Nerven, Skelett, Gelenken, Weichteilen einschließlich der Mamma, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen
3000
interventionelle und minimal-invasive radiologische Verfahren, davon
250
Gefäßpunktionen, -zugänge und –katheterisierungen
BK
rekanalisierende Verfahren, zum Beispiel PTA, Lyse, Fragmentation, Stent
25
perkutane Einbringungen von Implantaten
10
gefäßverschließende Verfahren, zum Beispiel Embolisation, Sklerosierung
25
Punktionsverfahren zur Gewinnung von Gewebe und Flüssigkeiten sowie Drainagen von pathologischen Flüssigkeitsansammlungen
50
perkutane Therapien bei Schmerzzuständen und Tumoren sowie ablative und gewebestabilisierende Verfahren
BK
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
25.1 Schwerpunkt Kinderradiologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler- und Duplex-Sonographien an den Organen und Organsystemen beim Kind
1000
radiologische Diagnostiken einschließlich Computertomographie beim Kind, davon
500
am wachsenden Skelett
am Schädel einschließlich Teilaufnahmen
an der Wirbelsäule, am Becken, an den Extremitäten
radiologische Diagnostik einschließlich Computertomographie beim Kind, davon
an Thorax und Thoraxorganen
1000
am Abdomen einschließlich Magen-Darm-Trakt
100
am Urogenitaltrakt
100
Magnetresonanztomographien und Spektroskopien beim Kind, zum Beispiel an Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenken, Weichteilen, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen
400
Mitwirkung bei interventionellen und minimalinvasiven radiologischen Verfahren beim Kind
BK
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
25.2 Schwerpunkt Neuroradiologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler- und Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden und intrakraniellen Gefäße
200
Röntgennativdiagnostiken
400
diagnostische und funktionelle Computertomographie
an Gehirn und Liquorräumen
500
an Schädelbasis und Hals
500
an Wirbelsäule und Rückenmark
500
am muskuloskelettalen System
200
diagnostische Angiographien der hirnversorgenden und spinalen Gefäße, davon
400
Katheterangiographien
100
Myelographien
50
diagnostische, dynamische, funktionelle und spektroskopische Magnetresonanztomograhie einschließlich
an Gehirn und Liquorräumen
500
an Schädel und Hals
500
an Wirbelsäule und Rückenmark
500
am muskuloskelettalen System
300
Interventionelle neuroradiologische Verfahren, davon
perkutane Therapien oder Biopsien bei Gefäßmissbildugen, Tumoren oder Schmerzzuständen
10
26. Rechtsmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Beschreibungen und Bewertungen von Leichenschaubefunden
400
Befunddokumentationen und -beurteilungen von Tat- und Fundorten
25
gerichtliche Obduktionen mit Begutachtung des Zusammenhangs zwischen morphologischem Befund und Geschehensablauf
300
histologische Untersuchungen
2000
Beurteilungen von Spurenbildern und Spurenasservierung
10
mündliche und schriftliche Gutachten für das Gericht
200
forensisch-osteologische bzw. -odontologische Expertisen
25
27. Strahlentherapie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Anwendungen bildgebender Verfahren zur Therapieplanung, zum Beispiel Röntgensimulator, Computertomographie, Ultraschalluntersuchungen
500
Erstellungen strahlentherapeutischer Behandlungspläne auch unter Einbeziehung von Kombinationstherapien und interdisziplinärer Behandlungskonzepte
500
externe Strahlentherapien (Teilchenbeschleuniger, radioaktive Quellen, Röntgentherapie) einschließlich mit Linearbeschleunigern
500
Brachytherapien einschließlich bei Tumoren des weiblichen Genitale
100
Bestrahlungsplanungen mit einem Simulator einschließlich Einbezug von Rechnerplänen und Computertomographie
500
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien, enterale und parenterale Ernährung
50
abgeschlossene und dokumentierte zytostatische Therapien
zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen des Gebietes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Bearbeitungen der Blutkomponenten, zum Beispiel Separationstechnik, Filtration,Waschen, Kryokonservierung, Bestrahlung mit ionisierenden Strahlen, Einengen, Zusammenfügen und andere Techniken resultierend aus Blutspenden
10 000
klinisch-chemische, hämostaseologische und infektiologische Laboranalytik im Rahmen der Hämotherapie, davon
bei der Herstellung von Blutkomponenten
10 000
bei der Anwendung von Blutkomponenten
10 000
immunhämatologische, zytometrische und molekularbiologische Bestimmungen von Antigenen des Blutes sowie von Allo- und Auto-Antikörpern gegen korpuskuläre Blutbestandteile, davon
Blutgruppenbestimmungen bei Patienten
5000
Blutgruppenbestimmungen bei Spendern
5000
Verträglichkeitsproben
10 000
Transfusionen korpuskulärer, nicht erythrozytärer Blutkomponenten
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
urologische Früherkennungsuntersuchungen
500
Ejakulatuntersuchungen
50
kulturelle bakteriologische und mykologische Untersuchung im Nativmaterial (Urin, Prostatasekret, Ejakulat) unter Verwendung eines Trägers mit einem oder mehreren vorgefertigten Nährböden (zum Beispiel Eintauchnährböden)
Ultraschalluntersuchungen der Urogenitalorgane, des Retroperitoneums und Abdomens einschließlich Doppler- und Duplex-Sonographien der Gefäße des Urogenitaltraktes
500
Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich suprapubischer Zystostomie, Harnleiterschienung und Legen von Drainagen sowie der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
200
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien, enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sondentechnik
50
Lokal- und Regionalanästhesien
50
urodynamische Untersuchungen einschließlich Provokationstests und Uroflowmetrie
50
extrakorporale Stoßwellenbehandlungen
100
urologische Eingriffe einschließlich endoskopischer, laparoskopischer, lasertherapeutischer, ultraschallgesteuerter und sonstiger physikalischer Verfahren, davon
250
an Niere, Harnleiter, Retroperitonealraum, zum Beispiel Nephrektomie, Ureteroskopie, Nierenbeckenplastik
50
an Harnblase und Prostata, zum Beispiel Harn-Inkontinenzoperation, Prostataadenomektomie einschließlich transurethraler Prostata- und/oder Blasentumoroperationen
100
am äußeren Genitale und Harnröhre, zum Beispiel Hodenbiopsie, Zirkumzision, Orchidopexie, Varikozelen/ Hydrozelen-Operation, Urethrotomie
100
Mitwirkungen bei operativen Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, zum Beispiel Radikaloperation bei urologischen Krebserkrankungen
50
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
Abschnitt C Zusatz-Weiterbildungen
1. Ärztliches Qualitätsmanagement
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
2. Akupunktur
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
3. Allergologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Erhebungen und Dokumentationen der speziellen allergologischen Anamnese bei Patienten
300
Kutan- und Epikutantests bei Soforttyp- und Spättyp-Reaktionen bei Patienten
300
Bestimmungen hautsensibilisierender Antikörper vom Soforttyp (IgE) bei Patienten
200
gebietsbezogene Provokationstests, zum Beispiel nasal, bronchial, oral, parenteral bei Patienten
100
zelluläre In-vitro-Testverfahren, zum Beispiel Antigen-abhängige Lymphozytenstimulation, Durchflusszytometrie, Histamin- und Leukotrien-Freisetzung bei Patienten
25
Stichprovokationstestungen zur Therapiekontrolle
BK
Auswertungen von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubproben bei Patienten
25
spezifische Immuntherapien (Hyposensibilisierungen) einschließlich der Erstellung des Behandlungsplans bei Patienten
25
Durchführungen der spezifischen Immuntherapie
BK
besondere Methoden der spezifischen Immuntherapie mit Hymenopterengiften
BK
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
4. Andrologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Dokumentationen über angewandte Verfahren der assistierten Reproduktion im Rahmen interdisziplinärer Indikationsstellung
200
andrologische Beratungen auch onkologischer Patienten einschließlich Kryokonservierung von Spermatozoen und Hodengewebe
