Portrait und Auftrag

  • Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Ärztinnen und Ärzte.
  • Die ärztliche Selbstverwaltung in Bayern ist dreigliedrig: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), acht ärztliche Bezirksverbände (ÄBV) und 63 ärztliche Kreisverbände (ÄKV)
  • Die BLÄK zählt über 93.000 Mitglieder (Februar 2023).
ueber-uns

Aufbau

Gute Medi­zin braucht Kommu­ni­ka­tion. Genau dafür machen wir uns stark – wir von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK). Wir fördern den konti­nu­ier­li­chen Austausch von Ärztin­nen und Ärzten unter­ein­an­der, wir gestal­ten den Dialog mit der Öffent­lich­keit und insbe­son­dere mit Akteu­ren im Gesund­heits­we­sen.

Gemein­sam mit den Ärzt­li­chen Kreis­ver­bän­den (ÄKV) und den Ärzt­li­chen Bezirks­ver­bän­den (ÄBV) sind wir die Berufs­ver­tre­tung für Ärztin­nen und Ärzte Bayerns.

80. Bayerischer Ärztetag in Hof 2021

80. Bayerischer Ärztetag in Hof 2021

Ärztehaus Bayern, Sitzungssaal

Ärztehaus Bayern, Sitzungssaal

Ärztehaus Bayern, Eingangsbereich

Ärztehaus Bayern, Eingangsbereich

Die Voll­ver­samm­lung der 174 Dele­gier­ten der ÄKV und sechs Dele­gier­ten der medi­zi­ni­schen Fakul­tä­ten der Landes­uni­ver­si­tä­ten tritt in der Regel mindes­tens einmal jähr­lich zum Baye­ri­schen Ärzte­tag zusam­men. Der Vorstand besteht aus dem Präsi­den­ten sowie dem ersten und dem zwei­ten Vize­prä­si­den­ten, die vom Baye­ri­schen Ärzte­tag gewählt werden, dem ersten Vorsit­zen­den der ÄBV sowie sechs eben­falls aus der Mitte der Dele­gier­ten zum Baye­ri­schen Ärzte­tag gewähl­ten Mitglie­dern.

Struktur der Bayerischen Landesärztekammer

Struktur der Bayerischen Landesärztekammer

Aufgaben

Rechts­grund­lage für die ärzt­li­che Berufs­ver­tre­tung ist das Heil­be­rufe-Kammer­ge­setz. Es defi­niert unsere Aufga­ben wie folgt:

  • Wir nehmen die beruf­li­chen Belange der Ärzte wahr und vertre­ten ihre Inter­es­sen.
  • Wir über­wa­chen die Erfül­lung der ärzt­li­chen Berufs­pflich­ten.
  • Wir fördern die ärzt­li­che Fort- und Weiter­bil­dung.
  • Wir wirken in der öffent­li­chen Gesund­heits­pflege mit.
  • Wir schaf­fen sozi­ale Einrich­tun­gen für Ärzte und deren Ange­hö­rige.

Um unsere Aufga­ben opti­mal wahr­zu­neh­men, rich­ten wir Anfra­gen, Vorstel­lun­gen und Anträge an Behör­den und erstel­len Gutach­ten für diese. Die Behör­den wiederum hören uns vor der Rege­lung wich­ti­ger Fragen an.

Die Berufs­ver­tre­tung ist berech­tigt, inner­halb ihres Aufga­ben­be­rei­ches Anfra­gen, Vorstel­lun­gen und Anträge an die zustän­di­gen Behör­den zu rich­ten; sie ist verpflich­tet, diesen Behör­den auf Verlan­gen Gutach­ten zu erstel­len. Die Behör­den sollen die Berufs­ver­tre­tung vor der Rege­lung wich­ti­ger einschlä­gi­ger Fragen hören und auf Anfra­gen der Berufs­ver­tre­tung Auskunft ertei­len, soweit nicht dienst­li­che Gründe entge­gen­ste­hen.

