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SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­ver­ord­nung (Corona-ArbSchV)

Weitere Infor­ma­ti­o­nen finden Sie unter folgen­dem Link:
Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Sozi­a­les

Anspruch auf Entschä­di­gung bei behörd­li­cher Anord­nung einer Praxis­schlie­ßung

Besteht Anspruch auf Entschä­di­gung, wenn die Praxis aufgrund einer schrift­lich ange­ord­ne­ten behörd­li­chen Quaran­täne geschlos­sen werden muss?

Kann der Praxis­be­trieb aufgrund einer behörd­lich unter­sag­ten Tätig­keit oder behörd­li­chen Anord­nung von Quaran­täne aus infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Grün­den nicht fort­ge­führt werden, entste­hen dem Praxis­in­ha­ber grund­sätz­lich Entschä­di­gungs­ansprü­che nach § 56 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IFSG).

Ausführ­li­che Infor­ma­ti­o­nen hierzu erhal­ten Sie auf den Seiten der KBV.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen zu finan­zi­el­len und arbeits­recht­li­chen Maßnah­men für Frei­be­ruf­ler

Die Ausbrei­tung von SARS-CoV-2 betrifft die Freien Berufe in beson­de­rem Maße. Der Verband Freier Berufe in Bayern e. V. infor­miert auf seiner Inter­netseite über finan­zi­elle Hilfs­maß­nah­men für Frei­be­ruf­ler und Aspekte aus dem Arbeits­recht.

Berufs­ge­nos­sen­schaft für Gesund­heits­dienst und Wohl­fahrts­pflege (BGW)

Hier erhal­ten Sie Anga­ben zum Versi­che­rungs­schutz der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung, Infos zu persön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung und Mutter­schutz, Antwor­ten auf häufige Fragen (FAQ), Quel­len für Hygi­e­ne­tipps und Aktu­el­les.

Die Corona-Pande­mie erfor­dert spezi­elle Schutz­maß­nah­men für das sichere Arbei­ten in ärzt­li­chen Praxen. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft für Gesund­heits­dienst und Wohl­fahrts­pflege (BGW) hat den bran­chen­spe­zi­fi­schen SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­stan­dard für ärzt­li­che und zahn­ärzt­li­che Praxen an die aktu­elle gesetz­li­che Lage ange­passt.

Hervor­zu­he­ben sind folgende Punkte:

  • Basis­maß­nah­men zum betrieb­li­chen Infek­ti­ons­schutz für die Erstel­lung der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie des erfor­der­li­chen Hygi­e­ne­kon­zepts.
  • Aufklä­rung und Infor­ma­tion der Beschäf­tig­ten zu Impfun­gen inklu­sive der Boos­ter-Impfun­gen sowie Unter­stüt­zung von Impfak­ti­o­nen im Betrieb: Zudem ist es den Beschäf­tig­ten zu ermög­li­chen, sich während der Arbeits­zeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
  • Wegfall der Rege­lun­gen nach § 28b IfSG (3G-Rege­lung, Home­of­fice-Pflicht).

Ergän­zend kann es recht­li­che Vorga­ben der Bundes­län­der geben, die einzu­hal­ten sind. Der Arbeits­schutz­stan­dard der BGW bietet eine bran­chen­spe­zi­fi­sche Hilfe­stel­lung für Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer zur Erfül­lung von Arbeits­schutz­pflich­ten in Hinblick auf das Coro­na­vi­rus. Die aktu­elle Version (Stand: 09.05.2022) ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-human­med zu finden.

Bundes­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin (baua)

Hier finden Sie Infor­ma­ti­o­nen zum Umgang mit Covid-19 am Arbeits­platz, Antwor­ten auf häufige Fragen (FAQ), Empfeh­lun­gen für Labor­dia­gno­s­tik und gezielte Tätig­kei­ten mit SARS-CoV-2, orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnah­men zum Arbeits­schutz sowie zum ressour­cen­scho­nen­den Einsatz von Schutz­aus­rüs­tung.

Arbeits­recht­li­che FAQ des Marbur­ger Bunds

Der Marbur­ger Bund hat eine arbeits­recht­li­che FAQ zum Coro­na­vi­rus erstellt.

Damit möchte der Marbur­ger Bund Ärztin­nen und Ärzten einen praxis­na­hen Leit­fa­den an die Hand geben und häufig gestellte arbeits­recht­li­che Fragen beant­wor­ten.

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