25
Dokumentationen von andrologischen Behandlungsfällen einschließlich der Symptomatik des alternden Mannes
100
Behandlungen entzündlicher Erkrankungen des männlichen Genitale
50
Behandlungen der Gynäkomastie
25
Behandlungen von Störungen der Erektion und Ejakulation
sonographische Untersuchungen des männlichen Genitale
100
Hodenbiopsien einschließlich Einordnung der Histologie in das Krankheitsbild
10
5. Dermatohistologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Dokumentationen über die Befundung von histologischen Präparaten aus dem Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten einschließlich Schnellschnittuntersuchungen (Krankheitsfälle)
6000
Betriebsmedizin Siehe Nr. 43
6. Diabetologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
a) für das Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin
dokumentierte Fälle der Früherkennung, Vorbeugung und Behandlung von diabetischen Komplikationen
200
dokumentierte differenzierte Therapien bei Patienten mit Diabetes, davon
50
dokumentierte Fälle der Beratung und Therapieanpassung bei Diabetikern in Sondersituationen, zum Beispiel beim Sport, bei perioperativen Problemen
25
dokumentierte Fälle der Diabetesbehandlung bei Patientinnen mit Diabetes Typ 1 und Schwangerschaft
10
dokumentierte Fälle der Diabetesbehandlung in der Gravidität
10
dokumentierte differenzierte Therapien mit oralen Antidiabetika
100
Dokumentationen von Patienten-adaptierten Ernährungsplänen bei Diabetikern, davon
50
bei Typ 1-Diabetikern
10
dokumentierte differenzierte Therapien mit Insulin bei Patienten, davon
100
bei Typ 1-Diabetikern
50
dokumentierte differenzierte Therapien mit Insulinpumpen bei Patienten
10
dokumentierte differenzierte Therapien mit oralen Antidiabetika
BK
dokumentierte Fälle der Durchführung der Patientenschulung bei Schulungskursen unter Einbezug aller Aspekte der Vorbeugung, Diagnostik und Therapie einschließlich der Schulung zur Hypoglykämie-Wahrnehmung
25
b) für das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin
dokumentierte Fälle der Früherkennung, Vorbeugung und Behandlung von diabetischen Komplikationen
25
dokumentierte differenzierte Therapien bei Patienten mit Diabetes, davon
50
dokumentierte Fälle der Beratung und Therapieanpassung bei Diabetikern in Sondersituationen, zum Beispiel beim Sport, bei perioperativen Problemen
25
Dokumentationen von Patienten-adaptierten Ernährungsplänen bei Diabetikern
25
dokumentierte differenzierte Therapie mit Insulin bei Patienten, davon
bei Typ 1-Diabetikern
25
dokumentierte differenzierte Therapien mit Insulinpumpen bei Patienten
BK
dokumentierte differenzierte Therapien mit oralen Antidiabetika
BK
dokumentierte Fälle der Durchführung der Patientenschulung bei Schulungskursen unter Einbezug aller Aspekte der Vorbeugung, Diagnostik und Therapie einschließlich der Schulung zur Hypoglykämie-Wahrnehmung
25
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
7. Flugmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
8. Geriatrie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Therapiemaßnahmen geriatrischer Syndrome, einschließlich Indikationsstellung sowie ggf. Durchführung interventioneller Therapieformen, davon
bei Gebrechlichkeit
50
bei lokomotorischen Problemen und Stürzen
50
bei verzögerter Remobilität/Immobilität
50
bei metabolischer Instabilität einschließlich Delir
50
bei Inkontinenz
50
bei Dekubitus
50
bei kognitiv-neuropsychologischen Störungen einschließlich Depression und Demenz
50
strukturierte (Akut-)Diagnostik einschließlich geriatrische Assessments davon
bei Sturzkrankheit
50
bei Hemiplegiesyndrom
50
bei Hirnleistungsstörung einschließlich Differenzialdiagnostik, Delir, Depression und Demenz
50
bei Inkontinenz
50
bei protrahierter Remobilisation
50
bei Tumorerkrankungen und nicht malignen Begleiterkrankungen
50
bei geriatrietypischen Syndromen und/oder chronischen Schmerzen
50
bei Risikostratefizierung
50
Maßnahmen bei Schmerzsymptomatik, insbesondere bei Patienten mit fortgeschrittener kognitiver Störung
