COVID-19-Impfung

aktuelles

Empfehlungen der STIKO zur COVID-19-Impfung

Aspiration bei COVID-19-Impfung

Empfehlung der STIKO zum Thema Aspiration bei COVID-19-Imfpung
Stand: 15.12.2022

Impfen und COVID-19

Auf der Webseite des RKI unter Impfungen A - Z ‒ Covid-19 finden Sie alle aktuellen Informationen zum Thema Impfen und COVID-19
Link zur Website des RKI

Rechtliche Einordnung von Auffrischungsimpfungen

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Themenkomplex "Rechtliche Einordnung von Auffrischungsimpfungen".

Weitere Informationen zur COVID-19-Impfung

RKI: Handreichung für Impfempfehlungen und Impfaufklärungsbögen auf Ukrainisch

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat Impfempfehlungen für Geflüchtete – wie beispielsweise jetzt aus der Ukraine – als Handreichung herausgegeben.

Passend dazu stellt das RKI Aufklärungsbögen zur Corona-Impfung in ukrainischer Sprache zur Verfügung – drei Aufklärungsbögen für die drei verschiedenen Wirkstoffklassen.

Link zur RKI-Handreichung - Stand: 31.03.2022

Aufklärungsbogen mRNA Ukrainisch - Stand: 24.05.2022

Aufklärungsbogen Vektor Ukraine

Aufklärungsbogen Nuvaxovid Ukrainisch

Kurz & Knapp: Faktenblätter zum Impfen

Um die impfende Ärzteschaft in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, hat das Robert Koch-Institut kompakte Faktenblätter zum Impfen entwickelt. Bereits verfügbar sind die Faktenblätter als PDF unter anderem für die COVID-19-Impfung.
Faktenblatt COVID-19-Impfung

Empfehlungen des Lenkungsausschusses der Impfallianz Bayern zu Auffrischungsimpfungen

Der Lenkungsausschuss der Impfallianz Bayern hat Empfehlungen zur Durchführung einer 3. Impfung (Auffrischungsimpfung) gegen COVID-19 mit einem mRNA Vakzin veröffentlicht (Stand: 1. September 2021).

Die Empfehlungen des Lenkungsausschusses der Impfallianz Bayern sind als PDF-Datei zum Download verfügbar.

Ü80-Aktion zur Aufklärung über die Corona-Schutzimpfung

Speziell für die Seniorinnen und Senioren hat das Bayerische Gesundheitsministerium eine Informationsbroschüre entwerfen lassen.

Diese Broschüre kann beispielsweise genutzt werden

  • von ambulanten Pflegediensten zur Weitergabe an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen,
  • von Apotheken und Arztpraxen zur Information ihrer Patientinnen und Patienten,
  • von Kirchengemeinden zur Unterrichtung hochbetagter Gemeindemitglieder.

Stand: 04.03.2021

Meldung von Impfkomplikationen an Paul-Ehrlich-Institut

Aufgrund von Fragen zur Meldung von Impfkomplikationen, insbesondere zur Definition des Zeitraums eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Todesfall, nimmt das Gesundheitsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt Stellung: Der Verdacht auf einen Impfschaden ist meldepflichtig. Insbesondere sind für Ärzte Meldungen über einen Verdacht einer „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“ sowohl gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG wie auch berufsrechtlich vorgeschrieben. Nähere Informationen sowie die Meldeformulare hierzu sind auf der Webseite des zuständigen Bundesinstitutes Paul-Ehrlich-Institut (PEI) einzusehen.

Anbei das Schreiben des Gesundheitsministerium für Gesundheit und Pflege vom 09.01.2021.

Impfung gegen das Coronavirus in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert auf dieser Webseite über die Impfung gegen das Coronavirus.

Unter anderem werden dabei folgende Fragen zum Impfen beantwortet:

  • Wie bekomme ich einen Termin im Impfzentrum?
  • Wo ist das nächste Impfzentrum?
  • In welcher Reihenfolge soll die bayerische Bevölkerung geimpft werden?

Für die Impfzentren wird eine entsprechende Suchfunktion angeboten.

FAQ der Bundesregierung zur Corona-Impfung

Die Bundesregierung beantwortet auf einer eigenen Website die wichtigsten Fragen zur Corona-Impfung.

Einwilligungsbogen Betreuer/Betreuerin

Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen gehören zu einer besonders prioritär zu impfenden vulnerablen Gruppe. Um diese Personengruppen möglichst schnell impfen zu können, wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (STMGP) mobile Teams aus Ärzten und medizinischen Unterstützungskräften gebildet. Damit diese Teams möglichst schnell agieren können, ist laut STMGP die vorherige Zustimmung des jeweiligen Betreuers/ der Betreuerin von zu impfenden Personen zu einer Impfung sinnvoll.

Das STMGP hat deshalb Muster eines Einwilligungsbogens für Betreuerinnen/Betreuer von zu impfenden Personen erstellt (Siehe unten angegebener Link). Diese Einwilligungsbögen sollten nach Zustimmung des Betreuers/der Betreuerin der jeweiligen Einrichtungsleitung ausgehändigt werden.

Aufklärungsvideo der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) zur Impfung gegen SARS-CoV-2

Zum Video

Anaphylaxie-Risiko bei der COVID-19-Impfung: Empfehlungen für das praktische Management

Wie führt man die SARS-CoV-2-Impfungen mit möglichst minimalem Risiko für allergische Reaktionen durch? Tatsächlich können die aktuellen mRNA-Impfstoffe selbst bei Allergikern meist ohne Weiteres verabreicht werden. Der folgende Beitrag aus der MMW ‒ Fortschritte der Medizin legt dar, wann ein erhöhtes Risiko für schwere Anaphylaxien besteht und gibt praktische Tipps für die sichere Durchführung der Impfung.

Wichtige Arzneimittelinformationen

Informationen für privatärztlich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die sich an der Impfkampagne gegen das SARS-CoV-2-Virus beteiligen wollen

Mit Inkrafttreten einer Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung zum 7. Juni 2021 können auch „Arztpraxen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sofern sie ihre niedergelassene Tätigkeit […] nachgewiesen haben“, Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen.
Detailinfos finden Sie im Dokument "Verfahren Einbindung Privatärzte in das Impfgeschehen".
Die notwendige Meldebestätitung und die Selbsterklärung können im Meine BLÄK-Portal heruntergeladen werden.

Informationen zur Impfung mit mRNA-Impfstoffen

Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen

Das Robert-Koch-Institut hat zusammen mit dem Deutschen Grünen Kreuz e.V. ein Aufklärungsmerkblatt sowie einen Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff erstellt. Diese Dokumente sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.

Link zum Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff

Link zum Anamnese- und Einwilligungsbogen

Produktinformationen zu mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19

Detaillierte Produktinformationen zu in der Bundesrepublik zugelassenen mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 sind auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts zu finden. Produktinformationen des PEI

Informationen zum COVID-19-mRNA-Impfstoff "Comirnaty"

Auf dieser Internetseite finden Sie die Produktinformation zum COVID-19-mRNA-Impfstoff "Comirnaty". Darin, sowie in der unten beigefügten PDF-Datei, sind auch genaue Informationen zur Impfstoff-Rekonstitution enthalten.

Wichtige Informationen zu den Spritzen und/oder Kanülen, welche bei der Impfung von Patienten mit dem COVID-19-mRNA-Impfstoff "Comirnaty" verwendet werden sollen, befinden sich hier.

Informationen zur Impfung mit Vektorimpfstoffen

RKI-Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit Vektorimpfstoff

Das Deutsche Grüne Kreuz e. V., Marburg, hat in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut (RKI), Berlin, ein Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 – mit Vektor-Impfstoff – und einen Anamnese- und Einwilligungsbogen erstellt. Die aktuellen Fassungen finden Sie auf der Webseite des RKI. Diese Dokumente sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.

=> Direktlink zum Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit Vektorimpfstoff
=> Anamnese- und Einwilligungsbogen - Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff

Produktinformationen zu Vektor-Impfstoffen gegen COVID-19

Detaillierte Produktinformationen zu in der Bundesrepublik zugelassenen Vektor-Impfstoffen gegen COVID-19 sind auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts zu finden. Produktinformationen des PEI

Merkblatt des StMGP zur Handhabung des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat ein Merkblatt zur Handhabung des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca veröffentlicht.

Das Merkblatt befindet sich im beigefügten Anhang.

Rote-Hand-Brief der AstraZeneca GmbH

Im Einvernehmen mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die AstraZeneca GmbH der deutschen Ärzteschaft im Rahmen eines "Rote-Hand-Briefs" sicherheitsrelevante Infomationen zum Arzneimittel "COVID-19 Vaccine AstraZeneca" übermittelt.

Zusammenfassung des Briefs:
• COVID-19 Vaccine AstraZeneca: Der Nutzen überwiegt die Risiken, trotz eines möglichen Zusammenhangs mit sehr seltenen Thrombosen in Kombination mit einer Thrombozytopenie.
• Eine Kombination aus Thrombose und Thrombozytopenie, in einigen Fällen einhergehend mit Blutungen, wurde sehr selten nach einer Impfung mit COVID-19 Vaccine AstraZeneca beobachtet.
• Angehörige der Gesundheitsberufe sollten auf die Anzeichen und Symptome einer Thromboembolie und/oder Thrombozytopenie achten.
• Die Geimpften sollten angewiesen werden, sofort einen Arzt aufzusuchen, wenn sie nach der Impfung Symptome wie Kurzatmigkeit, Brustschmerzen, Beinschwellungen oder anhaltende Bauchschmerzen entwickeln. Außerdem sollten alle Personen, die nach der
Impfung neurologische Symptome aufweisen, wie starke oder anhaltende Kopfschmerzen oder verschwommenes Sehen, oder bei denen nach einigen Tagen auf der Haut Blutergüsse (Petechien) außerhalb des Verabreichungsortes der Impfung auftreten, umgehend einen Arzt aufsuchen.
Der vollständige "Rote-Hand-Brief" befindet sich im beigefügten Anhang.

Digitaler Impfbegleiter

Seit dem Frühjahr 2020 ermöglicht die medizinische Sprachassistenz-App „aidminutes.rescue“ Rettungskräften, Anamnesegespräche in medizinischen Notsituationen mit fremdsprachigen Patienten zu führen. Mit dem neuen „Impfmodus“ kann die Applikation nun auch das medizinische Personal bei Corona-Impfungen unterstützen.

Das Impfgespräch wird auf dem Endgerät sowohl dokumentiert als auch gespeichert. Der Aufklärungsprozess und die erfolgte Einwilligungserklärung können so archiviert werden und bieten einen rechtssicheren Nachweis für das Impfpersonal, die zu impfende Person nach den gängigen Vorschriften aufgeklärt zu haben. Die medizinischen Inhalte der App wurden vom Robert Koch-Institut und der medizinischen Fakultät der Universität Göttingen erstellt. Gefördert wurde die Entwicklung des medizinischen Sprachassistenten auf Beschluss des Bundestags durch das Bundesministerium für Gesundheit.

Die App ist für die Betriebsprogramme Android sowie iOS verfügbar und kann kostenlos von den entsprechenden Appstores heruntergeladen werden.

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