Fragen & Antworten

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  • Was ist die BLÄK?

    Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Organe sind die Vollversammlung und der Vorstand. Rechtsgrundlage ist das Heilberufe-Kammergesetz (HKaG). Sie steht unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP).

    Gesetze
    Heilberufe
    MFA Patient
  • Wie ist die Berufsvertretung in Bayern strukturiert?

    Gemeinsam mit den 63 ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV) und den acht ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) bildet die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) die Berufsvertretung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns.

    Kreisverbände
    Berufe
    MFA Patient
  • Was sind die Aufgaben der BLÄK?

    Ärztliche Weiterbildung, die in strukturierter Form erfolgt. Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzte im Rahmen der Gesetze. Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten. Förderung der ärztlichen Fort- und Weiterbildung, Schaffung sozialer Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige und Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege.

    Aufgaben
    MFA Patient
  • Wie lange existiert die BLÄK schon?

    1840 bis 1842 erste Gründungen von ärztlichen Bezirksvereinen. 1871 König Ludwig II.: Verordnung zur Bildung von Ärztekammern. 1927 Gesetz über die Berufsvertretung der bayerischen Ärzte. 1935 bis 1945 zwangsweise Auflösung der Landesärztekammern, die Reichsärztekammer übernimmt die Kontrolle. 1946 Bayerisches Ärztegesetz: Grundlage für die heutige Bayerische Landesärztekammer (BLÄK). 1957 Novellierung des Bayerischen Ärztegesetzes.

    Gründung
    MFA Patient
  • Was ist arzt.bayern?

    arzt.bayern ist die Arztsuche im Internet. Das Patienten-Informationssystem bietet Profile von zirka 18.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.

    Profile
    MFA Patient
  • Was verbirgt sich hinter www.blaek.de „Meine-BLÄK-Portal“?

    Die BLÄK-Mitglieder haben Zugang zum Meine-BLÄK-Portal. Es handelt sich dabei um einen sogenannten „sicheren Bereich“ im Internet, in dem sich die Mitglieder auf „geschützte“ Seiten einloggen können, die nur Ärztinnen und Ärzten aus Bayern zugänglich sind. Einsehen kann man hier beispielsweise den Kontostand der Fortbildungspunkte oder Arzneimittelrückrufe.

    Mitglieder
    Meine BLÄK Portal
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  • Was ist das „Bayerische Ärzteblatt“

    Das Bayerische Ärzteblatt ist das Mitgliedermagazin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Mit einer Gesamtauflage von über 80.000 Exemplaren erreicht das Bayerische Ärzteblatt zehnmal jährlich alle bayerischen Ärztinnen und Ärzte. Im medizinischen Titelthema des Bayerischen Ärzteblattes schreiben in jeder Ausgabe namhafte Autoren. Die Beiträge sind verbunden mit Fortbildungsfragen und der Möglichkeit, online CME-Punkte zu erwerben. In seiner Rubrik „Panorama“ informiert das Bayerische Ärzteblatt über aktuelle Veranstaltungen und Initiativen im Gesundheitsbereich. Unter „BLÄK informiert“ behandelt das Magazin aktuelle Themen aus der Gesundheits- und Berufspolitik, informiert über Projekte, politische Vorhaben sowie Gesetze und Regelungen, die ihre ärztliche Tätigkeit betreffen. „BLÄK kompakt“ informiert in Form von nachrichtlichen Kurzmeldungen. Der aktuelle Stellenmarkt ist eine der wichtigsten Jobbörsen in Bayern und große Informationsquelle.
    Das Bayerische Ärzteblatt erscheint in einer Print- und Online-Version.

    Mitgliedermagazin
    MFA Patient
  • Was ist der Bayerische Ärztetag?

    Die Vollversammlung der 174 Delegierten der ärztlichen Kreisverbände und der sechs medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten tritt in der Regel mindestens einmal jährlich zum Bayerischen Ärztetag zusammen.

    BÄT
    MFA Patient
  • Was sind die Aufgaben des Bayerischen Ärztetages?

    Beratung über alle gesundheitspolitisch relevanten Fragen. Weiterbildungsordnung. Fortbildung. Berufsordnung. Satzung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Wahl- und Beitragsordnung. Wahl des Vorstands und der beratenden Ausschüsse. Vorschlag der ehrenamtlichen ärztlichen Beisitzer der Berufsgerichte.

    BÄT
    MFA Patient
  • Wie und wo erhalte ich evtl. finanzielle Unterstützung bei einer Praxisgründung?

    Es existieren Fördermöglichkeiten durch die KVB: Bayerisches Ärzteblatt, Ausgabe 1-2/17, Seite 27
    Einzelne Fördermaßnahmen und deren Fördervoraussetzungen sind online über die Seiten der KVB in der Rubrik Praxis / Finanzielle Fördermöglichkeiten.
    Ansprechpartner findet man auf der Homepage der KVB in der Rubrik Service / Kontakt und Beratung / Präsenzberatung / Praxisführung.

    Praxis
    Behandlungsräume finden Arztpraxis eröffnen
  • Wie kann ich mich von der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen?

    Informationen finden Sie auf den Seiten der Bayerischen Ärzteversorgung bayerische-aerzteversorgung.de im Bereich "Mitglieder - Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung". Ansprechpartner zu diesem Thema finden Sie auf der Seite unter "Service".

    Versicherung
    Befreiungsantrag Wechsel Rentenversicherung Befreiung von gesetzlicher Versicherungspflicht
  • Wie wird ein angestellter Arzt eingruppiert?

    Bei Fragen zu Ihrer aktuellen Eingruppierung wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers.
    Im Hinblick auf die Entwicklung der Entgeltgruppe bzw. zur Tarifpolitik erhalten Sie Informationen über den Marburger Bund marburger-bund.de.

    Eingruppierung
    Gehalt Lohn Bezahlung
  • Wo kann ich eine Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen?

    Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte bieten verschiedene Versicherer an. Die Bayerische Landesärztekammer hat einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Ärzteversicherung.
    MedProtect
    Wenn Sie online ein "Angebot anfordern", denken Sie bitte daran, die Kammerzugehörigkeit "Bayerische Landesärztekammer" anzugeben, um ein Angebot mit vergünstigten Konditionen zu erhalten. Die Deutsche Ärzteversicherung erreichen Sie unter 0221 14822700 .

    Berufshaftpflichtversicherung
    Haftpflichtversicherung Absicherung Berufsrisiken Berufsrisiko § 21 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns Haftpflichtansprüche
  • Unterstützt die BLÄK gemeinnützige Zwecke mit einer Spende?

    Leider können wir eine derartige finanzielle Unterstützung nicht anbieten, da sich die BLÄK, als ärztliche Berufsvertretung in Bayern, in erster Linie aus Pflichtbeiträgen der gesetzlichen Mitglieder der ärztlichen Kreisverbände finanziert. Diese Pflichtbeiträge dürfen nur zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erhoben werden.

    Spende
    Unterstützung Schenkung Finanzielle Förderung Finanzielle Hilfe
    MFA Patient
  • Bietet die BLÄK für spezielle Bereiche (z.B. Autokauf, Leasing, Handyvertrag) wirtschaftliche Vorteile für Ärzte bzw. Vergünstigungen bei Abschluss von Verträgen?

    Es existieren keine entsprechenden Verträge.
    Als Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört dies nicht zu unseren gesetzlichen Aufgaben.

    Wirtschaftlicher Vorteil
    Rabatt Vergünstigung Ermäßigung Preisnachlass Preissenkung Zahlungsabzug
    MFA
  • Existiert ein Hilfsfonds für Ärztinnen und Ärzte bei der BLÄK?

    Im Heilberufe-Kammergesetz ist festgelegt, dass die Berufsvertretung u. a. die Aufgabe hat „soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige zu schaffen“. Der Hilfsfonds unterstützt unverschuldet in Not geratene Ärztinnen und Ärzte sowie Arztwitwen und Arztwaisen, deren Versorgung nicht sichergestellt ist. Voraussetzung hierfür ist die Befürwortung des örtlich zuständigen ärztlichen Kreisverbandes. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung (Offenlegung der Einnahmen / Ausgaben mit Belegen), bei der das Gremium Hilfsausschuss über (vollständige) Anträge entscheidet. Der Hilfsfonds kommt in Betracht, wenn nicht andere staatliche Stellen zuständig sind (z. B. bei Arbeitslosigkeit).

    Einnahmen (z. B. Sozialhilfe) sind anzugeben bzw. diese müsste beantragt werden, wenn die Voraussetzungen zutreffen. Der aus dem Hilfsfonds unterstützte Personenkreis betrifft Ärztinnen und Ärzte, die keine Kassenpraxis ausgeübt haben. Für Anträge von niedergelassenen Ärzten, die Vertragsarzt waren bzw. sind, ist das KVB Unterstützungswerk zuständiger Ansprechpartner. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Linhardt unter 089 4147-240.

    Hilfsfonds
    Unterstützung Unterstützungsleistung Ersatzleistung freiwillige Zahlung Finanzielle Hilfe Hilfe
  • Lageplan/ Anfahrtsweg

    Anfahrtsskizzen zur Bayerischen Landesärztekammer finden Sie im Bereich "Über uns" unter dem Reiter "Kontakte".

    Weg Anfahrt Lageplan
    Weg Anfahrt Lageplan
    MFA Patient
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