50
Durchführungen geriatrischer Assessments einschließlich Testung der Hirnleistungsfähigkeit, Untersuchung des Verhaltens und der emotionalen Befindlichkeit mit Hilfe von Schätzskalen
50
Beurteilungen zu Fragen der Pflegeversicherung bzw. des Betreuungsgesetzes
10
Beratungen bezüglich sozialmedizinischer, pflege- und betreuungsrechtlicher Fragestellungen sowie besonderer Aspekte der Heil- und Hilfsmittelverordnung
100
Durchführungen geriatrischer Konsile einschließlich Festlegung eines vorläufigen Therapiezieles
100
9. Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Begutachtungen und Klassifizierungen von Zellausstrichen, davon
5000
bei Zervixkarzinomen und Vorstufen
200
10. Hämostaseologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
11. Handchirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
operative Eingriffe an
Haut und Subkutis, davon
freie Hauttransplantationen
10
gestielte Nah- und Fernlappenplastiken
10
Insellappen und freie Transplantationen mit mikrovaskulärem Anschluss
10
Sehnen, davon
Beuge- und Strecksehnennähte
10
Transplantationen
10
Tenolysen
10
Synovialektomien
10
Sehnenumlagerungen als motorische Ersatzoperation
10
Operationen der Dupuytren’schen Kontraktur
10
Knochen, davon
geschlossene Frakturbehandlungen
10
Osteosynthesen
10
Korrekturosteotomien
10
Behandlungen von Pseudarthrosen
10
Knochentransplantationen
10
Gelenken, davon
Luxationsbehandlungen
10
Nähte der Seitenbänder oder der palmaren Platte
10
sekundäre Bandrekonstruktionen
10
Denervierungen
10
Arthrolysen und Arthroplastiken
10
Synovialektomien
10
Arthrodesen
10
Arthroskopien
10
Nerven, davon
mikrochirurgische Wiederherstellungen
10
Nerventransplantationen
10
Neurolysen
10
Blutgefäßen, zum Beispiel mikrochirurgische Arterien und Venennähte und Veneninterponate
25
Lokalbehandlungen einschließlich besonderer Verletzungen, zum Beispiel Brandverletzungen, chemische Verletzungen, Elektrotraumen, Spritzpistolenverletzungen, Kompartmentsyndrome und Volkmann’sche Kontrakturen
10
Nervenkompressionssyndromen einschließlich des Karpaltunnelsyndroms
10
Tumorresektionen, davon
an den Weichteilen
10
am Knochen
10
Eingriffe bei Infektionen
10
Amputationen an der Hand
10
Operationen angeborener Fehlbildungen an Hand und distalem Unterarm
10
12. Homöopathie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
13. Infektiologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
14. Intensivmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Gemeinsame Inhalte für die Gebiete Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie und Neurologie
Behandlungen und Dokumentationen komplexer intensivmedizinischer Krankheitsfälle
50
Katheterisierungs- und Drainagetechniken einschließlich Lage-Kontrolle
BK
kardio-pulmonale Wiederbelebungen
10
Mess- und Überwachungstechniken
50
atmungsunterstützende Maßnahmen bei nicht intubierten Patienten
25
differenzierte Beatmungstechniken einschließlich Beatmungsentwöhnung bei langzeitbeatmeten Patienten
50
Analgesierungs- und Sedierungsverfahren
50
enterale und parenterale Ernährungen einschließlich Sondentechnik
50
Transfusions- und Blutersatztherapien
50
endotracheale Intubationen im Rahmen der Intensivtherapie
25
differenzierte Therapien mit vasoaktiven Substanzen
50
Evaluationen und Verlaufsbeobachtungen des Krankheitsschweregrades (Scores)
50
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
a) Anästhesiologie – zusätzlich zu den oben dargestellten gemeinsamen Inhalten:
perioperative intensivmedizinische Behandlungen
50
Behandlungen intensivmedizinischer Krankheitsbilder in Zusammenarbeit mit den das Grundleiden behandelnden Ärzten
100
intensivmedizinische Überwachungen und Behandlungen nach Traumen
10
differenzierte Diagnostiken und Therapien kardialer und pulmonaler Erkrankungen bei vital bedrohten Patienten
50
Bronchoskopien
25
Anwendungen extrakorporaler Ersatzverfahren bei akutem Organversagen
10
Kardioversionen, Defibrillationen und Elektrostimulationen des Herzens
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
e) Neurochirurgie – zusätzlich zu den oben dargestellten gemeinsamen Inhalten:
intensivmedizinische Behandlungen bei oder nach neurochirurgischen Operationen und Verletzungen
50
intensivmedizinische Behandlungen bei intrakraniellen und intraspinalen Prozessen
50
intrakranielle Hirndruckmessungen, Überwachungen von intrakraniellem Druck und zerebralem Perfusionsdruck
50
Überwachungen und Bewertungen insbesondere neurophysiologischer Monitoringverfahren
25
Bronchoskopien
25
Anwendungen extrakorporaler Ersatzverfahren bei akutem Organversagen
10
Kardioversionen, Defibrillationen und Elektrostimulationen des Herzens
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Endoskopien des oberen Verdauungstraktes einschließlich interventioneller Verfahren wie Fremdkörperextraktion, Ösophagusdilatation, blutstillende Maßnahmen in Ösophagus und Magen, davon
100
im Vorschulalter
25
Endoskopien des unteren Verdauungstraktes einschließlich interventioneller Verfahren
50
Leberbiopsien
BK
Sonographien des Verdauungstraktes einschließlich Doppler- und Duplex-Sonographien der Gefäße des Verdauungstraktes
100
Funktionsprüfungen, davon
pH-Metrien
25
Atemtests
25
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
16. Kinder-Orthopädie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Sonographien im Wachstumsalter, davon
250
an der Säuglingshüfte
100
konservative Behandlungen, davon
am Hüftgelenk, davon
100
Dysplasie-Behandlungen
25
an den Füßen, davon
100
Klumpfußbehandlungen
25
an den Kniegelenken
25
an der Wirbelsäule
25
operative Eingriffe, davon
an der Wirbelsäule, davon
bei instrumentellen Deformitäten
10
bei Tumoren oder Infektionen
10
an der oberen Extremität
25
an der unteren Extremität, davon
offene Hüftrepositionen
10
Beckenosteotomien
10
Femurosteotomien
10
Osteosyntheseverfahren bei Gelenkersatzoperationen, Frakturen, Knochenverlängerungen, Tumoren
10
Korrektureingriffe bei Fußdeformitäten
10
orthopädische Rehabilitations- und Behandlungsverfahren bei neuroorthopädischen Erkrankungen im Kindesalter
10
Planungen, Durchführungen und Überwachungen bei der Anpassung von orthopädischen Hilfsmitteln, Orthesen und Prothesen
10
17. Kinder-Rheumatologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Dokumentationen über die Erkennung, konservative Behandlung und Rehabilitation rheumatischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
100
Langzeitbetreuungen von Kindern und Jugendlichen mit rheumatischen Erkrankungen
50
Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographie, davon
100
bei entzündlichen Gelenkerkrankungen
50
Gelenkpunktionen und intraartikuläre Injektionen
25
18. Labordiagnostik
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
19. Magnetresonanztomographie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
gebietsbezogene Magnetresonanztomographien
Durchführung und Befundung
unter Anwendung von Arznei- und Kontrastmittel
MRT für die Facharztkompetenz Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie:
gebietsbezogene Magnetresonanztomographien
1000
Durchführung und Befundung
unter Anwendung von Arznei- und Kontrastmittel
MRT für die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie:
gebietsbezogene Magnetresonanztomographien
1000
Durchführung und Befundung
unter Anwendung von Arznei- und Kontrastmittel
20. Manuelle Medizin/Chirotherapie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
21. Medikamentöse Tumortherapie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen des Gebietes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
23. Naturheilverfahren
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
naturheilkundliche Behandlungen, davon
balneo-, klimatherapeutische und verwandte Maßnahmen
100
bewegungs-, atem- und entspannungstherapeutische Maßnahmen
100
Massagebehandlungen und reflexzonentherapeutische Maßnahmen einschließlich manueller Diagnostik
100
Phytotherapien und Anwendung weiterer Medikamente aus Naturstoffen
100
