Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung – Licht und Schatten

Pressemeldung — 05.07.2019

Der Bundesrat hat das Anfang Juni vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) passieren lassen. Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) sieht beim GSAV beides: Licht und Schatten. „Das GSAV zielt auf mehr Sicherheit in der Versorgung der Patienten und wird daher von der BLÄK begrüßt, denn es setzt im Bereich der Arzneimittelversorgung an Schwachstellen an, die sich bei Vorfällen in der Vergangenheit gezeigt haben.“ Das GSAV stärke die Position der Aufsichtsbehörden und unterstreiche die koordinierende Rolle und die Kompetenzen (Rückrufkompetenz) der Bundesbehörden.
Darüber hinaus bringe das GSAV im Bereich der Patientenversorgung weitere Verbesserungen, wie die Herstellung von Arzneimitteln zur persönlichen Anwendung, die nur noch für Ärzte erlaubnisfrei ist oder das Verbot des Einsatzes von Frischzellen. Die Verordnung von Arzneimitteln in elektronischer Form nennt Bayerns Ärztechef die „konsequente Folge der Neuformulierung der Fernbehandlung in der Berufsordnung“.

Doch Bayerns Ärztepräsident übt auch Kritik am neuen Gesetz: Die Modifikation der Bestimmungen über den Import für Arzneimittel ließe nicht erkennen, wie die Sicherheit der importierten Arzneimittel besser sichergestellt werden könne. „Hohe europäische Standards nützen nur, wenn ausländische Arzneimittel daran konsequent gemessen werden“, sagt Quitterer. Zudem seien keine nachhaltigen Ansätze für die Bewältigung von Versorgungsengpässen erkennbar. Zwar gebe es eine Ergänzung der Kriterien für den Abschluss von Rabattverträgen, aber keine systematische Lösung bei Produktions- und Lieferschwierigkeiten. „Die Schaffung eines wirksamen Frühwarnsystems, das alle Leistungsbereiche umfasst, ist notwendig“, so Quitterer. Ebenso die Vorhaltung einer ausreichenden Reserve für wichtige Medikamente.
„Lieferengpässe bei der Versorgung mit Medikamenten sind inakzeptabel. Sie sind auch eine Folge der Wirtschaftlichkeitsbestrebungen der Kostenträger. Eine wirtschaftliche Leistungserbringung ist wichtig, damit die Beitragszahler nicht übermäßig belastet werden. Dies darf aber am Ende nicht dazu führen, dass die Versorgungssicherheit und damit Gesundheit und Leben der Patienten in Gefahr geraten.“ Es gelte einen angemessenen Ausgleich zwischen diesen beiden Positionen herzustellen und insbesondere die Beschaffungsverträge der Gesetzlichen Krankenkassen so auszugestalten, dass beispielsweise die Versorgung nicht auf nur einen Anbieter beschränkt werde und stets ausreichend Reserven von Produzenten aus der EU zur Verfügung stünden.

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