Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Ärztinnen und Ärzte.
Die ärztliche Selbstverwaltung in Bayern ist dreigliedrig: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), acht ärztliche Bezirksverbände (ÄBV) und 63 ärztliche Kreisverbände (ÄKV)
Die BLÄK zählt über 94.000 Mitglieder (Dezember 2023).
Porträt
Vielfalt der ärztlichen Berufsvertretung
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist – zusammen mit den 63 ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV) und den acht ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) – die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Ärztinnen und Ärzte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Organe sind die Vollversammlung und der Vorstand. Rechtsgrundlage für die ärztliche Berufsvertretung ist das Heilberufe-Kammergesetz. Die BLÄK steht unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP). Die BLÄK wird von Präsidium und Vorstand geführt und bündelt das Expertenwissen verschiedener Ausschüsse und Kommissionen. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten, den ersten Vorsitzenden der acht ärztlichen Bezirksverbände (ÄBV) sowie sechs weiteren Mitgliedern. Präsident ist für die Amtsperiode 2023 bis 2028 Dr. Gerald Quitterer. 1. Vizepräsident ist Dr. Andreas Botzlar und 2. Vizepräsidentin ist Dr. Marlene Lessel. Die Ausschüsse beraten den Vorstand in relevanten Fragen. Darüber hinaus widmen sich Kommissionen aktuellen Sach- und Fachthemen.
Die Kernaufgaben der BLÄK sind:
Erarbeitung und Umsetzung der Weiterbildungsordnung, Anerkennung von Facharzt-, Schwerpunkt- und weiteren Arztbezeichnungen
Förderung der ärztlichen Fort- und Weiterbildung
Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzte im Rahmen der Gesetze
Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten
Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege
Schaffung sozialer Einrichtungen für Ärztinnen und Ärzte und deren Angehörige
Mindestens einmal im Jahr tritt der „Bayerische Ärztetag“, die ordentliche Vollversammlungzusammen der BLÄK, zusammen. 180 Delegierte kommen turnusmäßig in jedem bayerischen Regierungsbezirk zusammen, um gemeinsam zu beraten, dirkutieren und beschließen. Dies sind 174 Delegierte der ÄKV und sechs Delegierte der Medizinischen Fakultäten der bayerischen Landesuniversitäten.
Die Aufgaben des „Bayerischen Ärztetages“ sind:
» Beratung über alle gesundheitspolitisch relevanten Fragen
» Weiterbildungsordnung
» Berufsordnung
» Fortbildung
» Satzung der BLÄK, Wahl- und Beitragsordnung
» Wahl des Vorstands und der beratenden Ausschüsse
» Vorschlag der ehrenamtlichen ärztlichen Beisitzer der Berufsgerichte
Geschichte
Die lange Tradition der ärztlichen Selbstverwaltung in Bayern
1840 bis 1842 Erste Gründungen von ärztlichen Bezirksvereinen
1871 König Ludwig II.: Verordnung zur Bildung von Ärztekammern
1927 Gesetz über die Berufsvertretung der bayerischen Ärzte
1935 bis 1945 Zwangsweise Auflösung der Landesärztekammern, die Reichsärztekammer übernimmt die Kontrolle
1946 Bayerisches Ärztegesetz: Grundlage für die heutige Bayerische Landesärztekammer
1957 Novellierung des Bayerischen Ärztegesetzes
Die Ausschüsse der BLÄK
Finanzausschuss
Hilfsausschuss
Ausschuss Ambulant-stationäre Versorgung
Ausschuss Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Ausschuss für Hochschulfragen
Ausschuss Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Ausschuss des Vorstandes für Weiterbildungsfragen
Temporärer Ausschuss zur Umsetzung der Weiterbildungsordnung
Die Kommissionen der BLÄK
Ethik-Kommission
Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende in Bayern
Gemeinsame Kommission Prävention von BLÄK und Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB)
Die ärztliche Berufsvertretung in Bayern setzt sich zusammen aus der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), den Ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) und den Ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV).
Dieser Flyer beschreibt die Struktur und die Aufgaben der ärztlichen Berufsvertretung.
Gute Medizin braucht Kommunikation. Genau dafür machen wir uns stark – wir von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Wir fördern den kontinuierlichen Austausch von Ärztinnen und Ärzten untereinander, wir gestalten den Dialog mit der Öffentlichkeit und insbesondere mit Akteuren im Gesundheitswesen.
Gemeinsam mit den Ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV) und den Ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) sind wir die Berufsvertretung für Ärztinnen und Ärzte Bayerns.
80. Bayerischer Ärztetag in Hof 2021
Ärztehaus Bayern, Sitzungssaal
Ärztehaus Bayern, Eingangsbereich
Die Vollversammlung der 174 Delegierten der ÄKV und sechs Delegierten der medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten tritt in der Regel mindestens einmal jährlich zum Bayerischen Ärztetag zusammen. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten sowie dem ersten und dem zweiten Vizepräsidenten, die vom Bayerischen Ärztetag gewählt werden, dem ersten Vorsitzenden der ÄBV sowie sechs ebenfalls aus der Mitte der Delegierten zum Bayerischen Ärztetag gewählten Mitgliedern.
Rechtsgrundlage für die ärztliche Berufsvertretung ist das Heilberufe-Kammergesetz. Es definiert unsere Aufgaben wie folgt:
Wir nehmen die beruflichen Belange der Ärzte wahr und vertreten ihre Interessen.
Wir überwachen die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten.
Wir fördern die ärztliche Fort- und Weiterbildung.
Wir wirken in der öffentlichen Gesundheitspflege mit.
Wir schaffen soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige.
Um unsere Aufgaben optimal wahrzunehmen, richten wir Anfragen, Vorstellungen und Anträge an Behörden und erstellen Gutachten für diese. Die Behörden wiederum hören uns vor der Regelung wichtiger Fragen an.
Die Berufsvertretung ist berechtigt, innerhalb ihres Aufgabenbereiches Anfragen, Vorstellungen und Anträge an die zuständigen Behörden zu richten; sie ist verpflichtet, diesen Behörden auf Verlangen Gutachten zu erstellen. Die Behörden sollen die Berufsvertretung vor der Regelung wichtiger einschlägiger Fragen hören und auf Anfragen der Berufsvertretung Auskunft erteilen, soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.
Die ärztliche Berufsvertretung in Bayern setzt sich zusammen aus der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), den Ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) und den Ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV).
Dieser Flyer beschreibt die Struktur und die Aufgaben der ärztlichen Berufsvertretung.