Umfassende Informationen zur Thematik SARS-CoV-2
Umfassende Informationen rund um die Thematik SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit SARS-CoV-2 des RKI finden Sie hier.
Aktuelle Stellungnahmen der medizinischen Fachgesellschaften zu SARS-COV-2
Die Thieme-Gruppe stellt einen Newsticker zu Stellungnahmen der medizinischen Fachgesellschaften zu SARS-COV-2 bereit.
Informationsmaterial von Fachgesellschaften für Ihre Praxis sowie für Ihre Patienten
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
Die DEGAM hat Praxishilfen zum neuartigen Coronavirus für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte erstellt. Die aktuelle Version gibt es auf der Internetseite www.degam.de. Darin wird das richtige Vorgehen in der Praxis bei Verdacht bzw. bei Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion skizziert. Außerdem gibt es einen Patientenflyer der DEGAM zu SARS-CoV-2 zum Downloaden. Diesen können Ärzte in ihren Praxen an Patienten verteilen, die sich über den Unterschied zwischen einer Grippeinfektion und einer SARS-CoV-2-Infektion informieren wollen.
Die SARS-CoV-2-Handlungsempfehlungen der DEGAM für die hausärztliche Praxis finden sie hier.
Bayerischer Hausärzte Verband (BHÄV)
Ferner stellt der Bayerische Hausärzte Verband (BHÄV) auf seiner Website aktuelle Hinweise für Hausärzte bereit. Dabei werden vor allem Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Patienten mit Verdacht auf Sars-CoV-2 bereitgestellt.
Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)
Auch die DGIIN stellt auf ihrer Website umfassende Informationen zu SARS-CoV-2 bereit, darunter unter anderem Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie von COVID-19-Patienten.
Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
Umfangreiche Informationen der DIVI zu SARS-CoV-2, u.a. mit Fokus auf Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie sowie auf klinisch-ethische Empfehlungen.
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI)
Die DGAI stellt auf ihrer Website zahlreiche intensivmedizinische Informationen im Zusammenhang mit COVID-19 zur Verfügung.
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP)
Die DGP veröffentlicht auf Ihrer Website zahlreiche Informationen zu SARS-CoV-2, darunter Behandlungsempfehlungen für COVID-19-Patienten.
Besonders interessant ist das Positionspapier der DGP zur praktischen Umsetzung der apparativen Differenzialtherapie der akuten respiratorischen Insuffizienz bei COVID-19.
Deutscher Rat für Wiederbelebung (GRC)
Um bei Wiederbelebungsmaßnahmen während der SARS-CoV-2-Pandemie maximalen Schutz der hilfeleistenden Laien beziehungsweise des medizinischen Fachpersonals sicherzustellen, hat der Vorstand des GRC auf seiner Homepage Empfehlungen zum Vorgehen bei kardiopulmonaler Reanimation ausgesprochen.
Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND)
Die BAND stellt auf ihrer Website aktuelle Informationen für Notärzte zum Coronavirus zur Verfügung. Insbesondere interessant sind dabei die Leitplanken für Notärzte bei der Zuteilung von Behandlungsressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie.
Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI)
Auch die DGI stellt auf ihrer Website aktuelle Informationen zu COVID-19 zur Verfügung.
Institut für hausärztliche Fortbildung
Praxishilfen für Hausärzte; Enthält unter anderem einen Kurz-Check, ob bei einem Patienten ein Corona-Test durchgeführt werden sollte.
Fachartikel
Führende medizinische Fachverlage und Fachzeitschriften bieten auf speziellen Portalen kostenfreien Zugriff auf Originalartikel zum SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 (Coronavirus Disease):
New England Journal of Medicine
The Lancet
The BMJ
Elsevier
Springer Nature
Wiley Online Library
American Society for Mircobiology
Jama Network
Thieme Gruppe
Virologische Details zur Münchner Fallgruppe
Anfang Februar haben Forschungsgruppen der Charité – Universitätsmedizin Berlin, der München Klinik Schwabing und des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr ihre Erkenntnisse zur leichten Übertragbarkeit von SARS-CoV-2 in die Öffentlichkeit getragen. Ihre detaillierten Beobachtungen des Infektionsverlaufs bei der ersten Gruppe von COVID-19-Patienten in Deutschland sind jetzt in der Fachzeitschrift Nature erschienen.
Wann sollte der Arzt den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus bei einem Patienten stellen?
Das RKI hat eine Falldefinition und ein Flussschema Coronavirus erstellt, die eine Hilfestellung geben, bei welchen Patienten eine Laboruntersuchung auf das neuartige Coronavirus durchgeführt werden sollte. (Geänderte Falldefinition! Stand: 12.05.2020)
Das sind zum einen Personen mit respiratorischen Symptomen, die Kontakt mit einem bestätigten Fall mit dem neuartigen Coronavirus hatten. Und zum anderen sind das Personen mit einem akuten respiratorischen Syndrom, bei denen der Verdacht besteht, dass die unteren Atemwege betroffen sind (z. B. Pneumonie oder Akutes Atemnotsyndrom) und die sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Hier finden Sie eine Liste der Risikogebiete.
Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)
Die KVB bietet auf ihrer Internetseite Merkblätter, aktuelle Fachinformationen, Patienten-Infos, Hinweise zum Servicetelefon sowie einen Hinweis zur Einbindung des Bereitschaftsdienstes bei Bürgern mit einschlägigen Symptomen. Rundschreiben der KVB mit Informationen zu SARS-CoV-2 sowie zum Fahrdienst des Bereitschaftsdienstes:
Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zum Umgang mit an COVID-19 Verstorbenen
Verstorbene, die an COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) erkrankt waren, stellen aus hygienischer Sicht keine über die allgemeine Infektionsgefährdung hinausgehende, zusätzliche Gefahr für den Umgang dar, solange die jeweils geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und die Standardhygienemaßnahmen beim Umgang mit Verstorbenen eingehalten werden (siehe auch BGI 5026 „Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen“, DIN EN 15017 „Bestattungsdienstleistungen“, TRBA 130 und §7 der BestV).
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass jeder Verstorbene Träger von Krankheitserregern und damit potentiell infektiös sein kann. Aus diesem Grund ist beim Umgang mit einem Verstorbenen stets die nach §6 BestV vorgegebene Schutzkleidung erforderlich.
Zur Standardhygiene gehört:
- Das Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (flüssigkeitsdichte Schürze, Kittel)
- Das Tragen von Einmalhandschuhen, hygienische Händedesinfektion nach dem Ablegen der Einmalhandschuhe
- Das Tragen von Atem- und Spritzschutz (FFP2-Maske) bei der Gefahr der aerogenen Übertragung (z. B. Tätigkeit des Einbalsamierens mit Gefahr der Aerosolbildung).
Nach Rücksprache mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) wird die Auffassung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geteilt, dass es sich bei an COVID-19 Verstorbenen zwar um infektiöse, jedoch nicht um hochkontagiöse Leichname handelt.
Damit ist eine Kennzeichnung in der Todesbescheinigung als „infektiöse Leiche“ nicht notwendig. Maßnahmen nach § 7 Bestattungsverordnung (BestV) sind nicht erforderlich.
Die Meldepflicht nach § 7 IfSG bleibt davon unberührt.
Von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Versorgung des Leichnams, die mit der Gefahr einer Aerosolbildung (insbesondere Tätigkeit der Einbalsamierung) einhergehen, ist Abstand zu nehmen.