Ärztetag kritisiert Gesundheitsreform und fordert neue Versorgungsplanung

Pressemeldung — 16.10.2010

Der 69. Bayerische Ärztetag fordert die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung auf, bei der anstehenden Diskussion des Gesetzes zur nachhaltigen
und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FG) folgende Kritikpunkte zu berücksichtigen:

  • Die Einsparungen bei den so genannten Leistungserbringern orientieren sich nicht an deren Versorgungsspektrum, sondern erfolgen nach dem „Rasenmäher-Prinzip“ – ein Kostendämpfungsgesetz nach bekanntem Strickmuster.
  • Mit dem GKV-FG werden keinesfalls strukturelle Maßnahmen und Änderungen in Angriff genommen, von Nachhaltigkeit und Ausgewogenheit kann keine Rede sein.
  • Die Problematik der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 Sozialgesetzbuch V (SGB V) und die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser
  • nach § 116b SGB V bleibt unberücksichtigt.
  • Der geplante Sozialausgleich bei möglichen Zusatzbeiträgen für gesetzlich Versicherte wird bei den Arbeitgebern zu bürokratischen Schwierigkeiten führen. Dies gilt vor allem in Fällen, in denen die Versicherten mehrere Einkommen haben.

Beim Thema „Versorgungsplanung“ kritisierte das Bayerische Ärzteparlament die bisherige rigide großflächige Bedarfsplanung. Diese habe sich überholt und entspreche nicht den Bedürfnissen der Bevölkerung. Gefordert wird:

  • eine sektorübergreifende – ambulant und stationär,
  • eine kleinräumige und
  • eine morbiditätsorientierte – an Krankheiten orientierte

Versorgungsplanung unter Einbeziehung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) neben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, den Berufsverbänden und Kommunen. Die BLÄK könnte aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage hier eine gewisse Moderationsrolle übernehmen. Bei der Versorgungsplanung müsse die Alters- und Morbiditätsstruktur in der Planungsregion berücksichtigt werden. Außerdem seien die bestehenden ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen und die Vorstellungen der Kommunen zur wohnortnahen Versorgung zu berücksichtigen.

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