ÄKBV München: Corona-Pandemiebekämpfung ‒ Bayerische Teststrategie muss überdacht werden

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Pressemeldung — 12.11.2020

Kosten­lose Corona-Tests für Jeden/Jede, wie von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung beschlos­sen, belas­ten unser Gesund­heits­sys­tem zuneh­mend und in gravie­r­en­der Weise. Sowohl die Labore, die die Proben bear­bei­ten, stoßen an ihre Gren­zen, als auch die Kolle­gin­nen und Kolle­gen in ihren Praxen berich­ten von belas­ten­den Test­an­for­de­run­gen, die die Praxen schon jetzt an die Gren­zen der Leis­tungs­fä­hig­keit brin­gen. Viele Ärztin­nen und Ärzte in eige­ner Praxis bekla­gen eine deut­li­che Einschrän­kung der Versor­gung ihrer übri­gen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten. In der jüngs­ten Ergän­zung des Rahmen­hy­gi­e­ne­plans („Umgang mit Krank­heits- und Erkäl­tungs­sym­pto­men bei Kindern und Jugend­li­chen in Schu­len ‒ Infor­ma­ti­o­nen für Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tigte – Stand: 06.11.2020“) aus dem Minis­te­rium für Unter­richt und Kultus heißt es nach unse­rer Auffas­sung zu Recht, wenn auch wider­sprüch­lich zur Baye­ri­schen Test­stra­te­gie: „….Ihr/e Arzt/Ärztin entschei­det, ob ein Covid-19-Test nötig ist“ …. und …… „Ent­schei­dung über Erfor­der­lich­keit (eines Tests) trifft (der) Arzt…“.- Diese Vorgabe trifft nach unse­rer Auffas­sung für alle Lebens­al­ter zu. Auch die sog. Schnell­tests soll­ten nur dort einge­setzt werden, wo Schnell­tests sinn­voll und notwen­dig sind – in Klini­ken und Alten­hei­men und vergleich­ba­ren Einrich­tun­gen, in denen wirk­lich eine schnelle Entschei­dung über das weitere Vorge­hen getrof­fen werden muss (Quaran­täne), so fasst der Vorsit­zende des ÄKBV Dr. Chri­s­toph Emmin­ger eine einge­hende Diskus­sion des Gesamt­vor­stan­des des ÄKBV zu diesem Thema zusam­men. Der ÄKBV-Vorstand befinde sich mit der Forde­rung, die Test­stra­te­gie zu über­den­ken in Über­ein­stim­mung z. B. mit dem RKI, der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer und ande­ren Ärzte­kam­mern. „Tests auf Covid-19 soll­ten unbe­dingt ziel­ge­rich­tet, Symptom­bezo­gen und Anlas­so­ri­en­tiert einge­setzt werden. Die Entschei­dung hier­über gehört in die Kompe­tenz der Ärztin/des Arztes. Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung wäre gut bera­ten, ihre Test­stra­te­gie zeit­nah zu über­den­ken“, so der Vorstand des ÄKBV München.
Der Ärzt­li­che Kreis- und Bezirks­ver­band (ÄKBV) München ist die Berufs­ver­tre­tung aller Münch­ner Ärztin­nen und Ärzte. Als Körper­schaft des öffent­li­chen Rechts vertritt sie die beruf­li­chen Belange ihrer mehr als 20.000 Mitglie­der. Der ÄKBV über­wacht u. a. die Erfül­lung der ärzt­li­chen Berufs­pflich­ten, fördert die ärzt­li­che Fort­bil­dung und wirkt in der öffent­li­chen Gesund­heits­pflege mit.

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