Patientenwohl im Focus

Pressemeldung — 15.10.2010

Berufsordnung (Werbung, Berufsordnung e, Gewerbesteuer), die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen, die ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116b, V. Sozialgesetzbuch V – SGB V), die Medizinischen Versorgungszentren (§ 95 SGB V) und ganz besonders die sektorübergreifende Qualitätssicherung (sQS) sind die wesentlichen diesjährigen Ärztetagsthemen von Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).
Ottmann stellte eingangs kurz das Kernziel der Teilnovellierung der (Muster)-Berufsordnung (M-BO) vor: Patientenwohl und Patientensicherheit werden mehr in den Vordergrund gestellt, wie beispielsweise im § 8 „Aufklärungspflicht“ formuliert.
Ottmann ging auf die neu geschaffene Clearingstelle bei der BLÄK ein, die die „Überprüfung von Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten auf ihre Rechtskonformität, insbesondere bezogen auf das ärztliche Berufsrecht, das SGB V, den Bundesmantelvertrag sowie andere gesetzliche und untergesetzliche Normen […]“ zur Aufgabe hat.
In Sachen Werbung sprach der Vize den Trend an, dass seit der Lockerung der Werbevorschriften einzelne Unternehmen, besonders im Bereich Wellness- und Schönheitschirurgie, versuchten, mit zum Teil dreisten und geschmacklosen Aktionen auf sich aufmerksam zu machen (Abmahnung/strafbewehrte Unterlassungserklärung). Beim Thema Gewerbesteuer für Freiberufler wiederholte Ottmann, dass die „ärztliche Profession kein Gewerbe“ ist und dass es eine breite Allianz gegen die Einbeziehung der Freiberufler zur Gewerbesteuer gebe. Kurz ging der Vize auch auf die Arztbewertungsportale im Internet ein und nannte den „AOK-Arztnavigator“ oder „Mediziner- TÜV“.
Unter www.gutachterstelle-bayern.de hat die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der BLÄK ab 1. Januar 2011 einen neuen und verbesserten Internetauftritt. Geplant sind u. a. verbesserte FAQs, die Online-Antragstellung und das Bereitstellen von einschlägigen Publikationen. Neu sind außerdem der Austausch der Gutachterstelle mit dem Gesundheitsladen München e. V. und die Beteiligung am Seminar „Arztrecht“ des Instituts für Rechtsmedizin der LMU.

Zum Thema Gebührenordnung (GOÄ) sagte Ottmann, dass mit der GOÄ-Novelle eine transparente, das ärztliche Leistungsspektrum umfassend abbildende und eine leistungsgerecht kalkulierte Gebührenordnung entwickelt wurde. „Die Gebührenordnung ist 27 Jahre alt – kein freier Beruf hat so eine antiquierte Gebührenordnung“, so der Urologe aus Ochsenfurt wörtlich.
Ausführlicher ging Ottmann auf die ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116 b SGB V) ein. Hier lauten die Forderungen der Ärzteschaft:

  • eine ausreichende Berücksichtigung vorhandener Versorgungsstrukturen zu gewährleisten
  • ein ausreichendes Beteiligungsrecht der Kassenärztlichen Vereinigung zu sichern
  • den Vorrang der persönlichen Ermächtigung nach § 116 SGB V festzustellen, dauerhaft ausreichend qualifiziertes Personal vorzuhalten und insbesondere die Facharztkompetenz zu garantieren
  • die Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses im Hinblick auf das Überweisungsgebot in § 116b Abs. 4 Satz 3 SGB V sowie
  • die permanente Überprüfung der Katalog-Leistungen nach § 116b Abs. 3 SGB V zu gewährleisten.

Auch beim Thema Medizinische Versorgungszentren (§ 95 SGB V) konkretisierte der Vize die Forderungen der Ärzteschaft:

  • Klare Regelungen für das Primat ärztlicher Leitung eines MVZ
  • Keine Gründung von MVZ durch reine Kapitalgesellschaften
  • Den Einfluss von Fremdkapital bzw. Fremdkapitalgebern auf ärztliche Entscheidungen sind zu unterbinden
  • Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich der Gesellschafteranteile und der Stimmrechte müssen zugunsten der in der Gesellschaft tätigen Ärzte gesichert sein sowie
  • Keine Gewinnabführungsverträge mit Minderheitsgesellschaftern oder mit Dritten abzuschließen.

Ottmann sprach auch das gemeinsame Modellprojekt der BLÄK und des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) mit dem Namen „CIRS“ an. Das „Critical Incident Reporting System“ (CIRS) ist ein Fehlerberichts- und Lernsystem, das nach folgendem Prinzip funktioniert: Eigene oder beobachtete sicherheitsrelevante Ereignisse werden berichtet, systematisch analysiert und weitergegeben.

Abschließend thematisierte Ottmann die sektorübergreifende Qualitätssicherung (sQS). Zahlreiche Maßnahmen zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, die heute nach SGB V verpflichtend durchzuführen sind, hätten ihren Ursprung in Qualitätssicherungsinitiativen der Ärztekammern, wie z. B. die Perinatalerhebung in Bayern. Die stationäre und ambulante Qualitätssicherung werde sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt und soll sukzessive zu einer sektorübergreifenden Qualitätssicherung weiterentwickelt werden. Die Ärztekammern seien die einzigen Organisationen, die sektorübergreifend und absolut unabhängig alle ambulant, stationär oder in anderen Bereichen tätigen Ärzte vertreten. „Daher bewirbt sich die BLÄK um die Geschäftsstelle und den unparteiischen Vorsitz“, so Ottmann.

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