Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 – Lassen Sie sich impfen!

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Pressemeldung — 02.03.2021

Der Ärzt­li­che Kreis- und Bezirks­ver­band München (ÄKBV), die körper­schaft­li­che Vertre­tung der gesam­ten Münch­ner Ärzte­schaft, begrüßt es außer­or­dent­lich, dass jetzt schon drei wirk­same Impf­stoffe gegen SARS-CoV-2 zur Verfü­gung stehen und weitere Impf­stoffe in naher Zukunft zuge­las­sen werden können.
„Die zu Anfang der Impf­kam­pa­gne aufge­tre­te­nen struk­tu­rel­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Schwie­rig­kei­ten und die anhal­ten­den Image-Probleme des jüngst zuge­las­se­nen Impf­stof­fes von Astra­Zeneca soll­ten nieman­den darüber im Unkla­ren lassen, dass eine möglichst umfang­rei­che Impfung der Bevöl­ke­rung, zuvör­derst der Hoch-Risiko-Grup­pen, der derzeit beste und sicherste Weg aus der Pande­mie ist“, so der Vorsit­zende des ÄKBV Dr. Chri­s­toph Emmin­ger. „Nach den neues­ten vorlie­gen­den wissen­schaft­li­chen Daten und den daraus gezo­ge­nen Schluss­fol­ge­run­gen sind die leider weit verbrei­te­ten Vorbe­halte gegen den jüngs­ten Impf­stoff durch nichts mehr zu recht­fer­ti­gen. Eine Wirk­sam­keit des Impf­stof­fes von wenigs­tens 85 % nach der 2. Impfung, die im Abstand von 12 Wochen nach der ersten zu verab­rei­chen ist, ist jetzt durch Studien belegt. Das heißt: von 100 geimpf­ten Perso­nen sind mindes­tens 85 vor einer Infek­tion mit SARS Covid-2 und einer sich anschlie­ßen­den schwe­ren Erkran­kung durch das Virus geschützt.“
Das Problem der mögli­chen Neben­wir­kun­gen dürfe gegen­über Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten nicht klein gere­det werden. Abge­se­hen von echten aller­gi­schen Reak­ti­o­nen auf Impfun­gen sind Neben­wir­kun­gen in Form grip­pe­ähn­li­cher Symptome von vielen Impf­stof­fen bekannt. Impf­ne­ben­wir­kun­gen dieser Art seien meist Hinweis für eine inten­sive, manch­mal über­schie­ßende, aber beab­sich­tigte Reak­tion des mensch­li­chen Immun­sys­tems auf den einge­brach­ten Impf­stoff. „Impf­ne­ben­wir­kun­gen für 1–2 Tage nach einer effek­ti­ven Impfung soll­ten aber gegen­über den Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in Rela­tion gesetzt werden gegen eine anhal­tend und schwere, manch­mal auch tödlich verlau­fende Erkran­kung wie Covid und deren bekann­ten Lang­zeit­kom­pli­ka­ti­o­nen. Impfer­fah­ren­den Ärzten sind solche Impf­nach­wir­kun­gen gegen sonst fast immer tödlich verlau­fende Erkran­kun­gen (z. B. Toll­wut) durch­aus geläu­fig.“
Der Vorstand des ÄKBV bittet eindring­lich alle Ärztin­nen und Ärzte in Praxis und Klinik, ihre Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten von der Sinn­haf­tig­keit und der Notwen­dig­keit einer Impfung gegen SARS-CoV-2 – auch mit dem Impf­stoff von Astra­Zeneca – zu über­zeu­gen. „Sie, liebe Kolle­gin­nen, liebe Kolle­gen stehen nach unse­rer Berufs­ord­nung (§1 der Berufs­ord­nung für die Ärztin­nen und Ärzte in Bayern) in der Verant­wor­tung für die Gesund­heit Ihrer Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten und der Bevöl­ke­rung. Nehmen Sie Ihre Verant­wor­tung wahr. Sie können Ihre Pati­en­ten am ehes­ten über­zeu­gen. Unser Appell rich­tet sich auch an die Bevöl­ke­rung Münchens. Sie können mit Ihrer erfolg­reich abge­schlos­se­nen Impfung drei Dinge errei­chen: Sie schüt­zen sich sehr wirk­sam gegen eine SARS-CoV-2-Infek­tion und eine Erkran­kung, Sie schüt­zen Ihr Gegen­über und Sie verbrei­tern mit Ihrer Impfung den Weg aus der Pande­mie.“

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