Informationen für Patienten

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Impfung gegen das Coro­na­vi­rus

Mitt­ler­weile haben nahezu alle Bürge­rin­nen und Bürger die Möglich­keit, sich gegen das Coro­na­vi­rus impfen zu lassen. Eine Impfung schützt vor schwe­ren Verläu­fen und entlas­tet unser Gesund­heits­sys­tem. Die Erst- und Zwei­t­imp­fung trägt dazu genau so bei wie eine Auffri­schungs­imp­fung. Bei allge­mei­nen Fragen rund um das Thema Impfen können Sie sich an die Hotline des Landes­am­tes für Gesund­heit und Lebes­n­mit­tel­si­cher­heit unter 09131 6808 5101 wenden.
Weitere Infor­ma­ti­o­nen wie z. B. über Impfak­ti­o­nen vor Ort, Impfun­gen über die kommu­na­len Impf­zen­tren, Impfun­gen über Ärztin­nen und Ärzte oder Fakten zur COVID-19-Impfent­schei­dung usw. erhal­ten Sie im nach­fol­gen­den Link, der Sie zum Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege führt.
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Mittei­lung der STIKO zur Aktu­a­li­sie­rung der COVID-19-Impf­emp­feh­lung für Kinder und Jugend­li­che ‒ Stand 25.05.2022

Die STIKO aktu­a­li­siert ihre COVID-19-Impf­emp­feh­lung und spricht nunmehr eine Impf­emp­feh­lung für alle 12– bis 17-Jähri­gen aus.
Auf der Grund­lage neuer Über­wa­chungs­da­ten, insbe­son­dere aus dem ameri­ka­ni­schen Impf­pro­gramm mit nahezu 10 Milli­o­nen geimpf­ten Kindern und Jugend­li­chen, können mögli­che Risi­ken der Impfung für diese Alters­gruppe jetzt zuver­läs­si­ger quan­ti­fi­ziert und beur­teilt werden. Nach sorg­fäl­ti­ger Bewer­tung dieser neuen wissen­schaft­li­chen Beob­ach­tun­gen und Daten kommt die STIKO zu der Einschät­zung, dass nach gegen­wär­ti­gem Wissen­stand die Vorteile der Impfung gegen­über dem Risiko von sehr selte­nen Impf­ne­ben­wir­kun­gen über­wie­gen. Daher hat die STIKO entschie­den, ihre bishe­rige Einschät­zung zu aktu­a­li­sie­ren und eine allge­meine COVID-19-Impf­emp­feh­lung für 12– bis 17-Jährige auszu­spre­chen.
Mehr dazu unter Impf­emp­feh­lung der STIKO

Was Sie über die Corona-Schutz­imp­fung für Ihr Kind wissen soll­ten

Mit ihrem neuen Merk­blatt zur Corona-Schutz­imp­fung für Kinder möchte die Bundes­zen­trale für gesund­heit­li­che Aufklä­rung (BZgA) Eltern und Sorge­be­rech­tigte bei der Entschei­dungs­fin­dung unter­stüt­zen.

Die Corona-Schutz­imp­fung für Kinder und Jugend­li­che ist in vielen Fami­lien ein wich­ti­ges Thema, das oft mit Unsi­cher­hei­ten behaf­tet ist. Seit Juni 2021 können nun auch Kinder ab 12 Jahren gegen das Coro­na­vi­rus geimpft werden.

Merk­blatt zur Corona-Schutz­imp­fung für Kinder ab 12 Jahren (PDF Down­load):
www.infek­ti­ons­schutz.de/filead­min/infek­ti­ons­schutz.de/Down­loads/Merk­blaet­ter/Impfen/infsch-Merk­blatt-Cor-Schutz­impf-Kinder_01.pdf

Eine allge­meine Impf­emp­feh­lung für diese Alters­gruppe hat die Stän­dige Impf­kom­mis­sion (STIKO) bisher nicht ausge­spro­chen, da Kinder und Jugend­li­che meist ohne Krank­heits­zei­chen oder mit mildem COVID-19-Verlauf erkran­ken und die Daten­lage für eine allge­meine Empfeh­lung noch nicht ausreicht. Sie empfiehlt aktu­ell jedoch die Impfung für junge Menschen ab 12 Jahren bei bestimm­ten Vorer­kran­kun­gen, bei engem Kontakt zu Perso­nen, die nicht selbst geimpft werden können oder die vermut­lich keinen ausrei­chen­den Impf­schutz aufbauen können sowie bei einem erhöh­ten beruf­li­chen Anste­ckungs­ri­siko im Rahmen einer Ausbil­dung oder Tätig­keit in bestimm­ten Einrich­tun­gen. Zu den Vorer­kran­kun­gen zählen beispiels­weise star­kes Über­ge­wicht und schwere Erkran­kun­gen am Herzen, dem Nerven­sys­tem, an Lunge oder Nieren. In diesen Fällen ist das Risiko für einen schwe­ren COVID-19-Krank­heits­ver­lauf erhöht.
Das Merk­blatt der BZgA infor­miert außer­dem darüber, welche Impf­stoffe es für Kinder und Jugend­li­che ab 12 Jahren gibt und welche Impf­re­ak­ti­o­nen und Neben­wir­kun­gen auftre­ten können. Eine Check­liste, die bei der Entschei­dung über die Impfung helfen kann, rundet das Ange­bot ab.

Arzt- und Kinder­a­rzt­pra­xen, weitere Multi­pli­ka­to­rin­nen und Multi­pli­ka­to­ren sowie Eltern und Sorge­be­rech­tigte können sich das Merk­blatt auf der BZgA-Inter­netseite www.infek­ti­ons­schutz.de kosten­los herun­ter­la­den.

Infor­ma­ti­o­nen der BZgA zum Thema Long-Covid

Über Long-Covid, also die Lang­zeit­fol­gen einer Coro­na­in­fek­tion, können sich Betrof­fene jetzt über ein neues Onli­ne­an­ge­bot infor­mie­ren. Das Infor­ma­ti­ons­por­tal „Long­co­vid-info.de“ wurde von der Bundes­zen­trale für gesund­heit­li­che Aufklä­rung (BZgA) in Zusam­me­n­a­r­beit mit dem Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium erstellt. Es rich­tet sich auch an Ange­hö­rige, Arbeit­neh­mende und Arbeit­ge­bende.

Link zum Portal der BZgA zum Thema Long-Covid

Trau­ernde von an Covid 19-Verstor­be­nen: bayern­wei­tes Selbst­hilfe-Netz­werk gegrün­det

Unter Betei­li­gung von zwei enga­gier­ten Betrof­fe­nen wurde am 27. Juli 2021 in Weiden ein bayern­wei­tes Selbst­hilfe-Netz­werk für Ange­hö­rige von an Covid-19-Verstor­be­nen gegrün­det. Unter­stützt wird diese Initia­tive von Landes­bi­schof Hein­rich Bedford-Strohm und dem Verein Selbst­hil­fe­kon­takt­stel­len Bayern e.V.
Zwei Grün­dun­gen von Selbst­hil­fe­grup­pen in Weiden und in München star­ten schon bald. Eine Online-Selbst­hil­fe­gruppe ist seit dem Früh­som­mer aktiv. Über die 34 Selbst­hil­fe­kon­takt­stel­len in Bayern und auch über SeKo Bayern (Tel. 0931–20781642) werden Betrof­fene bei der Grün­dung bera­ten, an örtli­che Ansprech­part­ne­rIn­nen vermit­telt und tatkräf­tig unter­stützt. Die evan­ge­li­sche Kirche betei­ligt sich beispiels­weise durch die Bereit­stel­lung von Räumen, bietet aber auch weiter­ge­hende Hilfe an.

Reiserü­ck­keh­rer

Für Reiserü­ck­keh­rer aus dem Ausland nach Deut­sch­land gelten je nach Einstu­fung der besuch­ten Länder bestimmte Vorschrif­ten. Das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit infor­miert auf dieser Inter­netseite darüber.

