Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Ärztinnen und Ärzte.
Die ärztliche Selbstverwaltung in Bayern ist dreigliedrig: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), acht ärztliche Bezirksverbände (ÄBV) und 63 ärztliche Kreisverbände (ÄKV)
Die BLÄK zählt über 93.000 Mitglieder (Februar 2023).
Aufbau
Gute Medizin braucht Kommunikation. Genau dafür machen wir uns stark – wir von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Wir fördern den kontinuierlichen Austausch von Ärztinnen und Ärzten untereinander, wir gestalten den Dialog mit der Öffentlichkeit und insbesondere mit Akteuren im Gesundheitswesen.
Gemeinsam mit den Ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV) und den Ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) sind wir die Berufsvertretung für Ärztinnen und Ärzte Bayerns.
80. Bayerischer Ärztetag in Hof 2021
Ärztehaus Bayern, Sitzungssaal
Ärztehaus Bayern, Eingangsbereich
Die Vollversammlung der 174 Delegierten der ÄKV und sechs Delegierten der medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten tritt in der Regel mindestens einmal jährlich zum Bayerischen Ärztetag zusammen. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten sowie dem ersten und dem zweiten Vizepräsidenten, die vom Bayerischen Ärztetag gewählt werden, dem ersten Vorsitzenden der ÄBV sowie sechs ebenfalls aus der Mitte der Delegierten zum Bayerischen Ärztetag gewählten Mitgliedern.
Rechtsgrundlage für die ärztliche Berufsvertretung ist das Heilberufe-Kammergesetz. Es definiert unsere Aufgaben wie folgt:
Wir nehmen die beruflichen Belange der Ärzte wahr und vertreten ihre Interessen.
Wir überwachen die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten.
Wir fördern die ärztliche Fort- und Weiterbildung.
Wir wirken in der öffentlichen Gesundheitspflege mit.
Wir schaffen soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige.
Um unsere Aufgaben optimal wahrzunehmen, richten wir Anfragen, Vorstellungen und Anträge an Behörden und erstellen Gutachten für diese. Die Behörden wiederum hören uns vor der Regelung wichtiger Fragen an.
Die Berufsvertretung ist berechtigt, innerhalb ihres Aufgabenbereiches Anfragen, Vorstellungen und Anträge an die zuständigen Behörden zu richten; sie ist verpflichtet, diesen Behörden auf Verlangen Gutachten zu erstellen. Die Behörden sollen die Berufsvertretung vor der Regelung wichtiger einschlägiger Fragen hören und auf Anfragen der Berufsvertretung Auskunft erteilen, soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.
Die ärztliche Berufsvertretung in Bayern setzt sich zusammen aus der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), den Ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) und den Ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV).
Dieser Flyer beschreibt die Struktur und die Aufgaben der ärztlichen Berufsvertretung.