Mehr Medizinstudienplätze, sektorübergreifende Qualitätssicherung und Weiterbildungsordnung
Pressemeldung — 17.10.2010
Mit einer Vielzahl an Beschlüssen zur Gesundheits- und Berufspolitik, dem Finanzbericht und Änderungsbeschlüssen zur Weiterbildungsordnung ging der zweite Tag der Arbeitssitzung des 69. Bayerischen Ärztetags in Fürth zu Ende.
Der Ärztetag forderte die Bayerische Staatsregierung auf, die Anzahl der Medizinstudienplätze für den Doppel-Abiturjahrgang 2010/2011 sehr deutlich zu erhöhen. In vielen anderen Studiengängen werde die Zahl der Studienplätze erhöht hingegen im Bereich Medizin soll die Anzahl der Studienplätze allerdings gleich bleiben. Das würde die ärztliche Nachwuchssituation noch weiter verschärfen.
Das Ärzteparlament beschloss, sich um die Einrichtung der Koordinierungsstelle für die künftige Landesarbeitsgemeinschaft zur sektorübergreifenden Qualitätssicherung bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zu bewerben. Außerdem soll die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgesehene Möglichkeit, einen unparteiischen Vorsitzenden zu etablieren, wahrgenommen werden. Die BLÄK sei als ausgewogene und übergeordnete Kraft in der Lage, die generell von allen Seiten begrüßte sektorübergreifende Qualitätssicherung gemeinsam weiter zu entwickeln. In einem weiteren Beschluss bekräftigten die Delegierten ihren Willen, bei der Umsetzung der sektorübergreifenden Qualitätssicherung eng und umfassend mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zusammenzuarbeiten. „Die Interessen der angestellten und der niedergelassenen Ärzte müssen gebündelt werden“, so die Resolution.
Die Delegierten fordern die Einführung einer Positivliste für verordnungsfähige Arzneimittel. Der deutsche Arzneimittelmarkt sei völlig unübersichtlich und nicht mehr zu überschauen. Die Preise für Arzneimittel seien in Deutschland die höchsten in Europa. Geheime Rabattverträge mit den Krankenkassen würden eine rationale und wirtschaftliche Arzneiverordnung erschweren. Eine Positivliste würde diese Situation verbessern.
Die Krankenhausträger wurden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass im Management der Krankenhäuser auch Ärztinnen und Ärzte vertreten sind. Eine Krankenhausleitung ohne spezifisch ärztliche Kompetenz führe zu einer verzerrten Wahrnehmung des Kerngeschäftes und lässt damit wesentliche Bedürfnisse der Patienten außer Acht.
Weitere Beschlüsse betrafen den Rechnungsabschluss 2009 und den Haushaltsplan 2011, die einstimmig angenommen wurden.
Die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns wurde in einigen Punkten geändert und damit eine Anpassung an die (Muster-)Weiterbildungsordnung hergestellt. Inhaltlich war die Etablierung der Allgemeinmedizin wieder als eigenständiges Fach sicherlich der wesentliche Punkt. Weiterhin wurden die Voraussetzungen zum Führen der Bezeichnung „Bade- oder Kurarzt“ aktualisiert und die Qualifikation zum „Notarzt“ dereguliert.