Arzneimittelproduktion nach Deutschland bzw. Europa zurückholen

Pressemeldung — 04.05.2023
Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), warnt vor einem dauerhaften Mangel an gängigen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Quitterer: „Die Patientenversorgung ist durch den Medikamentenmangel europaweit gefährdet. Die Politik steht in der Verantwortung, eine ausreichende Produktion und Bevorratung wichtiger Arzneimittel in Deutschland sicherzustellen“. Engpässe gebe es derzeit bei der Verordnung von Fiebersäften für Kinder, Hustenmitteln, Blutdrucksenkern und Brustkrebsmedikamenten, aber auch von Medikamenten gegen Asthma und Cortisonpräparaten.
Den Grund für die Liefer- und Versorgungsengpässe sieht Quitterer in der Medikamentenproduktion, die nur noch teilweise in Deutschland oder Europa stattfände. „Es können im ganzen Produktionsprozess Engpässe entstehen, beispielsweise bei den Vorprodukten, die aus China stammen, in der Produktion, die in Indien stattfindet, bei den Blistern für die Tabletten die aus Osteuropa kommen oder wegen des Papiermangels in Bayern, wo alles nochmal umgepackt und mit einem deutschen Beipackzettel versehen wird“, zählt Quitterer auf.
Quitterer befürwortet die befristete Möglichkeit der Einfuhr und Abgabe von antibiotikahaltigen Säften für Kinder, die zwar für den deutschen Markt nicht zugelassen, aber dennoch sicher sind, um die derzeitigen Versorgungsengpässe zu beheben. Gleichzeitig mahnt er strukturelle Veränderungen an. Insbesondere die im Beitragssicherungsgesetz von 2003 vorgesehenen Rabattverträge, die Krankenkassen mit Pharmaunternehmen schließen können, müssten neu definiert, der Kostendruck auf Generika gesenkt werden. „Es führt kein Weg an einer Rückführung der Arzneimittelproduktion nach Deutschland bzw. Europa vorbei“, so Quitterer. Dabei sei es in der aktuellen Situation nicht zielführend, dass der GKV-Spitzenverband die Entwicklung eines „sozialdatenbasierten Qualitätssicherungsverfahrens zur Qualitätssicherung der Verordnung von Antibiotika bei der Behandlung von Infekten der oberen Atemwege“ beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beantragt habe. Vertragsärztinnen und -ärzte sollen, nach Ansicht von Krankenkassenvertretern, so durch Regressandrohungen zu einer sparsameren Antibiotikaverordnung „bewegt“ werden. „Das ist ein Misstrauen in das verantwortungsbewusste und leitlinienorientierte Verordnungsverhalten der Ärzteschaft und hilft uns in der aktuellen Situation nicht weiter“ so Quitterer abschließend.