ÄKBV München: Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 – Mehr Tempo ist angesagt!

Pressemeldung — 29.04.2021
Der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) München als gesetzliche körperschaftliche Vertretung aller Münchner Ärztinnen und Ärzte, vertritt diese unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit und der zugrunde liegenden Organisationsstruktur. Dies umfasst neben Ärztinnen und Ärzten in Verwaltung, Behörden, Kliniken und Betrieben, insbesondere auch Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis- sowohl mit als auch ohne Kassenzulassung (sog. Privatpraxen). Diesen Ärztinnen und Ärzten in Privatpraxen jetzt die Möglichkeit vorzuenthalten, ihre Patientinnen und Patienten gegen Corona zu impfen, widerspricht in etlichen Punkten grundgesetzlich verbrieften Rechten, die innerhalb der Ärzteschaft bisher eigentlich unbestritten waren.
Der Vorsitzende des ÄKBV München, Dr. Christoph Emminger stellt dazu fest: „Die Entscheidung der Politik, Ärztinnen und Ärzte in sog. Privatpraxen von Anfang an nicht in die Impfstrategie einzubinden und die Zuteilung von Impfstoffen wegen angeblich technischer und bürokratischer Probleme zu untersagen, stellt eine eklatante Ungleichbehandlung der Patientinnen und Patienten aus diesen Praxen dar. Die
freie Arztwahl der Patienten und die ärztliche Therapiefreiheit werden derzeit ebenso erheblich eingeschränkt. Kein Privatpatient kann beispielsweise ohne weiteres zur Impfung in eine Praxis mit Kassenzulassung wechseln, ohne dabei längere Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen, auch wenn eine Impfung dringend angezeigt wäre. Mangels Impfstoff-Zuteilung könnte diese Patientengruppe nur in den Impfzentren
geimpft werden, was viele Patientinnen und Patienten aus den Privatpraxen eher ablehnen.