Fragen & Antworten

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  • Was ist die BLÄK?

    Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) ist eine Körper­­schaft des öffent­­li­chen Rechts. Ihre Organe sind die Voll­­ver­­­sam­m­­lung und der Vorstand. Rechts­­grun­d­lage ist das Heil­­be­­rufe-Kammer­­ge­­setz (HKaG). Sie steht unter der Aufsicht des Baye­ri­­schen Staats­­­mi­­nis­te­ri­ums für Gesun­d­heit und Pflege.

    Gesetze
    Heilberufe
    MFA Patient
  • Wie ist die Berufsvertretung in Bayern strukturiert?

    Gemein­­sam mit den 63 ärzt­­li­chen Kreis­­ver­­­bän­­den (ÄKV) und den acht ärzt­­li­chen Bezirks­­­ver­­­bän­­den (ÄBV) bildet die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) die Berufs­­­ver­­tre­tung für die Ärztin­­nen und Ärzte Bayerns.

    Kreisverbände
    Berufe
    MFA Patient
  • Was sind die Aufgaben der BLÄK?

    Ärzt­­li­che Weiter­­bil­­dung, die in struk­tu­rier­ter Form erfolgt. Wahr­­neh­­mung der beruf­­li­chen Belange der Ärzte im Rahmen der Gesetze. Über­­wa­chung der Erfül­­lung der ärzt­­li­chen Berufs­­pflich­ten. Förde­rung der ärzt­­li­chen Fort- und Weiter­­bil­­dung, Schaf­­fung sozi­a­­ler Einrich­tun­­gen für Ärzte und deren Ange­hö­­rige und Mitwir­­kung in der öffent­­li­chen Gesun­d­heits­­pflege.

    Aufgaben
    MFA Patient
  • Wie lange existiert die BLÄK schon?

    1840 bis 1842 erste Grün­­dun­­gen von ärzt­­li­chen Bezirks­­­ver­­ei­­nen. 1871 König Ludwig II.: Verord­­nung zur Bildung von Ärzte­­kam­­mern. 1927 Gesetz über die Berufs­­­ver­­tre­tung der baye­ri­­schen Ärzte. 1935 bis 1945 zwangs­­­weise Auflö­­sung der Landes­­ärz­te­­kam­­mern, die Reichs­­ärz­te­­kam­­mer über­­­nimmt die Kontrolle. 1946 Baye­ri­­sches Ärzte­­ge­­setz: Grun­d­lage für die heutige Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK). 1957 Novel­­lie­rung des Baye­ri­­schen Ärzte­­ge­­set­­zes.

    Gründung
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  • Was ist arzt.bayern?

    arzt.bayern ist die Arzt­­su­che im Inter­­net. Das Pati­en­ten-Infor­­ma­ti­­ons­­sys­tem bietet Profile von zirka 18.000 nieder­­ge­las­­se­­nen Ärztin­­nen und Ärzten.

    Profile
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  • Was verbirgt sich hinter www.blaek.de „Meine-BLÄK-Portal“?

    Die BLÄK-Mitglie­­der haben Zugang zum Meine-BLÄK-Portal. Es handelt sich dabei um einen soge­­nann­ten „siche­ren Bereich“ im Inter­­net, in dem sich die Mitglie­­der auf „geschützte“ Seiten einlo­g­­gen können, die nur Ärztin­­nen und Ärzten aus Bayern zugäng­­lich sind. Einse­hen kann man hier beispiels­­weise den Konto­­stand der Fort­­bil­­dungs­­­punkte oder Arznei­­mit­tel­rü­ck­­rufe.

    Mitglieder
    Meine BLÄK Portal
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  • Was ist das „Bayerische Ärzteblatt“

