Ärztinnen und Ärzte in Bayern, die in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen, sind weiter ein Teil der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und sollen sich auch weiterhin in das Kammerleben integriert fühlen. Schwerpunkte der Seniorenarbeit sind etwa die Vermittlung von ehrenamtlichen Angeboten an interessierte Ruheständler, oder die Fortbildung im Ruhestand. Hier möchten wir Sie über die Angebote der BLÄK für unsere ärztlichen Senioren informieren.
Mitgliedschaft
Ärztinnen und Ärzte, die im Besitz einer ärztlichen Approbation oder einer ärztlichen Berufserlaubnis sind, gehören der BLÄK als Pflichtmitglieder an, wenn sie im Freistaat Bayern ärztlich tätig sind oder, soweit sie nicht ärztlich tätig sind, in Bayern ihre Hauptwohnung haben. Für die Mitgliedschaft bei der BLÄK hat der Eintritt in den Ruhestand keine Auswirkungen, wenn sich der Hauptwohnsitz auch weiterhin in Bayern befindet.
Kammerbeitrag
Die BLÄK erhebt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge. Seit 2025 werden dabei auch erstmals Rentnerinnen und Rentner veranlagt.
Vorsorge und Absicherung
Berufshaftpflichtversicherung
In aller Regel endet der Versicherungsschutz aus einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem Ausscheiden aus dem Beruf. Es ist jedoch wichtig, dass Ärzte sowohl für etwaige Nachforderungen aus dem ärztlichen Berufsleben als auch bei zukünftigen gelegentlichen ärztlichen Tätigkeiten, etwa im Rahmen von Erste-Hilfe-Leistungen, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Eine Beratung hierzu sollte durch einen Versicherungsfachmann/eine Versicherungsfachfrau erfolgen.
Bayerische Ärzteversorgung
Als größtes berufsständisches Versorgungswerk in Deutschland ist die Bayerische Ärzteversorgung für die Alterssicherung von über 150.000 ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen in Bayern sowie den Staatsvertragsgebieten verantwortlich. Sie möchten sich über die Leistungen der Bayerischen Ärzteversorgung informieren? Dann finden Sie unter dem folgenden Link weitere Informationen.
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Drei Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können. Dazu hält die BLÄK auf ihrer Website zahlreiche Informationen bereit.
Weitere Informationen zum Thema „Betreuungsrecht / Patientenverfügung“
Fortbildungsseminare für Senioren
Für die bayerischen Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand gibt es verschiedene Kursangebote der BLÄK, etwa zu den Themenfeldern Notfallmedizin, Medizinethik oder Wiedereinstieg als Ärztin/Arzt. Über anstehende Termine informiert die BLÄK auf ihrer Internetseite im Bereich Fortbildung oder über das Bayerische Ärzteblatt.
Engagement in den Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbänden
Die Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände (ÄKV/ÄBV) bieten zahlreiche Veranstaltungen für Ärzte im Ruhestand an. Die jeweiligen Termine können bei den jeweils zuständigen ÄKV/ÄBV erfragt werden. Zugleich besteht die Möglichkeit für Ärzte im Ruhestand zur aktiven Mitarbeit in den zuständigen ÄKV. Ein Engagement im Kollegenkreis eines ÄKV/ÄBV ist sehr willkommen! Bei Fragen zu regionalen Kammeraktivitäten stehen die Vorsitzenden der ÄKV gern zur Verfügung.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Ärztlicher Sachverstand nach einem langen Berufsleben kann und sollte in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durchaus weiter genutzt werden. Denkbar sind ärztliche Honorartätigkeiten in Ihrem Gesundheitsamt, zum Beispiel im Rahmen von Impfkampagnen, Schuluntersuchungen, aber auch Gutachter- und Vortragstätigkeiten im öffentlichen Bereich, wie etwa an Schulen. Während dieser Tätigkeit sind Sie sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert. Honorare handeln Sie bitte mit Ihrem Gesundheitsamt aus. Die Gesundheitsämter einschließlich der Ansprechpartner finden Sie im Internet auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Praxisvertretung
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns bietet auf ihrer Homepage eine kostenfreie Praxis- und Stellenbörse. In dieser sind Vertreter gelistet bzw. Praxen, die einen Vertreter suchen. Die Angebote werden unter einer sogenannten Inserat-Nummer geführt. Der suchende Arzt setzt sich telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung (ebenfalls im Internetportal ersichtlich) .
Weitere mögliche Tätigkeiten
- In berufsbildenden Schulen des Gesundheitswesens
- Ärztliche Betreuung von Herzsportgruppen oder Selbsthilfegruppen
- Mitwirkung in örtlichen Seniorenvertretungen
- Seniorenstudium
- Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst