Den Bayerischen Landesgesundheitsrat, kurz LGR, gibt es seit 1953. Er unterstützt den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung als hochkarätiges gesundheitspolitisches Beratungsgremium in allen Fragen des Gesundheits- und Pflegewesens. Gemäß dem Gesetz über den Landesgesundheitsrat schlägt die Bayerische Landesärztekammer jeweils ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied des Landesgesundheitsrats vor, das vom Landtag für die Dauer der Legislaturperiode bestätigt wird. Informationen über die Geschichte, die Aufgaben, die Mitglieder und die Resolutionen des Landesgesundheitsrats sind auf den folgenden Websites zu finden.
Bayerischer Landesgesundheitsrat
- Auf dieser Seite sind Informationen zum Bayerischen Landesgesundheitsrat zu finden