Schutz der Patientendaten, Gewerbesteuer und Nachwuchssorgen
Pressemeldung — 16.10.2011
Mit einer Vielzahl an Beschlüssen zur Gesundheits- und Berufspolitik, dem Finanzbericht und Änderungsbeschlüssen zur Berufsordnung und zur Weiterbildungsordnung ging der zweite Tag des 70. Bayerischen Ärztetags (BÄT) in München zu Ende.
Schutz der Patientendaten
Die Bundesregierung wurde aufgefordert, auch Patientendaten vor den so genannten Onlinedurchsuchungen zu schützen. Einen Schutz vor Abhörmaßnahmen gebe es bereits für Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete. Bei solchen Abhörmaßnahmen und Onlinedurchsuchungen bestehe die große Gefahr, dass erhebliche Mengen an intimsten Daten zahlreicher Patienten - und eben nicht nur die des Verdächtigen - an Behörden gelangen. Das Arzt-Patienten-Verhältnis sei besonders schützenswert und eine gute Betreuung der Patienten sei nur dann möglich, wenn sichergestellt sei, dass vertrauliche Mitteilungen und Befunde auch vertraulich blieben. „Ein Vagabundieren dieser Daten in fremden Archiven außerhalb der vertraulichen Umgebung der Arztpraxis muss absolut ausgeschlossen bleiben“, heißt es im Beschluss.
Nein zur Gewerbesteuer
Das bayerische Ärzteparlament tritt mit aller Entschiedenheit den Überlegungen des Präsidenten des Deutschen Städtetages entgegen, die Finanzmisere der Städte und Gemeinden durch Erhebung der Gewerbesteuer bei Ärzten und Anwälten mildern zu wollen. Ärztinnen und Ärzte seien Freiberufler und keine Gewerbetreibenden.
Nachwuchssorgen bei niedergelassenen Ärzten
Die Delegierten sorgen sich um den ärztlichen Nachwuchs im niedergelassenen Bereich. Dieser Ärztemangel und die sinkende Attraktivität des Berufsbildes seien im Wesentlichen zurückzuführen auf hohe Belastungen durch häufige Bereitschaftsdienste, Angst vor existenzbedrohenden Regressen, mangelnde Planungssicherheit und hohe zeitliche Arbeitsbelastung.
AOK-Polemik
Der 70. BÄT verwahrt sich gegen die unwahren und unqualifizierten Behauptungen des AOK-Bundesverbandes über angeblich zu kurze Arbeitszeiten von niedergelassenen Haus- und Fachärzten. Eine derartige Polemik finde weder bei Gesundheitspolitikern noch in der Öffentlichkeit Akzeptanz. Die von der AOK erhobenen Zahlen über die Arbeitszeiten der Ärzte seien nicht korrekt wiedergegeben worden und würden in keiner Weise die tatsächliche Arbeitsleistung der Ärzte widerspiegeln.
Häusliche Gewalt erkennen
Das Thema „Häusliche Gewalt – Erkennen von Gewaltfolgen“ soll verpflichtend als Thema in die rechtsmedizinischen Inhalte in der universitären Medizinerausbildung integriert werden. Bereits während der medizinischen Ausbildung sollen angehende Mediziner für dieses wichtige Thema sensibilisiert werden.
Berufsordnung
Die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns wurde in einigen Paragrafen geändert. Gerade die Kapitel „Grundsätze“ und „Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten“ wurden einer gründlichen Novellierung unterzogen. So wurden etwa beim § 7 „Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln“ neue Aspekte, wie Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und Gesundheitsberufen, telemedizinische Verfahren oder Umgang mit Patientenkritik und Meinungsverschiedenheiten eingearbeitet. Die Aufklärungspflichten (§ 8) wurden erweitert und Änderungen in § 12 zu „Honorar und Vergütungsabsprachen“ beschlossen.
Weitere Beschlüsse
Der Rechnungsabschluss 2010 wurde angenommen, der Haushaltsplan 2012 beschlossen und die Weiterbildungsordnung für die Ärzte in Bayern in einigen Punkten adaptiert. Der 71. Bayerische Ärztetag findet vom 12. bis 14. Oktober 2012 in Augsburg statt.