Reise­tä­tig­keit während der SARS-CoV-2-Epide­mie

Im gegen­wär­ti­gen pande­mi­schen Ausbruchs­ge­sche­hen mit SARS-CoV-2 wird drin­gend empfoh­len, auf alle nicht notwen­di­gen Reisen, insbe­son­dere in Risi­ko­ge­biete zu verzich­ten. Das Robert Koch-Insti­tut stellt aktu­elle Infor­ma­ti­o­nen zu den Risi­ko­ge­bie­ten und zu beson­ders betrof­fe­nen Gebie­ten in Deut­sch­land zur Verfü­gung. Bei nicht aufschieb­ba­ren Reisen wird auf die Seiten des Auswär­ti­gen Amtes bezüg­lich Reise­war­nun­gen und Reisehin­weise verwie­sen. Infor­mie­ren Sie sich vor Reise­an­tritt, ob die Grenz­über­gänge passier­bar sind! Sie müssen mit weiter zuneh­men­den dras­ti­schen Einschrän­kun­gen im Reise­ver­kehr, mit Quaran­tä­ne­maß­nah­men und Einschrän­kun­gen des öffent­li­chen Lebens rech­nen.

Bei Erkäl­tungs­sym­pto­men Reisen besser vermei­den

Ange­sichts der zuneh­men­den Verbrei­tung des neuar­ti­gen Coro­na­vi­rus empfiehlt die World Health Orga­ni­za­tion (WHO):
Vermei­den Sie Reisen, wenn Sie Fieber und Husten haben.
Wenn Sie Fieber, Husten und Atem­be­schwer­den haben, suchen Sie früh­zei­tig ärzt­li­che Hilfe.

Flyer: Anti­gen­tests als ergän­zende Maßnahme zur Eindäm­mung der COVID-19-Pande­mie

Verbrei­te­tes häufi­ges Testen mit möglichst hoch­wer­ti­gen Anti­gen­tests (als Schnell­tests oder Selbs­t­ests, z.B. alle 48 h) kann helfen, anste­ckende Perso­nen schnel­ler zu erken­nen. Dies kann helfen, Infek­ti­ons­ket­ten zu durch­bre­chen und mit der Zeit die Ausbrei­tung von SARS-CoV-2 zu stop­pen. Je mehr Menschen sich regel­mä­ßig testen lassen und sich bei posi­ti­vem Test isolie­ren, desto effek­ti­ver können wir Infek­ti­ons­ket­ten unter­bre­chen.

Ein klei­ner Schritt für Sie. Ein großer Schritt für unsere Gesund­heit

Wenn ab Anfang April Haus­a­rzt­pra­xen in Baye­rin Teil der Corona-Impf­stra­te­gie werden, ist es mit Aufgabe der Praxis­teams, die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten auf die Corona-Impfung anzu­spre­chen und dieje­ni­gen, die viel­leicht noch zögern, von der Notwen­dig­keit einer Immu­ni­sie­rung zu über­zeu­gen – und zwar ganz gleich, mit welchem Impf­stoff. Denn alle drei derzeit zuge­las­se­nen Impf­stoffe bieten Schutz vor Anste­ckung, schwe­ren Krank­heits­ver­läu­fen und Tod. Mit Praxis­pla­ka­ten und Pati­en­ten-Flyern unter dem Motto „Ein klei­ner Schritt für Sie. Ein großer Schritt für unsere Gesund­heit“ möchte der Baye­ri­sche Haus­ärz­te­ver­band die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten für das Thema Corona-Impfung sensi­bi­li­sie­ren und Sie als Haus­ärz­tIn­nen dabei unter­stüt­zen, zu infor­mie­ren und zu über­zeu­gen.
Stand: 15.03.2021

Hygi­e­ne­tipps

Bei der Bundes­zen­trale für gesund­heit­li­che Aufklä­rung unter www.infek­ti­ons­schutz.de finden Sie unter ande­rem Hygi­e­ne­tipps zum Schutz vor Infek­ti­ons­krank­hei­ten. Verfüg­bar in sechs Spra­chen.

Mehr­spra­chige Corona-Infor­ma­ti­o­nen der Stadt München

Auf der Website „Corona – Mehr­spra­chig“ stellt die Landes­haupt­stadt München umfang­rei­che Infor­ma­ti­o­nen zu Corona in München auf Deutsch sowie in zwölf weite­ren Spra­chen zur Verfü­gung. Damit erhal­ten Menschen mit gerin­gen oder keinen Deutsch­kennt­nis­sen leicht zugäng­li­che Infor­ma­ti­o­nen zur Pande­mie und zu Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten – auf Arabisch, Bulga­risch, Chine­sisch, Englisch, Farsi, Fran­zö­sisch, Polnisch, Rumä­nisch, Russisch, Serbo-Kroa­tisch, Soma­lisch und Türkisch.