Tätigkeiten

Unsere Arbeit als ärzt­li­che Berufs­ver­tre­tung ist viel­fäl­tig. Sie umfasst:

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Weiter­bil­dung

  • Umset­zung der Weiter­bil­dungs­ord­nung
  • Ertei­lung von aktu­ell 17.800 Weiter­bil­dungs­be­fug­nis­sen (2022)
  • Aner­ken­nung von Fach­a­rzt-, Schwer­punkt- und weite­ren Arzt­be­zeich­nun­gen – derzeit rund 4.000 Aner­ken­nun­gen pro Jahr (2022)
  • Online-Tool: Antrag­stel­lung Fach­a­rzt oder Schwer­punkt­be­zeich­nung auf www.blaek.de/weiter­bil­dung
  • Koor­di­nie­rungs­stelle Allge­mein­me­di­zin (KoStA)
  • Koor­di­nie­rungs­stelle für die Weiter­bil­dung in der fach­ärzt­li­chen Medi­zin (KoStF)
  • Ombuds­stelle für Weiter­bil­dungs­fra­gen bei der BLÄK
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Fort­bil­dung

  • Aner­ken­nung von jähr­lich ca. 70.000 ärzt­li­chen Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen. 38 eigene FoBi-Semi­nare
  • Fort­bil­dungs­punk­te­konto und FobiApp
  • Orga­ni­sie­ren und Veran­stal­ten von Fort­bil­dungs­se­mi­na­ren
  • Baye­ri­sche Akade­mie für ärzt­li­che Fort­bil­dung
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Berufs­ord­nung

  • Umset­zung der Berufs­ord­nung
  • Über­wa­chung der beruf­li­chen Pflicht­er­fül­lung und Aufsicht über die Berufs­tä­tig­keit der Ärzte
  • Klärung von Fragen zur Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte (GOÄ)
  • Gutachter­stelle für Arzt­haf­tungs­fra­gen
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Poli­tik und Medien

  • Akti­ves Gestal­ten von Gesund­heits- und Berufs­po­li­tik
  • Presse- und Öffent­lich­keits­a­r­beit für Ärzte und Pati­en­ten
  • Heraus­gabe des Mitglie­der­ma­ga­zins „Baye­ri­sches Ärzte­blatt“ im Verlag Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer – auch als E-Paper-Ausgabe
  • Inter­ne­t­an­ge­bot der BLÄK und des „Baye­ri­schen Ärzte­blat­tes“
  • Infos auf Face­book und über Twit­ter
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Sons­ti­ges

  • Aus- und Fort­bil­dung der Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten
  • Fach­spra­chen­prü­fung (FSP)
  • Führen der Ärztes­ta­tis­tik
  • Ärzt­li­che Stelle

Zahlen 2022 Grafische Darstellung

Zahlen 2022 Grafische Darstellung

Geschichte

    Bayerisches Ärztehaus 1971 und das Bayerische Ärzteblatt im Wandel der Zeit

    Bayerisches Ärztehaus 1971 und das Bayerische Ärzteblatt im Wandel der Zeit

Die ärzt­li­che Selbst­ver­wal­tung hat in Bayern eine lange Tradi­tion:

  • 1840 bis 1842: Erste Grün­dun­gen von ärzt­li­chen Bezirks­ver­ei­nen
  • 1871: König Ludwig II.: Verord­nung zur Bildung von Ärzte­kam­mern
  • 1927: Gesetz über die Berufs­ver­tre­tung der baye­ri­schen Ärzte
  • 1935 bis 1945: Zwangs­weise Auflö­sung der Landes­ärz­te­kam­mern, die Reichs­ärz­te­kam­mer über­nimmt die Kontrolle
  • 1946: Baye­ri­sches Ärzte­ge­setz: Grund­lage für die heutige Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer
  • 1957: Novel­lie­rung des Baye­ri­schen Ärzte­ge­set­zes

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