ÄKBV München: Begrenzung für Bestellungen des BioNTech-Impfstoffs Kommunikation: Note 6 („ungenügend‟) für Jens Spahn

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Pressemeldung — 24.11.2021

Die Wähler haben bei der Bundes­tags­wahl am 26. Septem­ber bereits die Zeug­nisse verteilt und damit der einen bishe­ri­gen Regie­rungs­par­tei den Über­tritt verwei­gert. Sie haben sie in die Oppo­si­tion geschickt. Nach seinen Aussa­gen am letz­ten Wochen­ende zur Begren­zung für Bestel­lun­gen des BioN­Tech-Impf­stoffs durch Arzt­pra­xen kann dem geschäfts­füh­ren­den Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn nur beschei­nigt werden, dass er zusätz­lich nicht einmal die Kommu­ni­ka­tion beherrscht.
„Jens Spahn hat letz­tes Wochen­ende einen poli­ti­schen Scher­ben­hau­fen hinter­las­sen. Mögen seine Sach­ar­gu­mente auch zutref­fen: dem drin­gen­den Aufruf zu Boos­ter-Impfun­gen, zu Impfun­gen gene­rell gegen Corona hat er einen Bären­dienst erwie­sen. Er sollte als Gesund­heits­mi­nis­ter wissen, dass die Kommu­ni­ka­tion mit den Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten bzgl. der Impfung nicht einfach ist.
Ärztin­nen und Ärzten ist er mit seinen unüber­leg­ten Äuße­run­gen zum Impf­stoff – Wech­sel von BioN­Tech zu Moderna in den Rücken gefal­len. Die Kolle­gen­schaft muss das jetzt ausba­den. Ein vorhan­de­nes Miss­trauen bei den vielen Unent­schlos­se­nen wird zuneh­men. Und nicht zuletzt ist das alles „Was­ser auf die Mühlen‟ ideo­lo­gisch verblen­de­ter Impf­geg­ner‟, so der Vorsit­zende des ÄKBV München, Dr. Chri­s­toph Emmin­ger.
Bliebe man bei den Schul­zeug­nis­sen und Noten­ge­bung, wäre nicht nur das Vorrü­cken von Jens Spahn in die nächste Jahr­gangs­stufe ausge­schlos­sen. Ihm wäre zusätz­lich ein Inten­siv-Semi­nar zur poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Kommu­ni­ka­tion zu verord­nen, so der Vorsit­zende des ÄKBV weiter.

Der Ärzt­li­che Kreis- und Bezirks­ver­band (ÄKBV) München ist die Berufs­ver­tre­tung aller Münch­ner Ärztin­nen und Ärzte. Als Körper­schaft des öffent­li­chen Rechts vertritt sie die beruf­li­chen Belange ihrer mehr als 21.000 Mitglie­der. Der ÄKBV über­wacht u. a. die Erfül­lung der ärzt­li­chen Berufs­pflich­ten, fördert die ärzt­li­che Fort­bil­dung und wirkt in der öffent­li­chen Gesund­heits­pflege mit.

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