physikalische Maßnahmen einschließlich Elektro- und Ultraschalltherapie
100
ausleitende und umstimmende Verfahren
100
den Grundlagen der Ernährungsmedizin und Fastentherapie
BK
der Ordnungstherapien und Grundlagen der Chronobiologie
BK
Heilungshindernissen und Grundlagen der Neuraltherapie
BK
Basiskenntnisse (BK) bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
24. Notfallmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber
50
25. Orthopädische Rheumatologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
rheumaorthopädische Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken, davon
Synovektomien an den großen Gelenken
25
Synovektomien an den kleinen Gelenken
50
Tendosynovektomien
25
Arthrodesen
10
Gelenkersatzoperationen
25
Resektionsarthroplastiken
25
Sehnenverlagerungen, -rekonstruktionen und - transplantationen
10
Neurolysen und Verlagerungen von peripheren Nerven
10
Weichteileingriffe, zum Beispiel Bursektomien, Entfernungen von Rheumaknoten, Probeexzisionen (auch arthroskopisch)
25
rekonstruktive Eingriffe an der Hand
25
rekonstruktive Eingriffe am Fuß
25
konservative Maßnahmen, davon
Überwachungen und Anleitungen von Ergotherapien
50
Hilfsmittelversorgungen
50
26. Palliativmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
dokumentierte Nachweise der Versorgung von Palliativpatienten
25
27. Phlebologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Behandlungen von thrombotischen Erkrankungen der Venen, der Extremitäten einschließlich der Antikoagulation
100
Untersuchung und Befundung von Patienten mit
Lymphödemen der Extremitäten
100
Erkrankungen im Endstrombereich
50
Doppler- und Duplex-Sonographien des Venensystems
200
Durchführungen und Befundungen von Untersuchungen mit der Photoplethysmographie, der Phlebodynamometrie und der Venenverschlussplethysmograhie
100
Sklerosierungstherapien
100
Behandlungen der chronischen Veneninsuffizienz und ihrer Komplikationen einschließlich des Ulcus cruris
Verordnung medizinischer Kompressionsstrümpfe mit nachfolgender Wirkungskontrolle bei
venösen Erkrankungen
100
Lymphödemen unter Berücksichtigung der speziellen lymphologischen Kompressionsbestrumpfung
100
Eingriffe am epifaszialen Venensystem der unteren Extremitäten, zum Beispiel Krossektomie, Phlebektomie, Varikotomie
50
28. Physikalische Therapie und Balneologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
29. Plastische Operationen
Gemeinsame Inhalte für die Gebiete Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
a) Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
operative Eingriffe in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, davon
200
Korrekturen von Fehlbildungen und Fehlleistungen an der äußeren Nase (Rhinoplastik), an der Ohrmuschel (Otoplastik), den übrigen Formen der Fehlbildungen der Nase, der Ohrmuschel, des Gesichts und der Haut (Zysten, Fisteln, Naevi) einschließlich osseointegrierter Systeme
50
Versorgungen von Verletzungen und Entzündungen sowie deren Folgen des Gesichts, des Ohres, der Mundhöhle, der Nase einschließlich der Rekonstruktion der Nasennebenhöhlen, der Rhino- und der Otobasis einschließlich Duraplastik, des Halses, Pharynx und der Trachea
50
Wiederherstellungen und Korrekturen nach Traumen und Tumoroperationen, einfache Lappenplastiken (zum Beispiel Transpositions-, Verschiebe- oder Insellappen), schwierige Lappenplastiken (zum Beispiel myokutane Lappen, große gestielte Lappen, Rundstiellappen) auch unter Verwendung artefizieller Hautdehnungsverfahren (Gewebeexpander), freie Haut- und Gewebetransplantationen (davon fünf composite grafts), Entnahme von Knorpel und von knöchernen Transplantaten
50
Operationen an peripheren Gefäßen und Nerven mikrovaskulärer Gewebetransfer (zum Beispiel gestielter Unterarmlappen), mikrochirurgische Nervenkonstruktionen
10
ästhetische Gesichtschirurgien einschließlich Narbenkorrekturen, Z- und W-Plastiken und Konturverbesserungen
10
b) Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie
operative Eingriffe in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, davon
