Klarstellung: Bayerische Ärzte für starken Nichtraucherschutz
Pressemeldung — 12.05.2010
Auf der Internetseite der Initiative „Bayern sagt Nein!“ wird der Beschluss des 68. Bayerischen Ärztetages zum Nichtraucherschutz falsch interpretiert.
RICHTIG ist: Der 68. Bayerische Ärztetag in Regensburg forderte im April 2010 alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Bayern auf, sich am Volksentscheid zum Nichtraucherschutzgesetz am 4. Juli 2010 zu beteiligen. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens sieht vor, dass die im Juli 2009 eingeführte Lockerung des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) wieder rückgängig gemacht werden soll. Das GSG sollte in der ursprünglichen Fassung vom 20. Dezember 2007 in Kraft bleiben und die darin enthaltene Ausnahmeregelung für Gaststätten (Artikel 2, Ziffer 8: „soweit sie öffentlich zugänglich sind“) sei zu streichen. Dadurch soll ein umfassender Nichtraucherschutz in Bayern erreicht werden.
Intention der Delegierten zum 68. Bayerischen Ärztetag war es, das Bündnis „Volksbegehren Nichtraucherschutz" zu unterstützen und alle bayerischen Ärztinnen und Ärzte aufzufordern, sich aktiv für den Volksentscheid zu engagieren.