BLÄK begrüßt neuen Vertrag zur vertraulichen Spurensicherung
Pressemeldung — 04.11.2025
Bayern hat die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhäuser, vertragsärztliche Praxen sowie medizinische
Versorgungszentren seit dem 1. November Gewaltopfern die vertrauliche Spurensicherung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anbieten können. Die Kosten soll anonymisiert die GKV übernehmen. „Opfer von sexueller oder körperlicher Gewalt können in Bayern künftig mögliche Spuren vertraulich sichern lassen“, begrüßt Dr. Gerald Quitterer die Gesetzesinitiative der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), Judith Gerlach.
Nach einem sexuellen oder körperlichen Übergriff sei es entscheidend, dass die Spuren der Tat gesichert würden, da diese Spuren später eventuell in einem straf- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zur Fallaufklärung beitragen könnten. Bislang war die vertrauliche Spurensicherung an den Instituten für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München sowie der Universität Würzburg möglich. Dank der neuen Regelung soll die vertrauliche Spurensicherung nun vor Ort möglich werden, wenn stationäre und ambulante Leistungserbringer, also Krankenhäuser aber auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, in allen Regierungsbezirken Bayerns sich beteiligen. Um Ärztinnen und Ärzte darauf vorzubereiten, bietet die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) dazu spezielle Fortbildungen „Vertrauliche Spurensicherung“ an. „Mit der Teilnahme an dieser Fortbildung erlangen Ärztinnen und Ärzte die für den Vertragsbeitritt notwendige Qualifikation. Die Fortbildung wird von den rechtsmedizinischen Instituten München und Würzburg durchgeführt“, führt Quitterer aus.
Ärztinnen und Ärzte, die sich beteiligen wollen, sind aufgerufen, sich an das für sie regional zuständige Institut für Rechtsmedizin zu wenden. Für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben ist das das Institut für Rechtsmedizin der LMU München, für die Regierungsbezirke Unter-, Mittel- und Oberfranken das Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg. Das StMGP wird künftig eine Liste der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte auf seiner Homepage veröffentlichen.