Ex-Post-Triage nicht verbieten

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Pressemeldung — 11.11.2022

Der Bundes­tag hat am 10. Novem­ber mit einer Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG) unter ande­rem beschlos­sen, die Ex-Post-Triage zu verbie­ten. Eine bereits begon­nene inten­siv­me­di­zi­ni­sche Behand­lung dürfte demzu­folge nicht mehr unter­bro­chen werden, um alter­na­tiv einen ande­ren Pati­en­ten mit höhe­ren Über­le­bens­chan­cen inten­siv­me­di­zi­nisch zu behan­deln. Dr. Gerald Quit­te­rer, Präsi­dent der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, kriti­sierte diese Entschei­dung: „Die aktu­elle Über­le­bens­wahr­schein­lich­keit lässt sich bei vielen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten erst nach einem inten­siv­me­di­zi­ni­schen Behand­lungs­ver­such verläss­lich abschät­zen. Durch das Verbot der Ex-Post-Triage werden sämt­li­che Pati­en­ten, auch dieje­ni­gen mit einer hohen Über­le­bens­wahr­schein­lich­keit, allein aufgrund ihres zeit­lich späte­ren Eintref­fens in der Klinik benach­tei­ligt.“ Es müsse aber ohne Rechts­fol­gen möglich sein, Thera­pi­e­ziele dem jewei­li­gen Krank­heits­ver­lauf anzu­pas­sen und dadurch möglichst viele Menschen zu retten. Quit­te­rer fordert deshalb, das Verbot der Ex-Post-Triage zurück­zu­neh­men. Aufgrund des Gleich­heits­ge­bots müss­ten alle Pati­en­ten mit einem vergleich­ba­ren medi­zi­ni­schen Behand­lungs­be­darf Zugang zu Inten­si­vres­sour­cen haben. Nur mit der Möglich­keit der Ex-Post-Triage könn­ten Ärztin­nen und Ärzte diesem Anspruch gerecht werden.

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