200
plastische dentoalveoläre Operationen
10
wiederherstellende Operationen nach Infektionen im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich
10
wiederherstellende Operationen nach umfangreichen Verletzungen im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich
25
Operationen der Fehlbildungschirurgie, zum Beispiel bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, kraniofazialen Anomalien
25
funktionelle und rekonstruktive Kiefergelenk-Operationen, zum Beispiel bei Dysgnathien, Dysostosen
25
präprothetische Chirurgien mit und ohne enossale Implantate
10
Wiederherstellungen von Form und Funktionen bei ausgedehnten Tumorresektionen
25
Operationen an peripheren Nerven und Gefäßen sowie mikrochirurgische Wiederherstellung von Gefäßen und Nerven
10
ästhetische Gesichtschirurgien einschließlich Narbenkorrekturen und Konturverbesserung
25
30. Proktologie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Hierzu sind mindestens folgende Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nachzuweisen:
konservative und operative Fissurbehandlungen
25
Exzisionen von kleineren peri- und intraanalen Geschwülsten, zum Beispiel Thrombosen, Marisken, hypertrophen Analpapillen
25
Behandlungen von Hämorrhoidalleiden, zum Beispiel Verödung, Gummibandligaturen
100
Aufsuchungen und Sondierungen von Analfisteln und Krypten einschließlich Fadendrainagen
25
Mitwirkungen bei der operativen Therapie eines Sinus pilonidalis, der Acne inversa und des Analabszesses
25
Diagnostiken und Therapien der anorektalen Geschlechtskrankheiten und analer Dermatosen
50
Versorgungen und Beratungen von Stomaträgern
10
Nachsorgen bei malignen Tumoren
25
Spekulumuntersuchungen des Analkanals
25
Proktoskopien
100
funktions- und morphologische Diagnostiken der analen Schließmuskulatur, zum Beispiel Manometrie, Endosonographie
25
Lokal- oder Regionalanästhesien
25
31. Psychoanalyse
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
32. Psychotherapie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
33. Rehabilitationswesen
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
34. Röntgendiagnostik
Die Weiterbildung in der Röntgendiagnostik erfolgt jeweils an einemder fünf nachfolgenden Organsysteme:
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Röntgendiagnostik Skelett:
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
gebietsbezogene Projektionsradiographie des Skeletts
Röntgendiagnostik Thorax:
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Projektionsradiographie des Thorax
Röntgendiagnostik Verdauungstrakt und Gallenwege:
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Projektionsradiographie des Verdauungstraktes und der Gallenwege
Röntgendiagnostik Harntrakt:
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Projektionsradiographie des Harntraktes
Röntgendiagnostik der Mamma:
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Projektionsradiographie der Mamma
35. Schlafmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Dokumentationen abgeschlossener Behandlungsfälle, davon
100
schlafbezogene Atmungsstörungen einschließlich nasaler ventilationstherapeutischer Maßnahmen mit Titrationen des Beatmungsdruckes und kardiorespiratorischer Polysomnographie
25
Dyssomnien
10
Parasomnien
10
Behandlungen von Schlafstörungen bei körperlichen und psychiatrischen Erkrankungen
10
Erfassungen tageszeitlicher Schwankungen physiologischer und psychologischer Funktionen einschließlich Dokumentation, Auswertung und Beurteilung von Schlafprotokollen und standardisierten Schlaffragebögen
50
ambulante Screeninguntersuchungen bei schlafbezogenen Atmungsstörungen einschließlich ausgewerteter Untersuchungen mit Behandlungsvorschlag
Messungen und Auswertungen von Vigilanzstörungen, Tagesmüdigkeit und Tagesschläfrigkeit mittels psychologischer, computergestützter und polysomnographischer Test- und Untersuchungsverfahren einschließlich MSLT (Multiple sleep latency test) oder MWT
25
36. Sozialmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
37. Spezielle Orthopädische Chirurgie
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Operative Eingriffe bei schweren Erkrankungen und Deformitäten der Stütz- und Bewegungsorgane, davon
an der Wirbelsäule, davon
Bandscheibenvorfälle, enger Spinalkanal
10
dorsale Eingriffe mit und ohne Fusion
10
venterale Eingriffe mit und ohne Fusion
10
an Schulter/Oberarm/Ellbogen, davon
arthroskopische Operationen
25
offene Eingriffe einschließlich Gelenkersatz
25
an Unterarm/Hand, davon
Weichteileingriffe
25
knöcherne Eingriffe
25
am Becken (knöcherne Eingriffe)
10
am Hüftgelenk, davon
Weichteileingriffe
10
primäre Endoprothesenimplantationen bei Koxarthrose
50
Endoprothesenwechsel
10
am Oberschenkel (knöcherne Eingriffe), zum Beispiel Korrekturosteotomien
Knochen- und Gelenkeingriffe bei Frakturen, Luxationen, Verletzungsfolgen
25
am Fuß, davon
Weichteileingriffe nach Verletzungen
10
Knochen- und Gelenkeingriffe bei Frakturen, Luxationen, Verletzungsfolgen
25
plastisch rekonstruktive Eingriffe zur primären oder sekundären Versorgung ausgedehnter Weichteilverletzungen und deren Folgen einschließlich Amputationen
25
Versorgungen pathologischer Frakturen
10
Eingriffe an Gefäßen und Nerven einschließlich mikrochirurgischer Techniken
10
Eingriffe bei Infektionen an Weichteilen, Knochen und Gelenken
25
Behandlungen von thermischen und chemischen Schädigungen
10
Schwerverletztenbehandlung (Organisation, Durchführung und Überwachung), davon
bei Polytrauma (ISS > 16), auch auf der Intensivstation
50
Behandlungen im Verletzungsartenverfahren einschließlich Dokumentation
25
40. Sportmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
41. Suchtmedizinische Grundversorgung
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
42. Tropenmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
medizinische Beratungen vor Reisen und Auslandseinsätzen einschließlich Prophylaxemaßnahmen und Impfungen
300
mikroskopische Nachweise von Protozoen, Würmern und anderen Parasiten
100
43. Betriebsmedizin
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Richtzahl
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:
Selbständige Durchführung, Befundung und Bewertung von insgesamt 50 speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach relevanten Rechtsvorschriften
Selbständige Durchführung, Befundung und Bewertung von 25 allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bezogen auf besondere Belastungen oder Risikogruppen
spezielle Untersuchungsverfahren aus der Betriebsmedizin, dazu gehören:
40
Ergometrie
Lungenfunktionsstörung
Gehöruntersuchungen
Sehtestuntersuchungen
Selbständige Indikationsstellung, Probenahme und Beurteilung von 5 Biomonitoring-Untersuchungen aus mindestens 2 verschiedenen Schadstoffgruppen (z.B. Metalle, Lösemittel)
Bewertungen von Messungen unterschiedlicher Arbeitsumgebungsfaktoren/Gefahrstoffen (Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gase/Dämpfe, Stäube) inklusive Dokumentation des erarbeiteten Vorwissens, der Meßplanung und der eigenen Bewertung der Messungen
2
protokollierte Betriebsbegehungen aus unterschiedlichen Anlässen in verschiedenen Bereichen
5
Arbeitsplatzbeurteilungen/Tätigkeitsanalysen
10
ausführlich begründete betriebsärztliche Gutachten, davon
5
zur Frage des Vorliegens einer Berufskrankheit
zur Beurteilung von Berufs- oder Erwerbsfähigkeit
zu Maßnahmen nach § 3 BeKV
zu Fragen eines Arbeitsplatzwechsels
zur Eingliederung Behinderter in den Betrieb
Empfehlungen und Beratungen zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen
2
Teilnahmen an Arbeitsschutzausschußsitzungen
2
arbeitsmedizinische Beratungen zum adäquaten Einsatz schutzbedürftiger Personengruppen
10
arbeitshygienische Beratungen
10
Beratungen zur Auswahl geeigneter Körperschutzmittel
5
Beratungen in sozialversicherungsrechtlichen Fragen
5
Schulungen/Unterweisungen zu arbeitsmedizinischen Themen
2
Beratungen betrieblicher Entscheidungsträger zur Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes