Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hat wichtige gesetzliche Aufgaben im Interesse ihrer Mitglieder zu erfüllen. Dazu unterhält die BLÄK eine Geschäftsstelle in München. Leiter der Geschäftsstelle ist der Präsident der BLÄK. Die Betriebsführung und Rechnungslegung der BLÄK ist laufend durch einen von der Vollversammlung zu bestellenden unabhängigen Prüfer zu überwachen und zu überprüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist gemäß Satzung der BLÄK dem Vorstand und dem Bayerischen Ärztetag zu berichten.
Die notwendigen Mittel zur Finanzierung stammen weit überwiegend aus Beiträgen und Gebühren.
Die BLÄK ist nach Art. 15 Abs. 2 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen Mitgliedern der ärztlichen Kreisverbände Beiträge zu erheben.
Darüber hinaus ist sie nach Art. 15 Abs. 3 HKaG berechtigt, für die Inanspruchnahme von Kammereinrichtungen und für Leistungen und Tätigkeiten, die sie in Wahrnehmung ihrer Aufgaben erbringt, Gebühren und die Erstattung von Auslagen laut Gebührensatzung zu erheben.
Eine Zusammenfassung der Themen, mit denen sich der Finanzausschuss befasst, finden Sie jährlich im Tätigkeitsbericht der BLÄK.
Die Kurzfassungen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der BLÄK finden Sie hier:
Sie haben Fragen zu diesen Themen? Wenden Sie sich gerne an das Referat Finanzen und Organisation.