Psycho­the­ra­peu­ti­sches Unter­stüt­zungs­an­ge­bot per Vide­o­sprech­stunde

Für Menschen, die sich aufgrund der beste­hen­den Pande­mie­si­tua­tion oder einer ange­ord­ne­ten Quaran­täne psychisch belas­tet fühlen, bieten enga­gierte Psycho­the­ra­peu­ten (Psycho­the­ra­peu­tisch tätige Ärzte, psycho­lo­gi­sche Psycho­the­ra­peu­ten, Kinder- und Jugend­psy­cho­the­ra­peu­ten) in Bayern indi­vi­du­elle psycho­the­ra­peu­ti­sche Unter­stüt­zung per Vide­o­sprech­stunde an. Diese wird von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­nom­men.

So gehen Pati­en­ten vor, wenn sie das Ange­bot nutzen möch­ten:

  1. Auf der Website https://www.kvb.de/service/pati­en­ten/coro­na­vi­rus-infek­tion/ findet sich eine nach Regie­rungs­be­zirk geord­nete pdf-Liste mit Psycho­the­ra­peu­ten
  2. Suchen Sie nach einem Psycho­the­ra­peu­ten, an Ihrem Wohn­ort oder in Ihrer Region oder bayern­weit.
  3. Kontak­tie­ren Sie die Praxis des Psycho­the­ra­peu­ten – bitte tele­fo­nisch.
  4. Verein­ba­ren Sie mit der Praxis einen indi­vi­du­el­len Video­ter­min und die Kontakt­mög­lich­keit.
  5. „Wenn Sie den Termin nicht einhal­ten können, sagen Sie bitte auf jeden Fall früh­zei­tig ab.“

Links­amm­lung

Deut­sches Ärzte­blatt
Themen­seite des Deut­schen Ärzte­blatts zu SARS-CoV-2

Ärzt­li­ches Zentrum für Quali­tät in der Medi­zin
Pati­en­ten­in­for­ma­ti­o­nen des ärzt­li­chen Zentrums für Quali­tät in der Medi­zin zum neuar­ti­gen Coro­na­vi­rus

Tages­ak­tu­elle Infor­ma­ti­o­nen zu SARS-CoV-2 vom Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit

Symptom-Checker der Thieme-Gruppe
Die Thieme-Gruppe hat Symptome und Risi­ko­fak­to­ren zusam­men­ge­stellt, die mit einer Infek­tion mit dem neuar­ti­gen Coro­na­vi­rus in Verbin­dung stehen könn­ten. Diese können Ihnen einen ersten Anhalts­punkt bieten, erset­zen aber nicht eine Unter­su­chung durch medi­zi­ni­sches Perso­nal.

Robert-Koch-Insti­tut
Das Robert-Koch-Insti­tut (RKI) bietet: aktu­elle Infos, Steck­brief, Fall­de­fi­ni­tion und Fluss­schema, Risi­ko­ge­biete, Präven­ti­ons­maß­nah­men

Infek­ti­ons­mo­ni­tor Bayern
Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­rium infor­miert zu aktu­el­len Infek­ti­ons­krank­hei­ten und klärt über Schutz­maß­nah­men auf.

Bundes­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin
Antwor­ten der Bundes­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin auf häufig gestellte Fragen (FAQs) von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern zu SARS-CoV-2

WHO Face­book
Aktu­elle Hinweise der WHO

Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­rium für Fami­lie, Arbeit und Sozi­a­les
Auf der Inter­netseite des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Fami­lie, Arbeit und Sozi­a­les unter dem Motto „Wir (Frauen) helfen zusam­men!“ werden Frauen aus unter­schied­lichs­ten Berei­chen der baye­ri­schen Gesell­schaft – von der Poli­tik über die Wirt­schaft, Reli­gion, Medi­zin und Kultur, dem Sozial- und Fami­li­en­be­reich bis hin zur Fashion- & Lifesty­leblog­ge­rin – gefragt, was sie bewegt, was sie umtreibt und was ihnen wich­tig ist.

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