Gewerbesteuer für Ärztinnen und Ärzte ein fatales Signal

Pressemeldung — 02.06.2010

Immer dann, wenn es den Kommunen finanziell schlecht geht, beginnt eine Debatte über das Für und Wider der Gewerbesteuer. So forderte der Münchner Oberbürgermeister (OB) und Städtetags-Vizepräsident Dr. Christian Ude jüngst eine Ausweitung der Gewerbesteuer auf alle freien Berufe. „Dabei wird jedoch völlig außer Acht gelassen, dass die freien Berufe kein Gewerbe sind. Dies trifft insbesondere für uns Ärztinnen und Ärzte zu, wie dies in der Bundesärzteordnung und in der Berufsordnung festgelegt ist“, so Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Der Arztberuf ist „seiner Natur nach ein freier Beruf“ reagierte Bayerns Ärzte-Chef und gab zu bedenken, dass, würden die Kommunen künftig eine Gewerbesteuer von den Freiberuflern verlangen, dies eine drastische Verteuerung aller ärztlichen Leistungen und eine Umverteilung im Gesundheitssystem zur Folge hätte. „Gerade angesichts der enormen finanziellen Schwierigkeiten, mit denen unser Gesundheitswesen konfrontiert ist, wäre die Ausweitung der Gewerbesteuer auf die Freiberufler der falsche Schritt“, betonte Koch. Richtig wäre es vielmehr, den Hebel dort anzusetzen, wo er wirklich etwas bringen würde, nämlich bei den Großunternehmen. Angeblich zahlten sämtliche DAX-gelisteten Münchener Unternehmen keinen einzigen Cent an Gewerbesteuer. Wie solle vor diesem Hintergrund eine Belastung der Freiberufler mit Gewerbesteuer, die ja auf die Einkommenssteuerschuld anrechenbar ist, die Gemeindefinanzen nachhaltig verbessern? Bund und Länder würden sich die entgangenen Einkommenssteuereinnahmen doch wieder auf andere Weise hereinholen, was einem gigantischen Verschiebebahnhof gleich käme.
Drastische Auswirkungen hätte die Ausweitung der Gewerbesteuer vor allem auch für die Patientinnen und Patienten, „mit deren Hilfe die Stadtsäckel gefüllt werden“, so Koch. Statt das Gesundheitssystem mit einem Mehr an Steuern zu belasten, sollte vielmehr der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel gesenkt werden, wie dies in fast allen Mitgliedstaaten der EU der Fall sei.
Eines müsse allen Beteiligten klar sein: Mit der Unterstellung der Angehörigen der freien Berufe unter die Gewerbesteuer werde ein fatales Signal in die Landschaft gesandt, würden es doch die Berufsangehörigen selbst und auch die Patientinnen und Patienten so auffassen, dass ein Gewerbesteuerpflichtiger auch ein Gewerbetreibender sein müsse. Das öffentliche Bewusstsein, dass es sich bei den freien Berufen um solche handele, die Dienste „höherer Art“ mit ausschließlicher Bindung an das Patienten- bzw. Klienteninteresse anbieten, würde dann noch weiter zurückgedrängt.

Vielleicht ebenfalls interessant:

Chance zur Gemeinsamkeit

Hausärztlichen Nachwuchs fördern

Direkter Draht zur Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)

icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-instagram icon-up