    Das Baye­ri­­sche Ärzte­­blatt ist das Mitglie­­der­­ma­­ga­­zin der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK). Mit einer Gesam­t­auf­lage von über 80.000 Exem­­pla­ren erreicht das Baye­ri­­sche Ärzte­­blatt zehn­­mal jähr­­lich alle baye­ri­­schen Ärztin­­nen und Ärzte. Im medi­­zi­­ni­­schen Titel­thema des Baye­ri­­schen Ärzte­­blat­tes schrei­­ben in jeder Ausgabe namhafte Auto­ren. Die Beiträge sind verbun­­den mit Fort­­bil­­dungs­­fra­­gen und der Möglich­keit, online CME-Punkte zu erwer­­ben. In seiner Rubrik „Pan­­orama“ infor­­miert das Baye­ri­­sche Ärzte­­blatt über aktu­elle Veran­­sta­l­tun­­gen und Initia­ti­­ven im Gesun­d­heits­­­be­reich. Unter „BLÄK infor­­miert“ behan­­delt das Maga­­zin aktu­elle Themen aus der Gesun­d­heits- und Berufs­­­po­­li­tik, infor­­miert über Projekte, poli­ti­­sche Vorha­­ben sowie Gesetze und Rege­­lun­­gen, die ihre ärzt­­li­che Tätig­keit betre­f­­fen. „BLÄK kompakt“ infor­­miert in Form von nach­richt­­li­chen Kurz­­­mel­­dun­­gen. Der aktu­elle Stel­len­­markt ist eine der wich­tigs­ten Jobbör­­sen in Bayern und große Infor­­ma­ti­­ons­quelle.
    Das Baye­ri­­sche Ärzte­­blatt erscheint in einer Print- und Online-Version.

    Mitgliedermagazin
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  • Was ist der Bayerische Ärztetag?

    Die Voll­­ver­­­sam­m­­lung der 174 Dele­­gier­ten der ärzt­­li­chen Kreis­­ver­­­bände und der sechs medi­­zi­­ni­­schen Fakul­tä­ten der Landes­­u­ni­­ver­­­si­tä­ten tritt in der Regel mindes­tens einmal jähr­­lich zum Baye­ri­­schen Ärzte­­tag zusam­­men.

    BÄT
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  • Was sind die Aufgaben des Bayerischen Ärztetages?

    Bera­tung über alle gesun­d­heits­­­po­­li­tisch rele­van­ten Fragen. Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung. Fort­­bil­­dung. Berufs­­ord­­nung. Satzung der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK), Wahl- und Beitrags­­ord­­nung. Wahl des Vorstands und der bera­ten­­den Ausschüsse. Vorschlag der ehren­­am­t­­li­chen ärzt­­li­chen Beisit­­zer der Berufs­­­ge­richte.

    BÄT
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  • Wie und wo erhalte ich evtl. finanzielle Unterstützung bei einer Praxisgründung?

    Es exis­tie­ren Förder­mög­­lich­kei­ten durch die KVB: Baye­ri­­sches Ärzte­­blatt, Ausgabe 1–2/17, Seite 27
    Einzelne Förder­­maß­­nah­­men und deren Förder­vor­­aus­­set­­zun­­gen sind online über die Seiten der KVB in der Rubrik Praxis / Finan­­zi­elle Förder­mög­­lich­kei­ten.
    Ansprech­par­t­­ner findet man auf der Home­page der KVB in der Rubrik Service / Kontakt und Bera­tung / Präsenz­­be­ra­tung / Praxis­­füh­rung.

    Praxis
    Behandlungsräume finden Arztpraxis eröffnen
  • Wie kann ich mich von der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen?

    Infor­­ma­ti­o­­nen finden Sie auf den Seiten der Baye­ri­­schen Ärzte­­ver­­­sor­­gung baye­ri­­sche-aerz­te­­ver­­­sor­­gung.de im Bereich „Mit­glie­­der – Befrei­­ung von der gesetz­­li­chen Renten­­­ver­­­si­che­rung“. Ansprech­par­t­­ner zu diesem Thema finden Sie auf der Seite unter „Ser­vice“.

    Versicherung
    Befreiungsantrag Wechsel Rentenversicherung Befreiung von gesetzlicher Versicherungspflicht
  • Wie wird ein angestellter Arzt eingruppiert?

    Bei Fragen zu Ihrer aktu­el­len Eingrup­pie­rung wenden Sie sich bitte an die Perso­na­l­ab­tei­­lung Ihres Arbeit­­ge­­bers.
    Im Hinblick auf die Entwick­­lung der Entgel­t­­gruppe bzw. zur Tarif­­po­­li­tik erha­l­ten Sie Infor­­ma­ti­o­­nen über den Marbur­­ger Bund marbur­­ger-bund.de.

    Eingruppierung
    Gehalt Lohn Bezahlung
  • Wo kann ich eine Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen?

