Choosing wisely

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Pressemeldung — 06.07.2022

„Das Gesetz zur Stär­kung der Vor-Ort-Apothe­ken (VOASG) beschert uns einen weite­ren Angriff auf unsere Profes­sion. Kritisch müssen wir zur Kennt­nis nehmen, dass deut­sche Apothe­ken nun zusätz­li­che bisher rein ärzt­li­che Leis­tun­gen erbrin­gen dürfen – und das, obwohl nur Ärztin­nen und Ärzte über eine Erlaub­nis zur Ausübung der Heil­kunde verfü­gen“, erklärt Dr. Gerald Quit­te­rer, Präsi­dent der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, in seinem Leit­ar­ti­kel der Juli/August-Ausgabe 2022 des Baye­ri­schen Ärzte­blatts. Zu den neuen Apothe­ker-Leis­tun­gen solle etwa eine erwei­terte Medi­ka­ti­ons­ana­lyse gehö­ren, wenn Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten fünf oder mehr verord­nete Arznei­mit­tel einnäh­men. Außer­dem könn­ten Apothe­ken künf­tig Organ­trans­plan­tierte, Asth­ma­ti­ker, Menschen mit hohem Blut­druck sowie bestimmte Tumor­pa­ti­en­ten bera­ten. „So sehr es zu begrü­ßen ist, dass das Thema der Poly­me­di­ka­tion nach­hal­tig disku­tiert wird, können nur vor dem Hinter­grund even­tu­ell beste­hen­der Erkran­kun­gen, aktu­el­ler Beschwer­den und erho­be­ner Unter­su­chungs­be­funde phar­ma­zeu­ti­sche Frage­stel­lun­gen in ein thera­peu­ti­sches Gesamt­bild einge­ord­net werden. Dies ist und bleibt ärzt­li­che Aufgabe“, führt Bayerns Ärzte­kam­mer­prä­si­dent weiter aus.
Grund­sätz­lich befür­wor­tet Quit­te­rer eine maßvolle Verord­nung von Arznei­mit­teln. Gemäß dem Motto „Choo­sing wisely“ solle stets berück­sich­tigt werden, welche Medi­ka­mente sowohl leit­li­ni­en­ge­recht sind als auch in der Gesamt­heit der Medi­ka­tion Sinn machen. „Wenn Pati­en­ten zwan­zig oder mehr Medi­ka­mente pro Tag einneh­men, stellt sich nicht nur die Frage nach der Wirk­sam­keit und Verträg­lich­keit, sondern auch nach der entste­hen­den Umwelt­be­las­tung“, so Quit­te­rer. Beispiels­weise gebe es in Deut­sch­land über 400 Arznei­mit­tel­wirk­stoffe, deren Meta­bo­lite in der Umwelt nach­ge­wie­sen worden seien, meist in Flüs­sen, Bächen oder Seen. Das Spek­trum reiche von Anti­e­pi­lep­tika, Anal­ge­tika, Anti­bi­o­tika und Beta­blo­ckern bis hin zu Anti­dia­be­tika, Gicht­mit­teln und Antihy­per­to­nika.
Das VOASG war bereits Ende 2020 in Kraft getre­ten. Nach langen Detail­ver­hand­lun­gen des Deut­schen Apothe­ker­ver­ban­des mit dem GKV-Spit­zen­ver­band gab die gemein­same Schieds­stelle eine Eini­gung auf die obig genann­ten Rege­lun­gen bekannt.
Mehr zu „Choo­sing wisely“ lesen Sie im Leit­ar­ti­kel der Juli/August-Ausgabe 2022 des Baye­ri­schen Ärzte­blatts unter www.baye­ri­sches-aerz­te­blatt.de.

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