„Die Vergessenen Kinder“ ‒ Sorge um die begleiteten Flüchtlingskinder

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Pressemeldung — 11.07.2019

Welt­weit sind Kinder die Bevöl­ke­rungs­gruppe, die von den nega­ti­ven Auswir­kun­gen gesell­schaft­li­cher, wirt­schaft­li­cher, sozi­a­ler, reli­gi­öser, mili­tä­ri­scher und klima­ti­scher Konflikt­la­gen am stärks­ten betrof­fen ist und darun­ter zu leiden hat. Für Kinder, die ihre Heimat verlas­sen muss­ten, poten­zie­ren sich derar­tige Belas­tun­gen.

Der Ärzt­li­che Kreis-und Bezirks­ver­band München (ÄKBV) hat von Anfang an die Tätig­keit seiner Mitglie­der in der Flücht­lings­ver­sor­gung beglei­tet und unter­stützt; er sieht dies unver­än­dert seit 2015 als eine hervor­ge­ho­bene Aufgabe auf der Grund­lage unse­res gesetz­li­chen Auftra­ges aus dem Heil­be­rufe-Kammer­ge­setz.

Münch­ner Ärztin­nen und Ärzte haben sich seit Beginn der Flücht­lings­krise 2015 in heraus­ra­gen­der Weise um die medi­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung der Flüch­ten­den nach deren Ankunft in München geküm­mert. Die Kinder­ärzt­li­che Versor­gung nimmt dabei immer noch einen Schwer­punkt ein. Auf der Grund­lage der dort gewon­ne­nen Einbli­cke und Kennt­nisse warnen die Kolle­gin­nen und Kolle­gen seit langem vor den Folgen einer völlig unzu­rei­chen­den struk­tu­rel­len Versor­gung für Kinder in Beglei­tung ihrer Mütter oder Eltern. Kinder finden hier nicht die Struk­tu­ren und Rahmen­be­din­gun­gen vor, die sie für ihre Entwick­lung benö­ti­gen. Dazu kommt, dass auch die Eltern hier in einer Ausnah­me­si­tua­tion und fremd sind, so dass sie die mangeln­den Struk­tu­ren nicht ausglei­chen können. Die abseh­ba­ren Folge­schä­den durch die derzei­tige Art der Unter­brin­gung dieser Kinder gilt es vorran­gig zu vermei­den.

Wir halten die unver­züg­li­che Umset­zung folgen­der Forde­run­gen in allen Unter­künf­ten einschließ­lich der Anker­zen­tren bzw. ‐depen­dan­cen für dring­lich und unver­zicht­bar:

  • Sichere Unter­künfte (je Fami­lie mind. ein Raum) für Frauen und Kinder, abschließ­bar, mit geschlech­ter­ge­trenn­ten, abschließ­ba­ren Sani­tä­r­an­la­gen
  • ab Aufnah­me­tag in jeder Einrich­tung eine feste Tages­s­truk­tur mit Kita, Schule, Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung an fünf Tagen/Woche, unab­hän­gig vom Aufent­halts­s­ta­tus
  • Bei Bedarf Diagno­s­tik Thera­pie durch Kinderpsych­i­a­ter, Sozi­al­päd­i­a­ter und Kinder-Psycho­the­ra­peu­ten
  • Grup­pen­an­ge­bote für Eltern als Psycho­edu­ka­tion („Parents­Col­lege“), ggf. in Kombi­na­tion mit den aufsu­chen­den „Frü­hen Hilfen“ für die Kinder
  • Regel­mä­ßige Kontrol­len durch die Fach­ab­tei­lun­gen des Refe­ra­tes für Gesund­heit und Umwelt (RGU) und durch die Exper­ten des Jugend­am­tes hinsicht­lich der Umset­zung dieser Forde­run­gen und der Einhal­tung von gesetz­li­chen hygie­ni­schen Stan­dards.

Wissen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen dieser Bevöl­ke­rungs­gruppe bele­gen, dass die normale und gesunde Entwick­lung dieser Kinder unter den aktu­el­len Bedin­gun­gen in hohem Maße gefähr­det ist (Lite­ra­tur auf Nach­frage beim ÄKBV). Die UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion verpflich­tet die Bundes­re­pu­blik Deut­sch­land als einen Vertrags­part­ner in Arti­kel 3 zur „vor­ran­gi­gen Berück­sich­ti­gung des Kindes­wohls“ und in Arti­kel 6 „… im größt­mög­li­chen Umfang die Entwick­lung des Kindes zu gewähr­leis­ten“.

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