    Eine Berufs­­haft­pflicht­­ver­­­si­che­rung für Ärztin­­nen und Ärzte bieten verschie­­dene Versi­che­­rer an. Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer hat einen Rahmen­­­ver­­­trag mit der Deut­­schen Ärzte­­ver­­­si­che­rung.
    MedPro­tect
    Wenn Sie online ein „Ange­­bot anfor­­dern“, denken Sie bitte daran, die Kammer­­zu­­ge­hö­­rig­keit „Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer“ anzu­­ge­­ben, um ein Ange­­bot mit vergüns­tig­ten Kondi­ti­o­­nen zu erha­l­ten. Die Deut­­sche Ärzte­­ver­­­si­che­rung errei­chen Sie unter 0221 14822700 .

    Berufshaftpflichtversicherung
    Haftpflichtversicherung Absicherung Berufsrisiken Berufsrisiko § 21 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns Haftpflichtansprüche
  • Unterstützt die BLÄK gemeinnützige Zwecke mit einer Spende?

    Leider können wir eine dera­r­tige finan­­zi­elle Unter­­stüt­­zung nicht anbie­ten, da sich die BLÄK, als ärzt­­li­che Berufs­­­ver­­tre­tung in Bayern, in erster Linie aus Pflicht­­bei­trä­­gen der gesetz­­li­chen Mitglie­­der der ärzt­­li­chen Kreis­­ver­­­bände finan­­ziert. Diese Pflicht­­bei­­träge dürfen nur zur Erfül­­lung unse­­rer gesetz­­li­chen Aufga­­ben erho­­ben werden.

    Spende
    Unterstützung Schenkung Finanzielle Förderung Finanzielle Hilfe
    MFA Patient
  • Bietet die BLÄK für spezielle Bereiche (z.B. Autokauf, Leasing, Handyvertrag) wirtschaftliche Vorteile für Ärzte bzw. Vergünstigungen bei Abschluss von Verträgen?

    Es exis­tie­ren keine entspre­chen­­den Verträge.
    Als Körper­­schaft des öffent­­li­chen Rechts gehört dies nicht zu unse­ren gesetz­­li­chen Aufga­­ben.

    Wirtschaftlicher Vorteil
    Rabatt Vergünstigung Ermäßigung Preisnachlass Preissenkung Zahlungsabzug
    MFA
  • Existiert ein Hilfsfonds für Ärztinnen und Ärzte bei der BLÄK?

    Im Heil­­be­­rufe-Kammer­­ge­­setz ist fest­­ge­legt, dass die Berufs­­­ver­­tre­tung u. a. die Aufgabe hat „sozi­ale Einrich­tun­­gen für Ärzte und deren Ange­hö­­rige zu schaf­­fen“. Der Hilfs­­­fonds unter­­stützt unver­­­schul­­det in Not gera­tene Ärztin­­nen und Ärzte sowie Arzt­wit­wen und Arzt­wai­­sen, deren Versor­­gung nicht sicher­­ge­­stellt ist. Voraus­­set­­zung hier­­für ist die Befür­wor­tung des örtlich zustän­­di­­gen ärzt­­li­chen Kreis­­ver­­­ban­­des. Es erfolgt eine Einzel­fall­prü­­fung (Offen­le­­gung der Einnah­­men / Ausga­­ben mit Bele­­gen), bei der das Gremium Hilfs­­aus­­schuss über (voll­­stän­­dige) Anträge entschei­­det. Der Hilfs­­­fonds kommt in Betracht, wenn nicht andere staat­­li­che Stel­len zustän­­dig sind (z. B. bei Arbeits­­lo­­sig­keit).

    Einnah­­men (z. B. Sozi­a­l­hilfe) sind anzu­­ge­­ben bzw. diese müsste bean­­tragt werden, wenn die Voraus­­set­­zun­­gen zutre­f­­fen. Der aus dem Hilfs­­­fonds unter­­stützte Perso­­nen­­kreis betrifft Ärztin­­nen und Ärzte, die keine Kassen­­pra­­xis ausge­übt haben. Für Anträge von nieder­­ge­las­­se­­nen Ärzten, die Vertrags­­a­rzt waren bzw. sind, ist das KVB Unter­­stüt­­zungs­­­werk zustän­­di­­ger Ansprech­par­t­­ner. Bei Fragen zum Hilfs­­­fonds wenden Sie sich bitte an den Bereich Finan­­zen unter 089 4147–240.

    Hilfsfonds
    Unterstützung Unterstützungsleistung Ersatzleistung freiwillige Zahlung Finanzielle Hilfe Hilfe
  • Lageplan/ Anfahrtsweg

    Anfahrtsski­z­­zen zur Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer finden Sie im Bereich „Über uns“ unter dem Reiter „Kontakte“.

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