Arzt im Ruhestand

  • Auf dieser Seite sind Informationen und Angebote für Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand zu finden

Ärztin­nen und Ärzte in Bayern, die in ihren wohl­ver­dien­ten Ruhe­stand gehen, sind weiter ein Teil der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) und sollen sich auch weiter­hin in das Kammer­le­ben inte­griert fühlen. Schwer­punkte der Seni­o­re­n­a­r­beit sind etwa die Vermitt­lung von ehren­amt­li­chen Ange­bo­ten an inter­es­sierte Ruhe­ständ­ler, oder die Fort­bil­dung im Ruhe­stand. Hier möch­ten wir Sie über die Ange­bote der BLÄK für unsere ärzt­li­chen Seni­o­ren infor­mie­ren.

Mitglied­s­chaft

Ärztin­nen und Ärzte, die im Besitz einer ärzt­li­chen Appro­ba­tion oder einer ärzt­li­chen Berufs­er­laub­nis sind, gehö­ren der BLÄK als Pflicht­mit­glie­der an, wenn sie im Frei­staat Bayern ärzt­lich tätig sind oder, soweit sie nicht ärzt­lich tätig sind, in Bayern ihre Haupt­woh­nung haben. Für die Mitglied­s­chaft bei der BLÄK hat der Eintritt in den Ruhe­stand keine Auswir­kun­gen, wenn sich der Haupt­wohn­sitz auch weiter­hin in Bayern befin­det.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen

Kammer­bei­trag

Die BLÄK erhebt zur Erfül­lung ihrer Aufga­ben Beiträge. Seit 2025 werden dabei auch erst­mals Rent­ne­rin­nen und Rent­ner veran­lagt.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen

Vorsorge und Absi­che­rung

Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

In aller Regel endet der Versi­che­rungs­schutz aus einer beste­hen­den Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei einem Ausschei­den aus dem Beruf. Es ist jedoch wich­tig, dass Ärzte sowohl für etwaige Nach­for­de­run­gen aus dem ärzt­li­chen Berufs­le­ben als auch bei zukünf­ti­gen gele­gent­li­chen ärzt­li­chen Tätig­kei­ten, etwa im Rahmen von Erste-Hilfe-Leis­tun­gen, über einen ausrei­chen­den Versi­che­rungs­schutz verfü­gen. Eine Bera­tung hierzu sollte durch einen Versi­che­rungs­fach­mann/eine Versi­che­rungs­fach­frau erfol­gen.

Baye­ri­sche Ärzte­ver­sor­gung

Als größ­tes berufs­s­tän­di­sches Versor­gungs­werk in Deut­sch­land ist die Baye­ri­sche Ärzte­ver­sor­gung für die Alters­si­che­rung von über 150.000 ärzt­li­chen, zahn­ärzt­li­chen und tier­ärzt­li­chen Mitglie­dern und deren Hinter­blie­be­nen in Bayern sowie den Staats­ver­trags­ge­bie­ten verant­wort­lich. Sie möch­ten sich über die Leis­tun­gen der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung infor­mie­ren? Dann finden Sie unter dem folgen­den Link weitere Infor­ma­ti­o­nen.

Link zur Website der Baye­ri­sche Ärzte­ver­sor­gung

Pati­en­ten­ver­fü­gung, Betreu­ungs­ver­fü­gung, Vorsor­ge­voll­macht

Drei Möglich­kei­ten stehen zur Verfü­gung, um in gesun­den Tagen im Sinne der Selbst­be­stim­mung schrift­li­che Willens­er­klä­run­gen für den Fall einer späte­ren Einwil­li­gungs­un­fä­hig­keit abge­ben zu können. Dazu hält die BLÄK auf ihrer Website zahl­rei­che Infor­ma­ti­o­nen bereit.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen zum Thema „Betreu­ungs­recht / Pati­en­ten­ver­fü­gung“

Fort­bil­dungs­se­mi­nare für Seni­o­ren

Für die baye­ri­schen Ärztin­nen und Ärzte im Ruhe­stand gibt es verschie­dene Kurs­an­ge­bote der BLÄK, etwa zu den Themen­fel­dern Notfall­me­di­zin, Medi­zi­net­hik oder Wieder­ein­stieg als Ärztin/Arzt. Über anste­hende Termine infor­miert die BLÄK auf ihrer Inter­netseite im Bereich Fort­bil­dung oder über das Baye­ri­sche Ärzte­blatt.

Enga­ge­ment in den Ärzt­li­chen Kreis- und Bezirks­ver­bän­den

Die Ärzt­li­chen Kreis- und Bezirks­ver­bände (ÄKV/ÄBV) bieten zahl­rei­che Veran­stal­tun­gen für Ärzte im Ruhe­stand an. Die jewei­li­gen Termine können bei den jeweils zustän­di­gen ÄKV/ÄBV erfragt werden. Zugleich besteht die Möglich­keit für Ärzte im Ruhe­stand zur akti­ven Mita­r­beit in den zustän­di­gen ÄKV. Ein Enga­ge­ment im Kolle­gen­kreis eines ÄKV/ÄBV ist sehr will­kom­men! Bei Fragen zu regi­o­na­len Kammerak­ti­vi­tä­ten stehen die Vorsit­zen­den der ÄKV gern zur Verfü­gung.

Kontakt zu den ÄKV/ÄBV

Öffent­li­cher Gesund­heits­dienst

Ärzt­li­cher Sach­ver­stand nach einem langen Berufs­le­ben kann und sollte in der Gesund­heits­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung durch­aus weiter genutzt werden. Denk­bar sind ärzt­li­che Hono­r­ar­tä­tig­kei­ten in Ihrem Gesund­heits­amt, zum Beispiel im Rahmen von Impf­kam­pa­gnen, Schul­un­ter­su­chun­gen, aber auch Gutach­ter- und Vortrag­s­tä­tig­kei­ten im öffent­li­chen Bereich, wie etwa an Schu­len. Während dieser Tätig­keit sind Sie sowohl unfall- als auch haft­pflicht­ver­si­chert. Hono­rare handeln Sie bitte mit Ihrem Gesund­heits­amt aus. Die Gesund­heits­äm­ter einschließ­lich der Ansprech­part­ner finden Sie im Inter­net auf den Seiten des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit, Pflege und Präven­tion.

Praxis­ver­tre­tung

Die Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung Bayerns bietet auf ihrer Home­page eine kosten­freie Praxis- und Stel­len­börse. In dieser sind Vertre­ter gelis­tet bzw. Praxen, die einen Vertre­ter suchen. Die Ange­bote werden unter einer soge­nann­ten Inse­rat-Nummer geführt. Der suchende Arzt setzt sich tele­fo­nisch oder per E-Mail mit dem zustän­di­gen Ansprech­part­ner in Verbin­dung (eben­falls im Inter­net­por­tal ersicht­lich) .

Weitere mögli­che Tätig­kei­ten

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Wegweiser

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