SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Anspruch auf Entschädigung bei behördlicher Anordnung einer Praxisschließung
Besteht Anspruch auf Entschädigung, wenn die Praxis aufgrund einer schriftlich angeordneten behördlichen Quarantäne geschlossen werden muss?
Kann der Praxisbetrieb aufgrund einer behördlich untersagten Tätigkeit oder behördlichen Anordnung von Quarantäne aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht fortgeführt werden, entstehen dem Praxisinhaber grundsätzlich Entschädigungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IFSG).
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der KBV.
Weitere Informationen zu finanziellen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen für Freiberufler
Die Ausbreitung von SARS-CoV-2 betrifft die Freien Berufe in besonderem Maße. Der Verband Freier Berufe in Bayern e. V. informiert auf seiner Internetseite über finanzielle Hilfsmaßnahmen für Freiberufler und Aspekte aus dem Arbeitsrecht.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Hier erhalten Sie Angaben zum Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, Infos zu persönlicher Schutzausrüstung und Mutterschutz, Antworten auf häufige Fragen (FAQ), Quellen für Hygienetipps und Aktuelles.
Die Corona-Pandemie erfordert spezielle Schutzmaßnahmen für das sichere Arbeiten in ärztlichen Praxen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für ärztliche und zahnärztliche Praxen an die aktuelle gesetzliche Lage angepasst.
Hervorzuheben sind folgende Punkte:
- Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
- Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb: Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
- Wegfall der Regelungen nach § 28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).
Ergänzend kann es rechtliche Vorgaben der Bundesländer geben, die einzuhalten sind. Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Die aktuelle Version (Stand: 09.05.2022) ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-humanmed zu finden.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua)
Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz, Antworten auf häufige Fragen (FAQ), Empfehlungen für Labordiagnostik und gezielte Tätigkeiten mit SARS-CoV-2, organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz sowie zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung.
Arbeitsrechtliche FAQ des Marburger Bunds
Der Marburger Bund hat eine arbeitsrechtliche FAQ zum Coronavirus erstellt.
Damit möchte der Marburger Bund Ärztinnen und Ärzten einen praxisnahen Leitfaden an die Hand geben und häufig gestellte arbeitsrechtliche Fragen beantworten.