BLÄK: Tarifpluralität im Krankenhaus beibehalten

Pressemeldung — 17.05.2011

Aufgrund der drohenden gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit im Krankenhaus hat Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), die Beibehaltung der Tarifpluralität gefordert. Anderenfalls seien innerbetriebliche Konflikte, zunehmende Arbeitskämpfe sowie eine Abwanderungswelle junger Ärztinnen und Ärzte nicht auszuschließen.
In Krankenhäusern gebe es ein geordnetes Nebeneinander von meist nur zwei verschiedenen Tarifverträgen. Niemand, weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer, hätten jemals darüber geklagt, dass daraus praktische Probleme entstanden seien. „Tarifpluralität ist seit Jahren gelebte und bewährte Realität“, so Bayerns Ärzte-Chef.
Das Bundesarbeitsgericht habe unmissverständlich klargestellt, dass der Grundsatz der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar sei. Das Recht, Gewerkschaften zu gründen, gelte für „alle Berufe“ (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz). Sonderrechte für „Einheitsgewerkschaften“ seien dagegen nicht vorgesehen. Koalitionsfreiheit bedeute, dass Arbeitnehmerinnen und -nehmer sich ihre Gewerkschaft frei aussuchen können und die von ihnen beauftragten Gewerkschaften können – sofern sie tariffähig sind – Tarifverträge aushandeln.
Eine gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit wäre auch für den Gesundheitsstandort Deutschland höchst unverständlich, weil diese Tarifverträge von Spezialisten einebne und damit dem Fachkräftemangel und der Auswanderung von hochqualifizierten, in Deutschland ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten weiter Vorschub leiste. „Wer den Arztberuf im Krankenhaus attraktiv gestalten und dem Ärztemangel wirksam begegnen will, kann dies nur mit Tarifverträgen erreichen, die die Besonderheiten des Arztberufes berücksichtigen“, so Kaplan weiter. Einheitstarifverträge hingegen hätten diesen Grad an Differenzierung niemals erreicht. Krankenhausärztinnen und -ärzte seien von den Großgewerkschaften jahrzehnte-lang vernachlässigt worden. Diese verfehlte Politik der Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst habe auch zum heute überall spürbaren Ärztemangel mit beigetragen. Grund sei die verlorengegangene Attraktivität der Tätigkeit im Krankenhaus. „Wer sich für eine bessere ärztliche Versorgung ohne Ärztemangel einsetzt, der muss daher die gewerkschaftlichen Rechte der Krankenhausärzte stärken, nicht schwächen“, forderte auch BLÄK-Vizepräsidentin Heidemarie Lux. Nur mit angemessenen Arbeitsbedingungen könnte ein Rahmen geschaffen werden, Ärztinnen und Ärzte in ausreichender Zahl im Krankenhaus zu halten und damit auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

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